| Last Updated |
April 1, 2026, 09:18 (UTC)
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| Created |
April 1, 2026, 09:15 (UTC)
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| bindefrist |
30.06.2026 |
| ca_email |
Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de |
| ca_name |
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus |
| cpv_main |
77300000 |
| eingang_angebote |
30.04.2026 14:00 |
| erfuellungsort |
Los 1:
•Agentur für Arbeit Heide, Hauptagentur (HA), Rungholtstr. 1, 25746 Heide
•Agentur für Arbeit Heide, Geschäftsstelle (Gst) Itzehoe, Fehrsstr. 19, 25524 Itzehoe
Los 2:
•Agentur für Arbeit Neumünster, Geschäftsstelle (Gst) Rendsburg, Am Gerhardsdamm 4, 24768 Rendsburg
•Agentur für Arbeit Neumünster, Jobcenter (JC) Rendsburg-Eckernförde, Riesebyer Str. 6, 24340 Eckernförde
Los 3:
•Agentur für Arbeit Kiel, Hauptagentur (HA), Adolf-Westphal-Str. 2, 24143 Kiel |
| evergabe_id |
849816 |
| leistung_ascii |
Gartenpflege RIM Kiel
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Kiel betreuten Liegenschaften.
Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume, Zwischen- und Randbepflanzung von Parkplatzanlagen), gepflasterten Flächen sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe.
Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind.
Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen.
Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN).
Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich.
Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden.
Soweit möglich stellt das RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich.
Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen.
Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen.
Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden. Die Belange der Dienststellen vor Ort haben Vorrang.
Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen AG und AN einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. |
| notice_number |
849816 |
| reference_number |
13-26-00034 |