Gemäà Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei MaÃnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, zu individuell festzulegenden Zeiträumen oder Zeitpunkten begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen.
Die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ist seit 2018 in Kraft und wurde 2023 sowie 2024 verlängert. Ihre Laufzeit endet am 30.11.2028. Sie wurde bereits 2021 durch einen externen Gutachter evaluiert (begleitende Erfolgskontrolle gem. BHO ) und auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung verlängert. 2021/2022 hat eine Prüfung der Richtlinie durch den Bundesrechnungshof (BRH) stattgefunden. Dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) wurde nach einem MaÃgabebeschluss 2024 eine angemessene Erfolgskontrolle zur pandemiebedingten Erhöhung der Trassenpreisförderung im SGV vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund soll die Erfolgskontrolle als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Ãberprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP.
Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete:
1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa
2. Analyse und Ãberprüfung der af-TP
3. Handlungsempfehlungen zur af-TP.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.