Die AG verwaltet bundesweit Liegenschaften diverser Bundesbehörden im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements. Im Zuge des gesetzlich festgeschriebenen Auslaufs der verbauten Leuchtstofflampen T5 und T8 zum 25.08.2023, bedarf es zur Aufrechterhaltung der Ausleuchtung eines vollständigen Austausches der verbauten Leuchtstofflampen durch eine LED-Beleuchtung. Diese Umstellung soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) erfolgen. Die Planungsleistungen werden in einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints, im Rahmen eines dynamischen Verfahrens, vergeben. Dadurch soll es auch KMU ermöglicht werden die Leistungen zu erbringen.
Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die LPH 1 bis 8 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 440 (445), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen angelehnt an § 55 HOAI für die Beleuchtungsumrüstung zu erbringen:
- Bestandsaufnahme aller Leuchten einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Leuchte, Leuchtmittel, Nutzungsart des Raumes, Deckenhöhe, Reflexionsgrad der Wände, Schaltung der Beleuchtung, Anzahl der Leuchten pro Stromkreis, Anzahl der Adern zu Leuchten/Schalter
- Erstellen von Grundrisszeichnungen, falls diese nicht vorliegen
- Fachplanungsleistungen KG 440 und 445
- Ausführungsplanung
- Beleuchtungsberechnung mit Berechnungssoftware Dialux oder Relux
- Planung der Beleuchtungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Beleuchtung 2019“, der DIN EN 12464 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung
- Erstellung von Wartungsplänen nach DIN EN 12464-1
- Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Objekt- und Bauüberwachung
Im Zusammenhang damit sind z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung.
Die Leistungen sind grds. im Dokument „Leistungsverzeichnis“ dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die AG vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren. Die AG darauf hin, dass die gesamten Vergabeunterlagen – insb. der Prozessablaufplan - der Fortschreibung unterliegen und im Laufe des DBS jederzeit angepasst werden können. Hierüber werden alle Bewerber/Bieter umgehend informiert.
Die AG sucht Unternehmen, die diese Planungsleistungen erbringen. Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen).
Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen ist für bestimmte Flächen alternativ der Leuchtmitteltausch oder ein Leuchtentausch zu planen. Für den Fall des Leuchtentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung einer Beleuchtungssteuerung der AG vorgesehen. Sollte eine Beleuchtungssteuerung gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen.
Die AG wird ihren Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „Komplexe Projekte“ aufgeteilt.