evergabe-Online 903823 – Prüfung der Jahresabschlüsse von Zweckverbänden bzw. Eigenbetrieben im Landkreis Jerichower Land in 5 Losen
Daten und Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | November 6, 2026, 05:42 (UTC) |
| Erstellt | November 4, 2026, 02:50 (UTC) |
| anforderungsfrist | 2026-11-26T13:30:00.000 |
| ausfuehrungsfrist | Der Ausführungszeitraum je Los beträgt vier Jahre jeweils für die Jahresabschlüsse 2026 bis 2029. Sofern die gesetzliche Notwendigkeit der Prüfung der Jahresaschlüsse der zu prüfenden Körperschaft während des Vertragszeitraumes entfällt, endet der Vertrag ab diesem Zeitpunkt. Aus dem Bedarfswegfall können seitens des Auftragnehmers keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Es besteht die Option der Auftragsverlängerung für ein Jahr über den Vertragszeitraum hinaus. |
| bindefrist | 23.12.2026 |
| ca_address | Bahnhofstraße 9, 39288, Burg |
| ca_email | vergabestelle@lkjl.de |
| ca_name | Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle |
| eingang_angebote | 26.11.2026 13:30 |
| erfuellungsort | Sitz des jeweiligen Zweckverbandes bzw. Eigenbetriebes oder der Sitz des von ihm Beauftragten. Der Auftragnehmer kann abweichend hiervon den Ort für die Leistungserbringung nach Abstimmung mit der ... |
| evergabe_id | 903823 |
| leistung_ascii | Gegenstand der Ausschreibung sind die Dienstleistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse für den Zeitraum von vier Jahren für 5 Zweckverbände bzw. Eigenbetriebe im Landkreis Jerichower Land. Es erfolgt eine Aufteilung in 5 Lose. |
| lose | Los 1 - Wasserverband Burg Los 2 - TAV Genthin Los 3 - AZV Möckern Los 4 - TAWZ Ehlegrund Los 5 - WVV "Im Burger Land". Grundsätzlich sind Angebote für ein Los oder mehrere Lose möglich, soweit der Bieter nicht den nachfolgenden Beschränkungen unterliegt. Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die den letzten Jahresabschluss vor Beginn des Ausführungszeitraumes für die Lose 1 bis 5 prüfen bzw. geprüft haben, werden für das entsprechende Los bei der Wertung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn ein Wirtschaftsprüfer zu einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wechselt oder eine selbständige Tätigkeit als Wirtschafsprüfer aufnimmt oder der neu zu beauftragende Wirtschaftsprüfer mit dem Wirtschaftsprüfer des vorhergehenden Jahresabschlusses durch gesellschaftliche oder sonstige Beziehungen (z.B. Bürogemeinschaft, wechselseitige Personalgestellung oder andere Fallkonstellationen, die zu einem Netzwerk i.S.v. § 319 HGB führen) verbunden ist. |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 903823 |
| reference_number | ZVS/14/058/26 |
| zahlungsbedingungen | Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) |