evergabe-Online 902432 – Vertrag über die Wartung und Inspektion von Dräger Panorama Nova Atemschutz-Vollmasken

Vergabestelle: Bundesamt für Strahlenschutz (Willy-Brandt-Straße 5, 38226, Salzgitter)

Anforderungsfrist (Vergabeunterlagen): 2026-11-17T10:00:00.000

Abgabefrist (Eingang Angebote): 17.11.2026 10:00

Bindefrist: 17.12.2026

Nebenangebote: Nicht zulässig

Ausführungsfrist: 24 Monate ab Vertragsbeginn, Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate

Vertrag über die Wartung und Inspektion von Dräger Panorama Nova Atemschutz-Vollmasken

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Zusätzliche Informationen

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Zuletzt aktualisiert Oktober 28, 2026, 02:36 (UTC)
Erstellt Oktober 28, 2026, 02:36 (UTC)
anforderungsfrist 2026-11-17T10:00:00.000
ausfuehrungsfrist 24 Monate ab Vertragsbeginn, Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
bindefrist 17.12.2026
ca_address Willy-Brandt-Straße 5, 38226, Salzgitter
ca_email angebote@bfs.de
ca_name Bundesamt für Strahlenschutz
eingang_angebote 17.11.2026 10:00
erfuellungsort Bundesamt für Strahlenschutz Köpenicker Allee 120-130, 10318 Berlin
evergabe_id 902432
leistung_ascii Vertragsgegenstand: Wartung, Prüfung und Instandsetzung von Dräger Panorama Nova Atemschutz-Vollmasken inkl. Tausch der Atemschutzfilter, Verbrauchsmaterialien für den Einsatz und ggf. Bereitstellung neuer Masken Vertragslaufzeit: 24 Monate ab Vertragsbeginn, Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate Geschätzter Umfang: ca. 100 Vollmasken vom Model Dräger Panorama Nova RA-EPDM-PC pro Jahr
nebenangebote Nicht zulässig
notice_number 902432
reference_number 0906/26-001
zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss einer Wartung. Eine Abschlagszahlung oder auch eine Vorausleistung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung; im Falle einer Skontogewährung ggf. vorher im Rahmen der eingeräumten Skontofrist. Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0906/26 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe: https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html Rechnungen, die nicht entsprechend den vorgenannten Regelungen gestellt werden oder nicht die erforderlichen Mindestangaben nach §5 eRechV enthalten, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB und können bei unvollständigen Angaben zurückgewiesen werden.