evergabe-Online 902432 – Vertrag über die Wartung und Inspektion von Dräger Panorama Nova Atemschutz-Vollmasken
Daten und Ressourcen
Dieser Datensatz hat keine Daten
Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | Oktober 28, 2026, 02:36 (UTC) |
| Erstellt | Oktober 28, 2026, 02:36 (UTC) |
| anforderungsfrist | 2026-11-17T10:00:00.000 |
| ausfuehrungsfrist | 24 Monate ab Vertragsbeginn, Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate |
| bindefrist | 17.12.2026 |
| ca_address | Willy-Brandt-Straße 5, 38226, Salzgitter |
| ca_email | angebote@bfs.de |
| ca_name | Bundesamt für Strahlenschutz |
| eingang_angebote | 17.11.2026 10:00 |
| erfuellungsort | Bundesamt für Strahlenschutz Köpenicker Allee 120-130, 10318 Berlin |
| evergabe_id | 902432 |
| leistung_ascii | Vertragsgegenstand: Wartung, Prüfung und Instandsetzung von Dräger Panorama Nova Atemschutz-Vollmasken inkl. Tausch der Atemschutzfilter, Verbrauchsmaterialien für den Einsatz und ggf. Bereitstellung neuer Masken Vertragslaufzeit: 24 Monate ab Vertragsbeginn, Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate Geschätzter Umfang: ca. 100 Vollmasken vom Model Dräger Panorama Nova RA-EPDM-PC pro Jahr |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 902432 |
| reference_number | 0906/26-001 |
| zahlungsbedingungen | Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss einer Wartung. Eine Abschlagszahlung oder auch eine Vorausleistung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung; im Falle einer Skontogewährung ggf. vorher im Rahmen der eingeräumten Skontofrist. Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0906/26 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe: https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html Rechnungen, die nicht entsprechend den vorgenannten Regelungen gestellt werden oder nicht die erforderlichen Mindestangaben nach §5 eRechV enthalten, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB und können bei unvollständigen Angaben zurückgewiesen werden. |