evergabe-Online 899225 – Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Kegelanlage im Sportlerheim in der Merseburger Straße
Daten und Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | Oktober 21, 2026, 03:11 (UTC) |
| Erstellt | Oktober 21, 2026, 03:10 (UTC) |
| anforderungsfrist | 2026-11-03T08:59:00.000 |
| ausfuehrungsfrist | Die gesamten baulichen Maßnahmen sind bis zum 31.07.2028 abzuschließen. Aus diesem Grund ergeben sind nachfolgende Ausführungsfristen: Planungsbeginn 01.12.2026 Fertigstellung Vorplanung 15.01.2027 Fertigstellung Entwurfsplanung 28.02.2027 Vorstellung im Bauausschuss 04.03.2027 Fertigstellung Genehmigungsplanung 15.04.2027 Erteilung Baugenehmigung 15.07.2027 Ausführungsplanung / Erarbeitung LV´s (parallel) bis 01.08.2027 Ausschreibungsbeginn 01.08.2027 Baubeginn 01.10.2027 Bauende 31.07.2028 |
| bindefrist | 03.12.2026 |
| ca_address | Hauptstraße 27, 06231, Bad Dürrenberg |
| ca_email | vergabestelle@badduerrenberg.de |
| ca_name | Solestadt Bad Dürrenberg |
| eingang_angebote | 03.11.2026 08:59 |
| erfuellungsort | 06231 Bad Dürrenberg, Merseburger Straße 6 |
| evergabe_id | 899225 |
| leistung_ascii | Die Stadtverwaltung plant die umfangreiche Erneuerung des Gebäudeteils der Kegelbahnanlage gemäß der Aufgabenbeschreibung. Besondere Anforderung: Für die gesamte Planung ist zu beachten, dass die Anschlüsse und Verbindungen zu den hier nicht gegenständlichen restlichen Gebäudeteilen (Gaststättenbereich, Umkleiden, Lager, Heizung) mit einbezogen werden müssen. Der restliche Gebäudebereich soll zu einem späteren Zeitpunkt saniert und vergrößert werden. Inhalt des Honorarangebotes sind weiterhin Ihre Aufwendungen für die Erstellung von zwei Varianten für den Umbau und eine Vergrößerung der gesamten Gebäudeanlage als Grundlage zur Einreichung eines Fördermittelantrages (Zeichnungen, Kostenbe-rechnung nach Kostengruppen). Dabei ist die Unterbringung der Umkleiden und Gemeinschaftsräume für drei Sektionen des Vereins (Fußball, Schach und Kegeln) geplant. --- Im Honorarangebot sind alle für die Planung und den Bau erforderlichen Leistungsbilder und deren Grundleistungen sowie die Nebenkosten, eventuelle Umbauzuschläge und mitzuverarbeitenden Bausubstanz anzubieten. Die erforderlichen Vorlagen von Unterlagen und Abstimmungen bei Aufsichtsbehörden und sonstiger staatlicher Stellen erfolgt selbstständig. Die Vorstellung der Maßnahme in mind. 2 Ausschusssitzungen ist in das Angebot einzurechnen. Mit den Grundleistungen ist die Vorlage von 3 Ausführungsvarianten nach gleichen Anforderungen sowie die weitere Zuarbeit für den Fördermittelgeber, falls notwendig, abgegolten. Es sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die technische Ausrüstung Elektroinstallationen anzubieten. --- Objektplanung-Gebäude LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: III Tragwerksplanung LP 1-6 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II Techn. Ausrüstung HLS LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II Techn. Ausrüstung Elektro LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II --- Besondere Leistung: a) Bestandsaufnahme als Grundlage für die digitale Planerstellung. Es liegen dem AG schematische Grundrisspläne und ein Schnitt vor (PDF-Format) b) Schallschutzbetrachtung für Bauantrag c) Wärmeschutznachweis für Bauantrag d) Brandschutznachweis für Bauantrag e) Erstellung von Flucht- und Rettungswegepläne f) Erstellung von Feuerwehrpläne g) Erstellung von aktuellen Bestandsplänen nach Beendigung der Baumaßnahme in PDF und dxf/dwg-Format h) Erstellung einer Projektskizze für die Einreichung eines Fördermittelantrages für das ge-samte Gebäude einschließlich Erweiterung - siehe Punkt 2 besondere Leistungen. Inhalt der Projektskizze sind die Bau- und Vorhabenbeschreibung, Zeichnungen (Grundriss, Schnitte, Ansichten, Lageplan) und eine Kostenberechnung nach DIN 276. --- Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen: 1. Leistungsphasen 1-3 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung a) 2. Leistungsphasen 4-9 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung b) bis h) Es erfolgt zunächst eine Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Nach Fertigstellung dieser Leistungen ist die Entwurfsplanung im Bauausschuss vorzustellen. Eine Weiter-beauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Bauaus-schuss erfolgen und wird gesondert beauftragt. 3. Die Nebenkosten sind entsprechend § 14 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ins Honorar einzurechnen. 4. Für zusätzliche Leistungen, welche bei Bedarf abgefordert werden können, bitten wir um Angabe der Stundensätze für Büroleiter/Projektleiter, Ingenieur und Mitarbeiter. --- WICHTIG: DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN. |
| nebenangebote | Zulässig |
| notice_number | 899225 |
| reference_number | 2026-45-SP-PL(2) |
| zahlungsbedingungen | Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) |