evergabe-Online 898308 – IM - Wirtschaftsenglisch - Karlsruhe
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Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | Oktober 14, 2026, 02:00 (UTC) |
| Erstellt | Oktober 14, 2026, 02:00 (UTC) |
| ausfuehrungsfrist | Beginn: 28.06.2027 Ende: 31.12.2029 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV., , Pro Jahr ist 1 Abruf geplant., Die Maßnahme hat eine Dauer von einer Woche mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). , , Vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme prüft der BFD Stuttgart ob ausreichend Anmeldungen vorliegen und teilt das Ergebnis dem AN per Mail mit. , , Der tatsächliche Abruf der Maßnahme erfolgt danach zeit-nah durch den AG., Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustan-dekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen., , Bei Bedarf infolge hohen Teilnehmeraufkommens besteht die Möglichkeit des AG (nicht jedoch die Pflicht), im zeitli-chen Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme und in Absprache mit dem AN, ggf. eine zusätzliche Maßnah-me gleichen Inhalts, am selben Ort und zu gleichen Be-dingungen durchführen zu lassen. |
| bindefrist | 08.01.2027 |
| ca_address | Militärringstr. 1000, 50737, Köln |
| ca_email | BAPersBwI1.5BeschaffungBFD@bundeswehr.org |
| ca_name | BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW |
| cpv_main | 80400000 |
| eingang_angebote | 05.11.2026 13:00 |
| erfuellungsort | Karlsruhe |
| evergabe_id | 898308 |
| leistung_ascii | Erwerb von Grundlagen der englischen Wirtschaftssprache, Landes- und Wirtschaftskunde Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von einer Woche mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme prüft der BFD Stuttgart ob ausreichend Anmeldungen vorliegen und teilt das Ergebnis dem AN per Mail mit. Der tatsächliche Abruf der Maßnahme erfolgt danach zeit-nah durch den AG. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustan-dekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen. Bei Bedarf infolge hohen Teilnehmeraufkommens besteht die Möglichkeit des AG (nicht jedoch die Pflicht), im zeitli-chen Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme und in Absprache mit dem AN, ggf. eine zusätzliche Maßnah-me gleichen Inhalts, am selben Ort und zu gleichen Be-dingungen durchführen zu lassen. |
| lose | keine Losaufteilung |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 898308 |
| reference_number | 6003133836-Team I 1 5.2.3 Beschfg BFD ZAW |
| zahlungsbedingungen | Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)) |