evergabe-Online 895162 – Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage der elektro- und steuerungstechnischen Einrichtungen an der Wehranlage Klingenberg am Main
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| Field | Value |
|---|---|
| Last Updated | October 2, 2026, 07:14 (UTC) |
| Created | October 2, 2026, 07:14 (UTC) |
| bindefrist | 11.12.2026 |
| ca_address | Gleißbühlstr. 7, 90402, Nürnberg |
| ca_email | fms@wsv.bund.de |
| ca_name | Fachstelle Maschinenwesen Süd beim Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDK |
| eingang_angebote | 10.11.2026 10:00 |
| erfuellungsort | Wehranlage Klingenberg Schleuse Klingenberg Bahnhofstraße 12 63911 Klingenberg |
| evergabe_id | 895162 |
| leistung_ascii | - Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage der örtlichen Steuerung, Antriebstechnik und NSHV für die 3 Wehrverschlüsse - Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage neuer Sicherheitssteuerungen und Sicherheitseinrichtungen - Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage der örtlichen Bedienung - Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage der Fern-Steuerung aus dem Kraftwerk - Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage der elektrotechnischen Einrichtungen und der Kabelanlage - Planung und Neuanschluss der Wehrstegbeleuchtung - Planung und betriebsfertige Montage der Anbindung zur Bootsschleuse - Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage des neuen Schutzpotenzialausgleichs - Abbau und fachgerechte Entsorgung der alten elektrotechnischen Einrichtungen einschließlich Kabel und Schaltanlagen, die Rückbaumaßnahmen sind mit dem AG vorher abzustimmen - Aufbau der Wehrüberwachung und Bedienung aus dem SBG (Wehrbedientisch) - Lieferung von Ersatzteilen - Schulung des Bedien- und Betriebspersonals - Erstellung von Dokumentationen |
| notice_number | 895162 |
| reference_number | 2026-811-FMS011 |
| tender_object | Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage der elektro- und steuerungstechnischen Einrichtungen an der Wehranlage Klingenberg am Main |
| zahlungsbedingungen | Zahlungen werden nach den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB/E-W) und der VOB/B geleistet. Für Abschlagszahlungen nach § 16(1) Nr. 1 Satz 3 VOB/B werden entsprechende Abschlagszahlungsbürgschaften nach ZVB/W als Sicherheit gefordert. |