evergabe-Online 894682 – Abstimmbare Laserlichtquelle für das Nahinfrarot

Vergabestelle: Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Fürstengraben 1, 07743, Jena)

Anforderungsfrist (Vergabeunterlagen): 2026-10-21T10:00:00.000

Abgabefrist (Eingang Angebote): 21.10.2026 10:00

Bindefrist: 20.11.2026

Nebenangebote: Nicht zulässig

Ausführungsfrist: Lieferzeit: höchstens 18 Wochen nach Zuschlagserteilung

Abstimmbare Laserlichtquelle für das Nahinfrarot

Daten und Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

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Zuletzt aktualisiert Oktober 6, 2026, 00:10 (UTC)
Erstellt Oktober 2, 2026, 07:38 (UTC)
anforderungsfrist 2026-10-21T10:00:00.000
ausfuehrungsfrist Lieferzeit: höchstens 18 Wochen nach Zuschlagserteilung
bindefrist 20.11.2026
ca_address Fürstengraben 1, 07743, Jena
ca_email vergabestelle@uni-jena.de
ca_name Friedrich-Schiller-Universitat Jena
eingang_angebote 21.10.2026 10:00
erfuellungsort Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Angewandte Physik, Albert-Einstein-Str. 6, 07745 Jena
evergabe_id 894682
leistung_ascii Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf einer abstimmbaren Laserlichtquelle, um das Transmissions- und Streuverhalten passiver integriert-optischer Schaltkreise, wie etwa Mikroringresonatoren mit hohen Gütezahlen, hochaufgelöst und über einen breiten Wellenlängenbereich vermessen zu können. Aus diesen technischen Randbedingungen ergeben sich die folgenden Anforderungen: siehe Anlage 2.
lose keine
nebenangebote Nicht zulässig
notice_number 894682
reference_number N-ÖA/2026-153
zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto oder bei Lieferung nach dem 30.November 2026 Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft Hinweis: Eine Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft in Höhe des Bruttoauftragswertes wird in Absprache vereinbart. Der Auftragnehmer reicht dazu umgehend nach Zuschlagserteilung eine Rechnung und Bürgschaft ein. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht vergütet. Anforderung: Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts / Bank, zudem selbstschuldnerisch und unbefristet, Zinsen und Kosten ein-geschlossen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Die Bürgschaft kann nach erfolgreicher Abnahme zurückgefordert werden. Eine Befristung, sowie Versicherungsscheine sind unzulässig.