evergabe-Online 894614 – Digitale Gesundheitsförderung 2026 in der Zollverwaltung
Daten und Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | Oktober 6, 2026, 00:12 (UTC) |
| Erstellt | Oktober 2, 2026, 07:41 (UTC) |
| ausfuehrungsfrist | Beginn: .. Ende: .. |
| bindefrist | 30.12.2026 |
| ca_address | Sautierstraße 32, 79104, Freiburg |
| ca_email | DIIIB141.gzd@zoll.bund.de |
| ca_name | Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung |
| cpv_main | 85147000 |
| eingang_angebote | 19.10.2026 08:30 |
| erfuellungsort | Generalzolldirektion, Vàclav-Havel-Platz 6, 53121 Bonn |
| evergabe_id | 894614 |
| leistung_ascii | Bereitstellung von voraufgezeichneten Vorträgen zur Durchführung der "Digitalen Gesundheitsförderung in der Zollverwaltung" Bereitstellung von voraufgezeichneten Vorträgen zur Durchführung der "Digitalen Gesundheitsförderung in der Zollverwaltung" in den Themenbereichen 1. Entgrenzung von Arbeit und Privatleben 2. Altersgerechtes Arbeiten - gesund und leistungsfähig im Berufsleben 3. Stretching und Dehnen - beweglich und gesund im Arbeitsalltag 4. Gesundes Arbeiten im Homeoffice 5. Einsamkeit im Arbeitsalltag jeweils in Form a) eines voraufgezeichneten digitalen Vortrags in Langform b) eines voraufgezeichneten digitalen Kurzvortrags c) von vertiefenden Informationen als Dokumente im Nachgang zur erfolgten digitalen Präsentation. |
| lose | Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Beschreibung der Losaufteilung: Bereitstellung von Beiträgen zur Durchführung der " Digitalen Gesundheitsförderung" in der Zollverwaltung in den Themenbereichen Los1: Entgrenzung von Arbeit und Privatleben Los 2: Altersgerechtes Arbeiten - gesund und leistungsfähig im Berufsleben bleiben Los 3: Stretching und Dehnen - beweglich und gesund im Arbeitsalltag Los 4: Gesundes Arbeiten im Homeoffice Los 5: Einsamkeit im Arbeitsalltag |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 894614 |
| reference_number | 141-2026-0196 |
| zahlungsbedingungen | Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. |