evergabe-Online 893233 – System zur lichtstreuungsbasierten Charakterisierung von Nanopartikeln/Nanomaterialien
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Additional Info
| Field | Value |
|---|---|
| Last Updated | October 2, 2026, 08:44 (UTC) |
| Created | October 2, 2026, 08:44 (UTC) |
| anforderungsfrist | 2026-10-06T10:00:00.000 |
| ausfuehrungsfrist | Lieferzeit max. 8 Wochen nach Zuschlag. |
| bindefrist | 30.10.2026 |
| ca_address | Fürstengraben 1, 07743, Jena |
| ca_email | vergabestelle@uni-jena.de |
| ca_name | Friedrich-Schiller-Universitat Jena |
| eingang_angebote | 06.10.2026 10:00 |
| erfuellungsort | jena |
| evergabe_id | 893233 |
| leistung_ascii | Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines (1) Systems zur lichtstreuungsbasierten Charakterisierung von Nanoparti-keln/Nanomaterialien, insbesondere zur Bestimmung von Partikelgröße(nverteilung), Zetapotential und Partikelkonzentration. Das System soll der Nanopartikel-/Nanomaterialforschung dienen. Das Bruttokostenbudget von 61.500 € (inkl. gesetzlicher USt.) darf nicht überschritten werden, bei Überschreitung behält sich die Vergabestelle den Angebotsausschluss vor. Liegen alle Angebote über diesem Betrag ist die Vergabestelle berechtigt die Ausschreibung aufzuheben. Es ergeben sich für das zu beschaffende Gesamtsystem folgende Anforderungen, welche mindestens erfüllt werden müssen: siehe Anlage 2 Hinweis: Eine Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft in Höhe des Bruttoauftragswertes wird in Absprache vereinbart. Der Auftragnehmer reicht dazu umgehend nach Zuschlagserteilung eine Rech-nung und Bürgschaft ein. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht vergütet. Anfor-derung: Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts / Bank, zudem selbstschuldne-risch und unbefristet, Zinsen und Kosten eingeschlossen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Die Bürg-schaft kann nach erfolgreicher Abnahme zurückgefordert werden. Eine Befristung, sowie Versicherungsscheine sind unzulässig. Die Bürgschaft wird zwingend notwendig bei vorgesehener Lieferung nach dem 30.November 2026. |
| lose | keine |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 893233 |
| reference_number | N-ÖA/2026-148 |
| zahlungsbedingungen | Eine Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft in Höhe des Bruttoauftragswertes wird in Absprache vereinbart. Der Auftragnehmer reicht dazu umgehend nach Zuschlagserteilung eine Rechnung und Bürgschaft ein. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht vergütet. Anforderung: Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts / Bank, zudem selbstschuldnerisch und unbefristet, Zinsen und Kosten eingeschlossen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Die Bürgschaft kann nach erfolgreicher Abnahme zurückgefordert werden. Eine Befristung, sowie Versicherungsscheine sind unzulässig. Die Bürgschaft wird zwingend notwendig bei vorgesehe-ner Lieferung nach dem 30.November 2026. Fur alle Rechnungen gilt Anlage 3: 30 Tage |