evergabe-Online 893229 – Beschichtungsgeräts (Sputter- und Kohlenstoff-Coater) zur Probenpräparation für die Rasterelektronenmikroskopie
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Additional Info
| Field | Value |
|---|---|
| Last Updated | October 2, 2026, 08:45 (UTC) |
| Created | October 2, 2026, 08:44 (UTC) |
| anforderungsfrist | 2026-10-06T10:00:00.000 |
| ausfuehrungsfrist | Lieferzeit max. 8 Wochen nach Zuschlag. |
| bindefrist | 30.10.2026 |
| ca_address | Fürstengraben 1, 07743, Jena |
| ca_email | vergabestelle@uni-jena.de |
| ca_name | Friedrich-Schiller-Universitat Jena |
| eingang_angebote | 06.10.2026 10:00 |
| erfuellungsort | jena |
| evergabe_id | 893229 |
| leistung_ascii | Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines (1) Hochvakuum-Beschichtungsgeräts (Sputter- und Kohlenstoff-Coater) zur Pro-benpräparation für die Rasterelektronenmikroskopie (REM). Das Gerät dient der Aufbringung leitfähiger Schichten sowie von Kohlenstoffschichten auf REM-Proben, insbesondere zur Präparation nichtleitender Proben für die Abbildung an Rasterelektronenmikroskopen. Das Bruttokostenbudget von 45.000 € (inkl. gesetzlicher USt.) darf nicht überschritten werden, bei Überschreitung behält sich die Vergabestelle den Angebotsausschluss vor. Liegen alle An-gebote über diesem Betrag ist die Vergabestelle berechtigt die Ausschreibung aufzuheben. Es ergeben sich für das zu beschaffende Gesamtsystem folgende Anforderungen, welche mindestens erfüllt werden müssen: siehe Anlage 2 Hinweis: Eine Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft in Höhe des Bruttoauftragswertes wird in Abspra-che vereinbart. Der Auftragnehmer reicht dazu umgehend nach Zuschlagserteilung eine Rech-nung und Bürgschaft ein. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht vergütet. Anfor-derung: Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts / Bank, zudem selbstschuldne-risch und unbefristet, Zinsen und Kosten eingeschlossen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Die Bürg-schaft kann nach erfolgreicher Abnahme zurückgefordert werden. Eine Befristung, sowie Versicherungsscheine sind unzulässig. Die Bürgschaft wird zwingend notwendig bei vorgesehener Lieferung nach dem 30.November 2026. |
| lose | keine |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 893229 |
| reference_number | N-ÖA/2026-151 |
| zahlungsbedingungen | Eine Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft in Höhe des Bruttoauftragswertes wird in Absprache vereinbart. Der Auftragnehmer reicht dazu umgehend nach Zuschlagserteilung eine Rech-nung und Bürgschaft ein. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht vergütet. Anfor-derung: Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts / Bank, zudem selbstschuldne-risch und unbefristet, Zinsen und Kosten eingeschlossen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Die Bürg-schaft kann nach erfolgreicher Abnahme zurückgefordert werden. Eine Befristung, sowie Versicherungsscheine sind unzulässig. Die Bürgschaft wird zwingend notwendig bei vorgesehe-ner Lieferung nach dem 30.November 2026. Fur alle Rechnungen gilt Anlage 3: 30 Tage |