evergabe-Online 891303 – Lichtquelle für Inspektionsmessplatz (tunable MWIR Laserquelle)

Vergabestelle: Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Fürstengraben 1, 07743, Jena)

Anforderungsfrist (Vergabeunterlagen): 2026-10-06T10:00:00.000

Abgabefrist (Eingang Angebote): 06.10.2026 10:00

Bindefrist: 30.10.2026

Nebenangebote: Nicht zulässig

Ausführungsfrist: max. 24 Wochen nach Auftragserteilung

Lichtquelle für Inspektionsmessplatz (tunable MWIR Laserquelle)

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Additional Info

Field Value
Last Updated September 23, 2026, 03:09 (UTC)
Created September 23, 2026, 03:09 (UTC)
anforderungsfrist 2026-10-06T10:00:00.000
ausfuehrungsfrist max. 24 Wochen nach Auftragserteilung
bindefrist 30.10.2026
ca_address Fürstengraben 1, 07743, Jena
ca_email vergabestelle@uni-jena.de
ca_name Friedrich-Schiller-Universitat Jena
eingang_angebote 06.10.2026 10:00
erfuellungsort Fraunhofer IOF, Albert-Einstein-Strafe 7, 07745 Jena
evergabe_id 891303
leistung_ascii Die Friedrich-Schiller-Universitat Jena beabsichtigt fiir Ihre wissenschaftliche Tatigkeit den Kauf einer (1) kompakten, durchstimmbaren Infrarot Lichtquelle fiir einen Inspektionsmessplatz, welches die folgenden technischen Leistungsparameter erfiillen muss. Die Lichtquelle dient zur spektralen Charakterisierung optischer Komponenten und Bauelemente (z.B. photonisch integrierte Schaltungen, Beugungsgitter) im mittleren Infrarot MWIR, um etwa 10um Wellenlange. Weiteres siehe Anlage 2.
lose keine
nebenangebote Nicht zulässig
notice_number 891303
reference_number N-ÖA/2026-140
zahlungsbedingungen Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die vollständige Zahlung des Gesamtpreises direkt bei Zuschlag und fordert dafür eine Bankbürgschaft, siehe Anlage 1. An die Bürgschaft wird folgende Anforderung gestellt: Eine Vorauszahlung gegen Bankbürgschaft in Höhe des Bruttoauftragswertes wird in Absprache vereinbart. Der Auftragnehmer reicht dazu umgehend nach Zuschlagserteilung eine Rechnung und Bürgschaft ein. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht vergütet. Anforderung: Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts / Bank, zudem selbstschuldnerisch und unbefristet, Zinsen und Kosten eingeschlossen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Die Bürgschaft kann nach erfolgreicher Abnahme zurückgefordert werden. Eine Befristung ist unzulässig.