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Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von insgesamt 1.002 Rauchwarnmeldern (RWM)
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Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.
- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,
- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,
- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe derMietobjektnummer, Adresse, Lage,
- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs
- Störungshotline des AN.
Außerdem sind die vom AN verwendeten folgenden Unterlagen und Dokumentationen vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:
- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,
- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,
- Kontaktdaten des Herstellers,
- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12.
Die Übergabe an die AG erfolgt grundsätzlich in digitaler Form. Als Standard-Dateiformat gilt "PDF" als vereinbart. Tabellarische Darstellungen erfolgen im „Excel“Dateiformat. Von Nutzern oder Beauftragten unterschriebene Protokolle sind ggfs. einzuscannen.
Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen.
Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.
Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.
Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN14676- 1:2018-12 verbindlich.
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Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen aktuell gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den allgemein anerkannten Regeln und den Stand der Technik.
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Für die Ausführung von Bauleistungen sowie Instandsetzungsmaßnahmen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
Reaktionszeit: innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.)
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Die Arbeiten der ausgeschriebenen Leistung werden durch eine Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 bzw. eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" durchgeführt.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist vor Zuschlag hier... |