Die Messe Erfurt GmbH beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für das Veranstaltungscatering und die gastronomische Bewirtschaftung des Messegeländes. Gegenstand der Konzession ist die exklusive gastronomische Versorgung während Messen, Ausstellungen, Kongressen, Tagungen, Konzerten sowie sonstiger Veranstaltungen auf dem Gelände der Messe Erfurt.
Der Konzessionär erbringt die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den jeweiligen Leistungsempfängern (z. B. Gastveranstalter, Besucher, Messe Erfurt GmbH). Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung, insbesondere das Nachfrage- und Erlösrisiko im Sinne von § 105 Abs. 1 GWB. Eine Vergütung durch die Messe Erfurt GmbH erfolgt nicht; stattdessen erhält diese eine umsatzabhängige Vergütung (Konzessionsabgabe), deren Ausgestaltung im Konzessionsvertrag geregelt wird.
Das Messegelände umfasst unter anderem zwei Messehallen, eine Mehrzweckhalle, ein Kongresszentrum, ein Freigelände sowie ein Messerestaurant. Eine stationäre Kücheninfrastruktur ist nur in begrenztem Umfang vorhanden. Sämtliche darüber hinaus erforderlichen Einrichtungen, mobilen Einheiten, Geräte und Ausstattungen sind vom Konzessionär bereitzustellen. In den kommenden Jahren sind bauliche Anpassungen in den Foyerbereichen vorgesehen, insbesondere zur Einrichtung zusätzlicher Snackbars. Der Konzessionär wird in die konzeptionelle Planung dieser MaÃnahmen eingebunden.
Die Konzession wird für eine Grundlaufzeit von 60 Monaten vergeben. Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate. Investitionen des Konzessionärs verbleiben grundsätzlich in dessen Eigentum. Soweit Investitionen mit vorheriger Zustimmung der Messe Erfurt GmbH erfolgen und dauerhaft mit dem Messegelände verbunden sind, werden diese bei Vertragsende zu einem nachvollziehbaren Restbuchwert auf Grundlage handelsrechtlicher Abschreibungsgrundsätze übernommen.
Der Konzessionär ist an bestehende Liefer- und Bezugsverträge der Messe Erfurt GmbH mit einem Getränkehändler, einer Brauerei sowie einem Mineralwasser-/Limonadenhersteller gebunden. Diese umfassen unter anderem exklusive Bezugs- und Ausschankrechte sowie die Bereitstellung von Schank-, Kühl- und Gastronomietechnik. Die überlassene Technik ist vom Konzessionär pfleglich zu behandeln sowie auf eigene Kosten zu warten und instand zu halten. Die genannten Bezugsbindungen stellen keine Eignungsanforderungen dar, sondern sind Bestandteil der Leistungsausführung innerhalb der Konzession.