evergabe-Online 831246 – FKZ 3724 55 703 0 - Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien

FKZ 3724 55 703 0 - Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien

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Zuletzt aktualisiert März 4, 2026, 21:12 (UTC)
Erstellt Januar 20, 2026, 06:17 (UTC)
bindefrist 16.04.2026
ca_email refoplan@uba.de
ca_name Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
eingang_angebote 05.03.2026 10:00
erfuellungsort Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
evergabe_id 831246
leistung_ascii ReFoPlan: „Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien“ Die Lärm- und Belästigungswirkung von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien ist unbekannt. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, Clubs/Diskotheken, Open-Air-Konzerte und Festivals können vor allem nachts in Ballungszentren zu Beschwerden führen. Teilweise wurden Verordnungen („Public-Viewing-Verordnungen“) erlassen, teilweise erlauben es Ausnahmegenehmigungen („seltene Ereignisse“), um Freizeitaktivitäten zu betreiben, auch wenn Lärmschutzanforderungen in der Nacht nicht eingehalten werden können. Bund, Länder und Gemeinden sind bestrebt, nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien zu ermöglichen und gleichzeitig deren Lärmwirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner möglichst zu vermeiden. Oft fehlen einfache Lösungen, wie die Bedürfnisse nach nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien und nach Ruhe gleichzeitig erfüllt werden können. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien. Die Erfahrungen im Vollzug sowie die Auswirkungen auf Betroffene sollen evaluiert werden. Darauf aufbauend, sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Kriterien für künftige Regelungsoptionen sollen geprüft werden.
notice_number 831246
reference_number FKZ 3724 55 703 0 // AZ 60 421 / 0010