Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Auftraggebers auf dem Gebiet des E-Government i.S.d. § 1 ThürEGovG. Ebenso umfasst sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem IT-Planungsrat für den Freistaat Thüringen umzusetzen sind.
Erfasst werden insbesondere Unterstützungs-, Entwicklungs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zur sukzessiven Entwicklung, Einführung, Steuerung sowie der kontinuierlichen quantitativen und qualitativen Fortentwicklung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen.
Los 1 betrifft das verwaltungsexterne E-Government und stellt die digitale Interaktion zwischen Verwaltung und Bürgern in den Mittelpunkt.