evergabe-Online 815098 – Gutachten zur Erkundung im Standortauswahlverfahren
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_Hinweise von der e-Vergabe.txtTXT
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204214 - 01 - Angebotsaufforderung.pdfPDF
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204214 - 02 - Leistungsbeschreibung.pdfPDF
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204214 - 03 - Bewerbungsbedingungen.pdfPDF
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204214 - 04.00 - Vertragsbedingungen_10.2025.pdfPDF
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204214 - 04.01 - Anlage 1 -...PDF
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204214 - 04.02 - Anlage 2 - Verpflichtung auf...PDF
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204214 - 05 - Eigenerklärung.pdfPDF
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204214 - 06 - ggf. Einwilligung - Verpflichtung UA.pdfPDF
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204214 - 07 - ggf. Erklaerung Bietergemeinschaft.pdfPDF
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204214 - 08 - Angebotsformular_eVergabe.pdfPDF
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204214 - 09 - Checkliste einzureichender Unterlagen.pdfPDF
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Additional Info
| Field | Value |
|---|---|
| Last Updated | November 18, 2025, 07:52 (UTC) |
| Created | November 11, 2025, 06:27 (UTC) |
| ca_email | linda.felsch@uba.de |
| ca_name | Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle |
| erfuellungsort | Berlin sowie Sitz des Auftragnehmers |
| evergabe_id | 815098 |
| leistung_ascii | Bereits in ihrem Abschlussbericht hat die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe empfohlen, die Forschung zu fördern, um Optionen zu entwickeln, wie der absehbar zeitintensive Prozess der untertägigen Erkundung in der Phase III des Standort-auswahlverfahrens verkürzt werden kann (Abschlussbericht 2017, S. 35). Im Jahre 2022 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Zeitbedarfe für die Phasen II (übertägig) und III (untertägig) des Standortauswahlverfahrens erstmals abgeschätzt . Die Zeitbedarfe für die untertägige Erkundung in Phase III wurden für zwei Va-rianten betrachtet, in denen die Erkundung in einem Fall mit vertikalen und im Wirtsge-steinsbereich abgelenkten Horizontalbohrungen (Variante 1), im anderen Fall mit Berg-werken (Variante 2) durchgeführt wird. Unter der Annahme einer parallelen untertägigen Erkundung von zwei Standorten schätzt die BGE die Erkundungsdauer in Phase III auf 5 - 6 Jahre mit Bohrungen (Variante 1) und 13 - 23 Jahre mit Bergwerken (Variante 2). Weiterhin führt die BGE in einem Alternativvorschlag aus, dass - angelehnt an das Schweizer Verfahren - durch eine Erkundung mit 2D-Seismik in Phase II und 3D-Seismik erst in Pha-se III eine zusätzliche Beschleunigung des Verfahrens möglich sei. . In ihrem Diskussionsvorschlag zur zeitlichen Optimierung des Standortauswahlverfahrens verfolgt die BGE ihren Alternativvorschlag in Anlehnung an das Schweizer Verfahren weiter und schlägt nun eine Zusammenlegung der Phasen II und III zu einer zunächst orientierenden und danach detaillierten Erkundung vor. Aus Sicht der BGE (2025) kann auf die Errichtung von Erkundungsbergwerken im Rahmen von § 18 StandAG verzichtet wer-den, da durch die Nutzung von Richtbohrtechnik sowie 3D-Seismik in der detaillierten Erkundung ein für den Standortvorschlag ausreichender Kenntnisstand erlangt werden kann. Die sich daraus ergebenden zielgerichteten Aufwandsreduzierungen wirken der BGE zufolge sowohl zeit- als auch kostenreduzierend. . In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens kommt das NBG zu dem Schluss, dass die Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Erkundung von Standortregionen (§ 16 StandAG) bzw. Standorten (§ 18 StandAG) intensiv geführt werden muss und empfiehlt, die Erkundungsvarianten für Phase II und III zu prüfen und fachlich zu diskutieren. Die Abschätzungen der BGE (2022) wie auch die der Studie PaSta (2024) verdeutlichen, dass die Art und Weise der Erkundung in Phase II und III maÃgeblich den Zeitbedarf des Verfahrens bestimmen werden. . Der Diskussionsvorschlag der BGE (2025), die Erkundungen in Phase II und III ohne Erkundungsbergwerke durchzuführen, erscheint dem NBG grundsätzlich plausibel und würde zu einem deutlichen Zeitgewinn in den Phasen II und III führen. Es ist aus Sicht des NBG allerdings zu klären, ob mit dem Verzicht auf Bergwerke sämtliche Daten erhoben werden können, die zur Durchführung der Sicherheitsuntersuchungen bis zum Standortentscheid benötigt werden . . Vor diesem Hintergrund hat das NBG in seiner 98. Sitzung am 17.07.2025 beschlossen, zu dem komplexen und den Zeitbedarf maÃgeblich bestimmenden Thema ein unabhängi-ges Gutachten an einen Bieterkreis mit fachlicher Kompetenz im geotechnisch-bergbaulichen Bereich zu vergeben. Das Gutachten soll, unter Berücksichtigung der spe-ziellen Anforderungen im deutschen Standortauswahlverfahren, den Blick auf die ErkundungsmaÃnahmen in anderen Ländern mit Forschungsbergwerken (Schweiz, Schweden, Finnland, Frankreich) richten und vergleichend analysieren. Das Gutachten kann somit zur schwierigen Beantwortung der Frage beitragen, ob in Zukunft, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, im deutschen Standortauswahlverfahren die Erkundung durch Bergwerke sinnvoll erscheint oder sogar notwendig wird. AuÃerdem können in dem Gutachten identifizierte verbleibende offene Fragen und Empfehlungen an die BGE adressiert werden. . Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigef... |
| notice_number | 815098 |
| reference_number | 204214_07 142-2/00001#0039 |