802648

4725F20001- Vergleich von regulatorischen Anforderungen zur Sicherheit der Endlagerung von radioaktiven Abfällen ausgewählter Staaten mit dem bestehenden deutschen Endlagerregelwerk (Int-EL-RW)

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Field Value
Last Updated September 18, 2025, 12:12 (UTC)
Created September 17, 2025, 07:43 (UTC)
ca_email z6ressortforschung@base.bund.de
ca_name Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
erfuellungsort Köln
evergabe_id 802648
leistung_ascii In Vorbereitung auf seine Aufgaben als Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für Endlager sowie zur Unterstützung aufsichtlicher Aufgaben treibt das BASE künftig in Abstimmung mit und im Auftrag des BMUKN die weitere Entwicklung des untergesetzlichen Regelwerks für Endlager voran. Die in Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen des Bundes enthaltenen Sicherheitsanforderungen sollen. soweit sachdienlich, in sog. sicherheitstechnischen Anforderungen an die Endlagerung (Arbeitstitel) konkretisiert werden. Damit sollen die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren entlastet werden. Das im Rahmen von Aufsicht und Genehmigung zu überblickende, anzuwendende und weiterzuentwickelnde Regelwerk ist dabei stets Wandel und Anpassung im Rahmen von neuen Erkenntnissen und Entwicklungen zum Stand von Wissenschaft und Technik unterworfen. Laut der Sicherheitsrichtlinie GSG-13 (General Safety Guide 13: "Functions and Processes of the Regulatory Body for Safety") der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ist es ein wichtiges Ziel von Regelwerk, Stabilität und Konsistenz der Entscheidungen der zuständigen Behörden zu gewährleisten sowie Subjektivität und Uneindeutigkeit in der Entscheidungsfindung zu verhindern. Das Regelwerk soll ein ausgewogenes Verhältnis aufweisen zwischen dem anforderungsbasierten (performance-based) und dem vorschreibenden (prescriptive) Regelungsansatz, um den erforderlichen Sicherheitsanforderungen unter sich stetig wandelnden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu genügen. Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben soll das BASE bei der Entwicklung des Regelwerks für Endlager unterstützen und den internationalen Austausch des BASE mit ausländischen Behörden im Rahmen eines internationalen Wissenstransfers in diesem Themenbereich gezielt vorbereiten helfen. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen zur Vorgehensweise bei der Erstellung von untergesetzlichem Regelwerk in Staaten mit einem möglichst ähnlichen Endlagerprogramm. Im Anschluss daran soll eine vergleichende Analyse von regulatorischen Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählter Staaten mit dem deutschen gesetzlichen und untergesetzlichen Endlagerregelwerk durchgeführt werden. Dies schließt sowohl das Vorgehen beim Umgang mit hochradioaktiven (wärmeentwickelnden) Abfällen als auch die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver (nicht-wärmeentwickelnde) Abfälle in tiefen geologischen Formationen ein. Als bevorzugte Vergleichsobjekte sollen dabei die Endlagerprogramme der Staaten Finnland, Frankreich, Schweden, Schweiz, Tschechien und Vereinigtes Königreich herangezogen werden. Es soll untersucht werden, ob das Regelwerk dieser Staaten Themen abdeckt, die im deutschen Regelwerk ggf. nicht oder in einer anderen Regelungstiefe abgedeckt sind. Neben dem gesetzlichen Regelwerk dieser Staaten, ist auch das jeweilige relevante untergesetzliche Regelwerk (nuklearspezifisch und nicht-nuklearspezifisch) zu betrachten, das bei den jeweiligen Endlagerprogrammen zur Anwendung kommt. Das zu betrachtende Regelwerk ist zudem auf seinen generellen Charakter bzw. Ansatz hin zu analysieren. Hiermit ist gemeint, ob es im Sinne des IAEO safety standards GSG-13 eher "anforderungsbasiert" (performance-based) ist, d.h. welche Anforderungen zu erfüllen sind, ohne vorzugeben wie diese erreicht werden, oder ob es einen für sicherheitstechnische Ausführungen verbindlichen, "vorschreibenden" (prescriptive) Charakter hat. Nicht-nuklearspezifische, technische Anforderungen an die Gewährleistung vor allem der bergrechtlichen Sicherheit, gekoppelt mit vorhandenen Vorgaben außerhalb des Bergrechts für die generelle Sicherheit von industriellen bergtechnischen Anlagen, sollen dabei jeweils ebenfalls im Fokus der vergleichenden Betrachtung stehen. reitung auf seine Aufgaben als Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für Endlager sowie zur Unterstützung aufsichtlicher Aufgaben treibt das BASE künftig in Abstimmung mit und im Auftrag...
notice_number 802648
reference_number Z5-BASE62220/4725F20001