Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses (IHK) im Ausbildungsberuf "Fachkraft für Lagerlogistik" und Erwerb des Flurförderzeugscheins, gemäà den Rechtsvorschriften,
s. Ziffer 10.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss Fachkraft für Lagerlogistik.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäÃig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.