Der Neubau Interimsbahnhof wird erforderlich, um die zur Sicherstellung des Bahnbetriebs relevanten Nutzer und Mieter der sukzessiv abzubrechenden Bestandsgebäude bauzeitlich und vorübergehend in unmittelbarer Nähe der Fernbahngleise zu platzieren. Zusätzlich zur Errichtung des Gebäudes für den Interimsbahnhof ist vom Bau-Auftragnehmer Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss des bestehenden südlichen Randbaus umzusetzen, da dort eine ausreichend groß bemessene Verbindung zum Querbahnsteig der Bahnsteighalle sichergestellt werden muss.
Die vom AN BÜW zu überwachende Gesamtmaßnahme Interimsbahnhof gliedert sich in
folgende Teilmaßnahmen:
• Neubau Interimsbahnhof (kurz IBF) inkl. Technischer Anlagen (außer dem Gewerk
Telekommunikation) und Ausstattung
• Ausbaumaßnahmen im Randbau Süd Erdgeschoss inkl. technischer Anlagen (außer
dem Gewerk Telekommunikation)
• Außenanlagen