TED 504042-2026 Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Technische Ausrüstung Gebäude – Sanitär- und Heiztechnik

Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Leistungen der Technisches Ausrüstung Gebäude – Sanitär- und Heiztechnik für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus.

Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen.

Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsver-zeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03).

Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende Oktober 2026 und Anfang Juli 2027 liegen. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 26.102.2026. Für die Fertigstellung ist der · 04.07.2027 (Endfertigstellungstermin) einzuhalten. Die vom AN zu erstellenden Ausführungs-/Montageunterlagen sind bis spätestens 3 Wochen nach der Zuschlagserteilung zu erstellen und dem Auftraggeber per E-Mail und zweifach auf Papier in geprüfter Form zu übermitteln.

ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten.

Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen:

· Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03).

· Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen.

· Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen.

· Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04).

· Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen.

· Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

Publikationsnummer: 504042-2026 Veröffentlicht: 2026-07-21 Auftraggeber: Contargo GmbH & Co. KG, Mannheim Angebotsfrist: 2026-08-17+02:00 14:00:00+02:00

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Zuletzt aktualisiert August 16, 2026, 07:13 (UTC)
Erstellt August 16, 2026, 07:13 (UTC)
buyer_city Mannheim
buyer_country DEU
buyer_name Contargo GmbH & Co. KG
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place_of_performance Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/ -vorschriften Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschl. einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte (s. z. B. Anlage Los3.07.1 bis Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung), - bei einer längeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschl. der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, - den Nachweis für jede Person einer bestandenen Sicherheitsunterweisung, - einen gültigen Personalausweis bzw. Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Aufgrund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschl. der Nachunternehmer (siehe insbesondere die Anlagen Los3.07.2 und Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung) auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.
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publication_date 2026-07-21
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