TED 473018-2026 KEXI On-Demand-Verkehr Neustadt a.d.Do.

Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörden nach Art. 8 Absätze 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 3 Jahren ab Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) mit einer Verlängerungsoption für längstens 2 Jahre erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne eines sog. „on-demand-Verkehrs“ im Landkreis Kelheim gemäß den ergänzenden Dokumenten zu dieser Vorabbekanntmachung.Das Dokument steht zum Download bereit unter: https://meinvlk.de/VAB/2026_07_06_-Ergaenzende_Vorinformation_Linie_KEXI_Neustadt-_ANLAGEN.pdfDer öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über eine Genehmigung zum Betrieb des zu vergebenen „on-demand-Verkehrs“ verfügen.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o. g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Publikationsnummer: 473018-2026 Veröffentlicht: 2026-07-09 Auftraggeber: Landratsamt Kelheim, Kelheim Geschätzter Wert: 2000000 EUR

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Zuletzt aktualisiert August 15, 2026, 06:18 (UTC)
Erstellt August 15, 2026, 06:07 (UTC)
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buyer_country DEU
buyer_name Landratsamt Kelheim
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publication_date 2026-07-09
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