TED 466477-2026 Architektenwettbewerb: Schulzentrum Süd in Hameln

Die Stadt Hameln plant, die Wilhelm-Raabe-Oberschule und die Grundschule Königstraße in einem Ersatzneubau zusammenzulegen und in einem neuen Standort als "Schulzentrum Süd" zu implementieren. Um dem Leitbild der Schule gerecht zu werden und um die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten wesentlich zu verbessern, ist ein Standort für alle Jahrgänge von 1 bis 10 notwendig. Die Umsetzung soll als vollständiger Neubau, einhergehend mit dem Abriss der vorhandenen Bestandsgebäude erfolgen. Dazu zählen auch der Abriss und Neubau der Sporthalle, die zukünftig aufgrund der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler als 4-fach Sporthalle mit Tribüne zu planen ist. Die Sporthalle wird ebenfalls außerschulisch durch die Bewohner des Wohnquartiers für integrative, soziale und Freizeitprojekte genutzt. Auch wenn derzeit die reine Neubauvariante favorisiert wird, wird die Einbeziehung des Bestands im Planungswettbewerb zugelassen. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts werden die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenraum sowie Freianlagen und Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und TGA gem. HOAI als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI [LPH 1-6]) als Generalplanung vergeben. Die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten schon am Wettbewerb wird gefordert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in den Anlagen 10, 11, 14 und 15 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß §§ 34, 39, 51 und 55 HOAI 2021 (Anlagen 10, 11, 14 u. 15) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. In einer letzten Stufe sieht er vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 7 bis 9 zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

Publikationsnummer: 466477-2026 Veröffentlicht: 2026-07-07 Auftraggeber: Stadt Hameln, Hameln

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Last Updated August 15, 2026, 13:38 (UTC)
Created August 15, 2026, 13:38 (UTC)
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