evergabe-Online 901850 – Rahmenverträge zur Lieferung von Sportbekleidung für Gefangene in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen- Anhalt

Vergabestelle: Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt (Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118, Halle (Saale))

Anforderungsfrist (Vergabeunterlagen): 2026-11-20T08:00:00.000

Abgabefrist (Eingang Angebote): 20.11.2026 08:00

Bindefrist: 18.12.2026

Nebenangebote: Nicht zulässig

Ausführungsfrist: Die Lieferungen haben spätestens 16 Wochen nach verbindlichem Abruf der Bedarfsmengen durch die ZBS Justizvollzug zu erfolgen. Jede Lieferung darf in maximal 2 Teillieferungen aufgeteilt werden. Lieferungen sind täglich von Montag bis Donnerstag zu folgenden Zeiten möglich: 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr sowie 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Der tatsächliche Liefertermin ist spätestens 5 Werktage im Voraus bei den für die jeweilige Verwendungsstelle benannten Ansprechpartner anzukündigen und konkret abzustimmen. Die Ansprechpartner werden dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitgeteilt.

CPV-Codes: 18412000-0, 18412100-1, 18412200-2

Rahmenverträge zur Lieferung von Sportbekleidung für Gefangene in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen- Anhalt

Daten und Ressourcen

Dieser Datensatz hat keine Daten

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Zuletzt aktualisiert Oktober 28, 2026, 03:03 (UTC)
Erstellt Oktober 28, 2026, 03:03 (UTC)
anforderungsfrist 2026-11-20T08:00:00.000
ausfuehrungsfrist Die Lieferungen haben spätestens 16 Wochen nach verbindlichem Abruf der Bedarfsmengen durch die ZBS Justizvollzug zu erfolgen. Jede Lieferung darf in maximal 2 Teillieferungen aufgeteilt werden. Lieferungen sind täglich von Montag bis Donnerstag zu folgenden Zeiten möglich: 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr sowie 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Der tatsächliche Liefertermin ist spätestens 5 Werktage im Voraus bei den für die jeweilige Verwendungsstelle benannten Ansprechpartner anzukündigen und konkret abzustimmen. Die Ansprechpartner werden dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitgeteilt.
bindefrist 18.12.2026
ca_address Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118, Halle (Saale)
ca_email zbs-vollzug@justiz.sachsen-anhalt.de
ca_name Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt
cpv_codes 18412000-0, 18412100-1, 18412200-2
cpv_main 18412000-0
eingang_angebote 20.11.2026 08:00
erfuellungsort 1. Justizvollzugsanstalt Halle Hauptanstalt, Am Kirchtor 20, 06108 Halle (Saale), frei Verwendungsstelle 2. Justizvollzugsanstalt Halle Nebenstelle, Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118 Halle (Saale), fr...
evergabe_id 901850
leistung_ascii Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Justizvollzugsanstalten Burg, Halle und Volkstedt sowie der Jugendanstalt Raßnitz mit Sportbekleidung für Gefangene für die Jahre 2027 und 2028. Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Die Rahmenverträge beginnen mit Zuschlagserteilung. Die Verträge enden zum 31.12.2028, spätestens jedoch mit der Lieferung der Bedarfsmengen für das Jahr 2028.
lose 2 Lose: Los 1 Trainingsanzug Pos.1 Trainingsjacke, 2455 Stück (geplante Abnahmemenge 2027 und 2028) Pos.2 Trainingshose, 3650 Stück (geplante Abnahmemenge 2027 und 2028) Los 2 Sportsachen kurz Pos.1 Sporthemd, 1630 Stück (geplante Abnahmemenge 2027 und 2028) Pos.2 Sporthose (kurz), 2720 Stück (geplante Abnahmemenge 2027 und 2028) Pos.3 Basketballshorts, 590 Stück (geplante Abnahmemenge 2027 und 2028)
nebenangebote Nicht zulässig
notice_number 901850
reference_number 5463-ZBS_2026_1_024
zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) Alle Liefer- und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden auch im Falle von Teillieferungen nicht gesondert durch den Auftraggeber erstattet. Der Kaufpreis wird grundsätzlich mit Lieferung fällig. Hierzu hat der Auftragnehmer eine entsprechende Schlussrechnung zu legen, § 15 Abs. 1 und 2 VOL/B. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Leistungen unmittelbar mit dem Auftraggeber (Leistungs-/ und Erfüllungsort) abzurechnen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich binnen 30 Tagen nach vollumfänglicher Erfüllung der Leistung, § 17 Abs. 1 VOL/B. Mit einem gewährten Skonto Ihrerseits erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 14 Tagen nach vollumfänglicher Leistungserfüllung und Eingang der prüfbaren Rechnung. Teilzahlungen sind nicht zugelassen.