evergabe-Online 900197 – Essenslieferung für Beschäftigte der BGHM am Standort Hannover
Daten und Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | November 6, 2026, 07:14 (UTC) |
| Erstellt | Oktober 21, 2026, 01:53 (UTC) |
| anforderungsfrist | 2035-12-31T00:00:00.000 |
| ausfuehrungsfrist | Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und läuft auf unbestimmte Zeit. Ausführungszeit ist ab sofort. |
| bindefrist | 01.01.2036 |
| ca_address | Isaac-Fulda-Allee 18, 55124, Mainz |
| ca_email | openhouse@bghm.de |
| ca_name | Berufsgenossenschaft Holz & Metall |
| cpv_codes | 55520000-1, 55523000-2 |
| cpv_main | 55520000-1 |
| eingang_angebote | 31.12.2035 00:00 |
| erfuellungsort | Seligmannallee 4, 30173 Hannover |
| evergabe_id | 900197 |
| leistung_ascii | Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist der Abschluss von Open-House-Verträgen mit geeigneten gastronomischen Anbietern zur Versorgung der Beschäftigten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am Verwaltungsstandort Hannover mit frisch zubereiteten Mittagsmahlzeiten im Wege der Anlieferung. Ziel des Open-House-Verfahrens ist es, den Beschäftigten der BGHM während der Arbeitszeit ein qualitativ hochwertiges, abwechslungsreiches, gesundheitsförderndes und preislich angemessenes Verpflegungsangebot zur Verfügung zu stellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist ausdrücklich nicht der Betrieb einer betriebseigenen Kantine oder die Überlassung von Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Die Beköstigung der Beschäftigten in externen Gastronomiebetrieben ist Gegenstand des gesonderten Open-House-Verfahrens 2026-003-OH; gastronomische Anbieter, die an dieser Form der Versorgung interessiert sind, werden gebeten, sich im Rahmen dieses Verfahrens anzumelden. Die Speisen werden durch den Auftragnehmer in eigener Verantwortung zubereitet und an den Verwaltungsstandort Hannover geliefert. Die Kosten der Lieferung, einschließlich sämtlicher Transport-, Personal-, Verpackungs-, Rücknahme- und sonstiger Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer. Eine gesonderte Berechnung von Liefer- oder Transportkosten gegenüber der Auftraggeberin oder den Beschäftigten ist ausgeschlossen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und läuft auf unbestimmte Zeit. |
| nebenangebote | Nicht zulässig |
| notice_number | 900197 |
| reference_number | 2026-004-OH |
| zahlungsbedingungen | Zuschüsse nach Nr. 9 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (1) Die BGHM zahlt einen Zuschuss für an ihre Beschäftigte jeweils ausgelieferte Hauptmahlzeit in Höhe von 20 % des Verkaufspreises, sofern der Gastronomiebetrieb des Auftragnehmers die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die zu erfüllenden Nachhaltigkeitskriterien ergeben sich ergänzend aus Anlage 1 des Beköstigungsvertrages. Die an Beschäftigte der BGHM ausgelieferte Hauptmahlzeiten, einschließlich Umsatzsteuer, dürfen trotz Zuschussgewährung den jeweils aktuellen amtlichen Sachbezugswert (derzeit 4,57 Euro) der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht unterschreiten. Brötchen, Beilagen, Desserts und Getränke etc. sind von der Bezuschussung ausgenommen. (2) Die Bezuschussung gilt ausschließlich für an Beschäftigte der BGHM jeweils ausgelieferte Hauptmahlzeiten. (3) Als Nachweis über die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Kriterien gilt die unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Kantinenbetreibers in Anlage 1 des Beköstigungsvertrages. Diese wird Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis kann zudem durch eine externe Zertifizierung erfolgen. Die BGHM übernimmt hierfür keine Kosten. Zahlung/Abrechnung der Zuschüsse (1) Die Preisgestaltung liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen des Auftragnehmers und muss eine marktübliche und wirtschaftlich tragfähige Kalkulation widerspiegeln. Die angegebenen Verkaufspreise müssen sämtliche Kosten enthalten, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, vgl. hierzu Ziffer 2.6 des Leistungsverzeichnisses. Insbesondere fallen keine Lieferkosten für die BGHM oder ihre Beschäftigten an. (2) Die Mahlzeiten werden im Bestellsystem direkt vergünstigt an die Beschäftigten der BGHM angeboten, d.h. der Verkaufspreis wird um 20% gekürzt. Der Auftragnehmer erstellt monatlich eine Abrechnung über die Anzahl der an die BGHM-Mitarbeitenden ausgelieferten Mahlzeiten, inklusive des zu erstattenden Gesamtbetrages, an die Ansprechperson der BGHM. Die BGHM erstattet sodann monatlich nachträglich die Gesamtsumme der Zuschüsse an den Auftragnehmer. Die BGHM behält sich zur Überprüfung des zu erstattenden Betrages nicht anonymisierte Bestelllisten stichprobenartig anzufordern. (3) Der Auftragnehmer stellt den Beschäftigten der BGHM ihre Bestellungen auf ihre betriebliche E-Mailadresse in Rechnung. Soweit technisch möglich, kann die Bezahlung auch direkt über das Bestellsystem erfolgen. |