evergabe-Online 898598 – Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der IB LSA aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt --- Installation Heizungsanlage
Daten und Ressourcen
Dieser Datensatz hat keine Daten
Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | Oktober 14, 2026, 01:52 (UTC) |
| Erstellt | Oktober 14, 2026, 01:51 (UTC) |
| bindefrist | 02.12.2026 |
| ca_address | Hauptstraße 27, 06231, Bad Dürrenberg |
| ca_email | vergabestelle@badduerrenberg.de |
| ca_name | Solestadt Bad Dürrenberg |
| eingang_angebote | 02.11.2026 08:59 |
| erfuellungsort | 06231 Bad Dürrenberg, Richard-Wagner-Straße 2a |
| evergabe_id | 898598 |
| leistung_ascii | Diese Ausschreibung richtet sich an Betriebe aus dem Heizungs-/ Lüftungs-/ Klima - Handwerk (SHK-Handwerk). --- Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang dieser Baumaßnahme gehören folgende wesentliche Leistungen: - Anschluss am Sekundärkreis der vorhandenen HA Station - Temperaturregelstation für die Fußbodenheizung - 20 m Kupferrohr mit Formstücken und Isolierung - 25 m Mehrschichtverbundrohr mit Formstücken und Isolierung - 4 Stück Röhrenheizkörper umsetzen - 50 m² Fußbodenheizung (Tackerplatte) - 1 Stück Fußbodenheizungsverteiler --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. |
| notice_number | 898598 |
| reference_number | 2026-44-SGS-HS |
| tender_object | Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der IB LSA aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt --- Installation Heizungsanlage |
| zahlungsbedingungen | Für die Ausschreibung gelten bei Inanspruchnahme weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme: 0,2 % für Baustrom 0,2 % für Bauwasser 0,2 % für Baustellen-WC. Die Entnahmestellen für Bauwasser und Baustrom befinden sich im Gebäude. --- Die Leistung ist vom Bieter vorzufinanzieren, Vorauszahlungen seitens des Auftraggebers sind nicht vorgesehen. Abschlagszahlungen sind nach Fertigstellung einer Leistung bzw. Teilleistung möglich. Dazu hat der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung, nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, über die erbrachte Leistung oder Teilleistung zu stellen. |