evergabe-Online 896848 – Forstliche Fachplanung (Gebietsbetreuung und Kartierung), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, VOEK 641-25

Vergabestelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Ellerstraße 56, 53119, Bonn)

Anforderungsfrist (Vergabeunterlagen): 2026-11-24T09:00:00.000

Abgabefrist (Eingang Angebote): 24.11.2026 09:00

Bindefrist: 28.12.2026

Nebenangebote: Nicht zulässig

Ausführungsfrist: Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2027 Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.12.2028


Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

CPV-Codes: 77200000-2

Forstliche Fachplanung (Gebietsbetreuung und Kartierung), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, VOEK 641-25

Daten und Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

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Zuletzt aktualisiert Oktober 21, 2026, 03:18 (UTC)
Erstellt Oktober 21, 2026, 03:17 (UTC)
anforderungsfrist 2026-11-24T09:00:00.000
ausfuehrungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2027 Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.12.2028 --- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
bindefrist 28.12.2026
ca_address Ellerstraße 56, 53119, Bonn
ca_email verdingung@bundesimmobilien.de
ca_name Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
cpv_main 77200000-2
eingang_angebote 24.11.2026 09:00
erfuellungsort Flächen des Bundesforstbetrieb Niedersachsen Los 1 Revier Friesenland (Gebietsbetreuung auf der Kompensationsfläche Marienchor/ Rheiderland) Los 2 Revier Wolthöfen (Gebietsbetreuung auf der Kompens...
evergabe_id 896848
leistung_ascii Gegenstand der Ausschreibung ist die Forstliche Fachplanung ( Gebietsbetreuung und Kartierung) für den BFB Niedersachsen, 2 Lose
lose Los 1 Marienchor/ Rheiderland Gegenstand des ersten Loses ist die Gebietsbetreuung einer circa 330 ha großen Kompensationsfläche im Rheiderland (Landkreis Leer). Sie liegt in einem großräumigen, wenig zerschnittenen Grünlandgebiet südlich der Ortschaft Ditzumerhammrich, nördlich der Ortschaft Marienchor und ist Teil der Ems- und Wesermarschlandschaft. Der überwiegende Teil gehört zur Gemeinde Bunde, weitere Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Jemgum. Die Fläche ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes Rheiderland (DE 2709-401). Bei Begehungen/ Erfassungen sind zeitliche und terminliche Synergien ausdrücklich zu nutzen. Brutbestandserfassungen sind immer mit Wasserstands- und Flächenzustandskontrollen, sowie wenn möglich und nötig, Terminen mit Bewirtschaftern zu verbinden. Über die Begehungen ist Protokoll zu führen (siehe 3.1). Stichprobenartig sollen Flächenzustände fotographisch festgehalten werden. Die Brutbestandserfassung soll prioritär für die Limikolenarten Kiebitz (Vanellus vanellus), Großer Brachvogel (Numenius arquata), Uferschnepfe (Limosa limosa), Bekassine (Gallinago gallinago), Kampfläufer (Calidris pugnax), Rotschenkel (Tringa totanus) und Austernfischer (Haematopus ostralegus) durchgeführt werden. Weitere Zufallsbeobachtungen von revieranzeigendem Verhalten anderer lebensraumtypischen Vogelarten können ebenfalls mit aufgenommen werden. Die Erfassung der prioritären Arten soll auf den methodischen Vorgaben von Südbeck et al. 2025 (Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands) basieren. Abweichend dieser Methodenstandards sollen höchstens sechs Erfassungen im Zeitraum zwischen März und Juni erfolgen. In den Maßnahmenblättern, sowie dem LBP wurden für die einzelnen Zonen zeitspezifische Wasserstände aufgeführt. Zum Zwecke der Wasserhaltung wurden 2 Fluttermühlen und 15 Staubauwerke errichtet. Die Anstauhöhen sollen durch die Auftragnehmerin kontrolliert und dokumentiert werden, sollten diese nicht mit den vorgeschriebenen Staustufen übereinstimmen, wendet sich die Auftragnehmerin an den zuständigen Bewirtschafter, sowie an die Auftraggeberin. Die Vegetationszustände auf den Flächen sind durch die Auftragnehmerin bei Flächenbegehungen zu notieren. Hier soll besonderer Fokus auf die Bewirtschaftung der Flächen gelegt werden, wie Zeitpunkte der Mahd oder Wuchshöhen der Grünlandvegetation. Bei durch die Auftragnehmerin festgestellten Verstößen gegen die Bewirtschaftungsauflagen ist die Auftraggeberin unmittelbar telefonisch, oder per E-Mail zu informieren sowie das Gespräch mit dem zuständigen Bewirtschafter zu suchen. Bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der Vertragslaufzeit sind die Protokolle der bis zum 15. Mai durchgeführten Begehungen durch die Auftragnehmerin and die Auftraggeberin zu übersenden. Auch bereits aufgenommene Geodaten sind dabei zu inkludieren. Diese dienen der Auftraggeberin zur Qualitätskontrolle der Arbeit der Auftragnehmerin. Los 2 Sellstedter See Gegenstand des zweiten Loses ist die Gebietsbetreuung einer insgesamt circa 59 ha großen Kompensationsfläche östlich der Stadt Bremerhaven im Landkreis Cuxhaven. Die Kompensationsfläche ist in zwei örtlich nah beieinander liegende Teilgebiete (TG West ca. 38 ha, TG Ost ca. 21 ha) aufgeteilt, beide gehören zur Gemeinde Schiffdorf und liegen in der naturräumlichen Region Stader Geest. Die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege wird über Pachtverträge zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und einem örtlich agierenden landwirtschaftlichen Betrieb geregelt, welcher den Nutzungsauflagen aus dem PEP und den Kompensationszielen unterliegt. Ebenfalls zu beachten ist die Zugehörigkeit der Flächen zum Naturschutzgebiet „Sellstedter See und Ochsentriftmoor/ Wildes Moor“. Um die Kompensationszielerfüllung nachvollziehen zu können, müssen die Flächenentwicklung in Form von Vegetationszuständen und Wasserständen, sowie die jährlichen Brutvogelbestände beobachtet und dokumentiert werden. Für diesen Zweck sucht die Auftraggeberin ein Unternehmen, welches sich den anfallenden Aufgaben der Gebietsbetreuung widmet. Die Gebietsbetreuung ist in Form einer monatlichen Flächenbegehung durch die Auftragnehmerin durchzuführen. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den folgenden Unterkapiteln genau beschrieben. Über die Begehungen ist Protokoll zu führen (siehe 3.1). Stichprobenartig sollen Flächenzustände fotographisch festgehalten werden. Um die den Maßnahmenzielen entsprechenden Flächenzustände zu erreichen, müssen bestimmte Wasserstände auf der Fläche gehalten werden. Im PEP finden sich die planfestgestellten Einstauziele der unterschiedlichen Gräben auf der Kompensationsfläche. Diese Einstauziele sollen mithilfe von Grabenabdämmungen und Rohrdurchlässen erreicht werden. Zu Kontrollzwecken wurden acht Pegel installiert, deren genaue Verortung durch die Auftraggeberin mit den weiteren nötigen Dokumenten nach Vertragsabschluss geteilt wird. Die Anstauhöhen der Gräben and den Pegelstandorten, sowie die Position der Ablaufkrümmer sollen monatlich durch die Auftragnehmerin kontrolliert und dokumentiert werden. Die Auftragnehmerin hat dafür zu sorgen, dass diese Kontrollen reibungslos ablaufen können. Dazu gehört beispielsweise das Nachzeichnen oder Freistellen von Pegellatten, falls diese nicht mehr leserlich sind. Bei defekten Pegeln oder Rohren/ Ablaufkrümmer setzt sie die Auftraggeberin in Kenntnis. notieren. Hier soll besonderer Fokus auf die Bewirtschaftung der Flächen gelegt werden, wie Zeitpunkte der Mahd oder Wuchshöhen der Grünlandvegetation. Bei durch die Auftragnehmerin festgestellten Verstößen gegen die Bewirtschaftungsauflagen ist die Auftraggeberin unmittelbar telefonisch, oder per E-Mail zu informieren, sowie das Gespräch mit dem zuständigen Bewirtschafter zu suchen. Ebenfalls zu betrachten ist das Erreichen, bzw. Erhalten der im PEP festgehaltenen Biotoptypen auf den entsprechenden Flächen. Hierbei soll keine flächendeckende vegetationskundliche Erfassung stattfinden, sondern eine auf den Erfahrungen der Auftragnehmerin basierende, fachliche Einschätzung, ob die Zielbiotope vorhanden sind. Auf den Flächen vorgefundene Arten der Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen (Grave 2004), sowie der Roten Liste der Farn- und Blühpflanzen Deutschlands (2018) sind durch die Auftragnehmerin flächenscharf aufzunehmen und in das zu erstellende Kartenmaterial einzuarbeiten. Zwischen März und Juni eines jeden Jahres der Vertragslaufzeit sollen während der Gebietsbetreuungen neben den oben beschriebenen Aufgaben (2.1, 2.2) eine Erfassung der nach den Kompensationszielen relevanten und charakteristischen Vogelarten der offenen und halboffenen Landschaft, sowie die Arten der Roten Liste der Brutvögel für Niedersachsen und Bremen (Krüger & Sandkühler 2021) erfolgen. Die Erfassung der relevanten Arten soll auf den methodischen Vorgaben von Südbeck et al. 2025 (Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands) basieren. Zu diesem Zwecke sind im Zeitraum März und Juni zwei zusätzliche Begehungstermine durch die Auftragnehmerin anzusetzen. Abweichend dieser Methodenstandards sollen höchstens sechs Erfassungen in Form von Begehungen im Zeitraum zwischen März und Juni erfolgen. Bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der Vertragslaufzeit sind die Protokolle der bis zum 15. Mai durchgeführten Begehungen durch die Auftragnehmerin and die Auftraggeberin zu übersenden. Auch bereits aufgenommene Geodaten sind dabei zu inkludieren.
nebenangebote Nicht zulässig
notice_number 896848
reference_number VOEK 641-25
zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)