Vergabestelle: Stadtverwaltung Nordhausen
Abgabefrist (Eingang Angebote): 2026-11-19+01:00 10:00:00+01:00
Bindefrist: 60
CPV-Codes: 45233120
Die Stadt Nordhausen baut die Wallrothstraße grundhaft aus. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt (Station 0-085 bis 0+340) ist der Ausbau einschließlich eines neuen Regenwasserkanals bereits erfolgt.
Mit diesem Verfahren werden die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+340 bis Bau-km 0+508 ausgeschrieben (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt).
Die Straße verläuft in diesem Abschnitt in ausgeprägter Hanglage. Die talseitige Böschung ist nicht standsicher; die Standsicherheit wird über drei Ingenieurbauwerke hergestellt, die den Schwerpunkt der Maßnahme bilden:
- eine überschnittene Bohrpfahlwand von Station 0+400 bis 0+508, Länge rd. 108 m, abgewickelte Wandfläche rd. 1.350 m², Großbohrpfähle nach DIN EN 1536 mit D = 88 cm, rückverankert mit 29 Mikropfählen nach DIN EN 14199; darauf Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton,
- eine Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteilen von Station 0+420 bis 0+508, Länge rd. 90 m,
- eine Böschungsstabilisierung in bewehrter Erde mit Geogittern von Station 0+340 bis 0+400.
Hinzu kommen der grundhafte Straßenausbau einschließlich Oberflächenentwässerung, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der abschnittsweise über die Kappe der Bohrpfahlwand geführt wird, eine Querungshilfe mit Bodenindikatoren, die Straßenbeleuchtung sowie die Anpassung des bergseitigen Waldweges.
Besondere Randbedingungen der Ausführung:
- Der Baubereich steht unter Kampfmittelverdacht; vor den Erd- und Bohrarbeiten ist eine Sondierung erforderlich.
- Unter der Bestandsfahrbahn befindet sich eine mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Packlage. Für deren Ausbau gelten der Leitfaden C 316 und die TRGS 551.
- Im Baufeld verläuft eine in Betrieb befindliche Mittelspannungstrasse des örtlichen Netzbetreibers, die während der Bauzeit zu sichern ist.
- Die Baumfäll- und Rodungsarbeiten unterliegen der Bindung nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und sind nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September zulässig.
- Die Arbeitsebene für die Bohrpfahlarbeiten ist die vorhandene Fahrbahn mit einer befestigten Breite von rd. 5,65 m.
Die Baumaßnahme wird in drei zeitlich getrennten Ausführungsabschnitten ausgeführt:
- Abschnitt 1: Baumfäll- und Gehölzarbeiten, 18.01.2027 bis 28.02.2027.
- Abschnitt 2.1: Hauptbaumaßnahme, 03/2027 bis 12/2027.
- Abschnitt 2.2: Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme, 04/2028 bis 06/2028.
Zwischen Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 ruhen die Arbeiten.
Zwischen Abschnitt 2.1 und Abschnitt 2.2 liegt die Winterunterbrechung ab dem 18.12.2027.
Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen.