evergabe-Online 880152 – Rahmenvertrag über die Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an ODL-Messstellen sowie unvorhersehbare Tätigkeiten bei ODL-Messstellen

Vergabestelle: Bundesamt für Strahlenschutz (Willy-Brandt-Str. 5, 38226, Salzgitter)

Abgabefrist (Eingang Angebote): 01.09.2026 09:00

Bindefrist: 27.10.2026

Rahmenvertrag über die Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an ODL-Messstellen sowie unvorhersehbare Tätigkeiten bei ODL-Messstellen

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Zuletzt aktualisiert August 10, 2026, 13:47 (UTC)
Erstellt August 10, 2026, 13:47 (UTC)
bindefrist 27.10.2026
ca_address Willy-Brandt-Str. 5, 38226, Salzgitter
ca_email Angebote@bfs.de
ca_name Bundesamt für Strahlenschutz
eingang_angebote 01.09.2026 09:00
erfuellungsort Das ODL-Messnetz besteht aus ca. 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen in ganz Deutschland. Je nach Los bezüglich Standort und je nach Abrufbedarf des BfS können die Baumaßnahmen an...
evergabe_id 880152
leistung_ascii Zur Überwachung der Umweltradioaktivität durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein bundesweites ODL-Messnetz gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Das ODL-Messnetz besteht aus ca. 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen in ganz Deutschland. Die Funktionsfähigkeit und der Betrieb des gesamten ODL-Messnetzes werden durch das BfS organisatorisch über sechs Messnetzknoten sichergestellt. Die sechs Standorte der MNK haben verschiedene Zuständigkeitsgebiete innerhalb Deutschlands. Die MNK befinden sich in den Städten Freiburg, Berlin, Neuherberg, Bonn, Salzgitter und Rendsburg. Um die Funktionsfähigkeit des ODL-Messnetzes zu gewährleisten, benötigt der Auftraggeber Unterstützung zur Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an ODL-Messstellen. Die geforderten Leistungen und Anforderungen an den Auftragnehmer sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
notice_number 880152
reference_number 0365/26-002
tender_object Rahmenvertrag über die Planung und Umsetzung von Blitzschutzmaßnahmen an ODL-Messstellen sowie unvorhersehbare Tätigkeiten bei ODL-Messstellen
zahlungsbedingungen Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der OZGRechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bdr.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnr. 0365/26-002 sowie die Angabe der Leitweg- Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.