Vergabestelle: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) (Europaplatz 1, 10557 Berlin)
Abgabefrist: 2026-08-24T10:00:00
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 2026-08-17T10:00:00
Bindefrist: 2026-12-18T00:00:00
Ausführungsort: Bundesweit
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
Vertragsart: Rahmenvertrag
CPV-Codes: 14622000-7 Stahl
Auftragsgegenstand:
Rahmenvertrag über Reihenbügel- und/oder Doppelparker-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund.
Die „Bike & RideOffensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an
zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto
zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und
ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig
und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der
Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung
für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe
eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor
OrtMontage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (HochTiefEinsteller, ein
und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (HochTiefEinsteller, ein und beidseitig). Den Kommunen als
zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter
Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand
sowie den Planungs und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung
der Maßnahmen zu beschleunigen.
Die Bike+RideOffensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und Bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung
von Vorhaben der Bike+RideOffensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die
Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt,
eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen
sowie Zeichnungen zu den StandardAnlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden
Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die5Standardanlagen.
Es wird eine Rahmenvertragsvereinbarung je Los geschlossen. Kündigungsoption: Vereinbart wird eine Option auf einseitige
Kündigung des Auftraggebers zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Bereits
zustande gekommene Einzelverträge bleiben von der Kündigung des Rahmenvertrags unberührt.
ACHTUNG: aus
systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales
Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch
um ein EUweites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. Für die Vergabe tritt
die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt.
Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen
ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro
Los geschlossen.