TED 759137-2026 Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen

Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden - im vorliegenden Los 1 primär für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster -, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.

Publikationsnummer: 759137-2026 Veröffentlicht: 2026-11-02 Auftraggeber: Bezirksregierung Köln, Köln Angebotsfrist: 2026-12-01+01:00 12:00:00+01:00

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Zuletzt aktualisiert November 2, 2026, 04:58 (UTC)
Erstellt November 2, 2026, 04:58 (UTC)
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place_of_performance Seine Leistungen erbringt der Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und hier insbesondere der bzw. den im Einzelabruf benannten Bezirksregierung(en) sowie allen weiteren vom Auftraggeber dem Auftragnehmer benannten Dritten. Seine Leistungen erbringt der Auftragnehmer von seinem jeweiligen Sitz aus. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Soweit zur Abstimmung mit den nach Satz 1 benannten Beteiligten oder zum Zwecke der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung zwingend erforderlich, wird der Auftragnehmer bzw. das von ihm eingesetzte Personal die erforderlichen Dienstreisen vornehmen. Jede Dienstreise des Auftragnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung der im Einzelabruf jeweils genannten Bezirksregierung in Textform. Für die Durchführung der Leistungen stellt der Auftragnehmer dem von ihm eingesetzten Personal die erforderliche (technische) Infrastruktur und Mittel zur Verfügung und ist dem Auftraggeber gegenüber für die Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit und Sicherheit dieser Infrastruktur verantwortlich. Für die Durchführung von EPOS-Buchungen gelten im Hinblick auf die hierfür erforderliche Hard- und Software für die Buchungen Besonderheiten, die im Detail in Ziffer IV.4. der Leistungsbeschreibung geregelt sind.
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publication_date 2026-11-02
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