TED 478724-2026 Unterstützungsleistungen im Betriebsteam Servervirtualisierung bei der Administration der Virtualisie-rungsplattformen mittels Hyper-V und VMWare in 4 Losen (Rahmenverträge, DL und ANÜ)

Los1:Systemadministrator VMWare ANÜ Los2: Systemadministration VMWare DL Los3: Systemadministrator Hyper-V & System Center Virtual Machine Manager (SCVMM) ANÜ Los4:Systemadministrator Hyper-V & System Center Virtual Machine Manager (SCVMM) DL

Publikationsnummer: 478724-2026 Veröffentlicht: 2026-07-10 Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden Geschätzter Wert: 21008000.00 EUR

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Zuletzt aktualisiert August 15, 2026, 18:50 (UTC)
Erstellt August 15, 2026, 18:50 (UTC)
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notice_title Unterstützungsleistungen im Betriebsteam Servervirtualisierung bei der Administration der Virtualisie-rungsplattformen mittels Hyper-V und VMWare in 4 Losen (Rahmenverträge, DL und ANÜ)
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place_of_performance Leistungsorte für die zu erbringenden Leistungen sind überwiegend die derzeitigen und ggf. zukünftigen Standorte der HZD. Die Orte der Leistungserbringung sind in der Regel: • Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden • Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mackenzeller Straße 3 36088 Hünfeld • Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Rechenzentrum Mainz Hechtsheimer Straße 2 MultiTecPark Gelände 67 c 55131 Mainz Darüber hinaus kommen im Rahmen von möglichen Kooperationen des Landes Hes- sen mit anderen Bundesländern oder dem Bund weitere Leistungsorte innerhalb des Bundesgebietes in Frage. Eine Leistungserbringung an einem solchen Standort ist pro Person auf die Dauer von maximal 21 Tagen und Anzahl von 4 pro Jahr begrenzt. In diesen Fällen findet das Hessische Reisekostengesetz analog Anwendung. Los 2 und 4, Dienstleistung (DL): Oben aufgeführte Leistungsorte gelten nur, sofern zur Dienstleistungserbringung eine Anwesenheitspflicht besteht. Die Regelungen hierzu sind der Ziffer 3.1.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Mobiles Arbeiten kann grundsätzlich an jedem Arbeitsplatz außerhalb des Büros in- nerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden, welcher den Anforderungen der HZD entspricht. Nicht erlaubt sind öffentliche Orte (Cafes, Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel) sowie alle Orte, welche nicht durch eine Tür verschlossen werden können, sodass der Zutritt für unbefugte Personen möglich ist. Mobiles Arbeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur in Ausnahmefällen und nur innerhalb des EU-Auslandes zulässig und muss in jedem Einzelfall im Vorfeld von der jeweiligen Dienststellenleitung genehmigt werden.
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publication_date 2026-07-10
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