TED 464853-2026 GU - Gebäudehülle
Daten und Ressourcen
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Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| Zuletzt aktualisiert | August 15, 2026, 12:55 (UTC) |
| Erstellt | August 15, 2026, 12:55 (UTC) |
| buyer_city | Berlin |
| buyer_country | DEU |
| buyer_name | Vergabekammer des Landes Berlin |
| contract_type | works |
| cpv_codes | 45321000 |
| cpv_main | 45321000 |
| deadline | 2026-09-14+02:00 10:00:00+02:00 |
| document_type | cn-standard |
| language | DEU |
| notice_title | GU - Gebäudehülle |
| notice_version | 1 |
| nuts | DE300 |
| place_of_performance | 1. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 04.09.2026 eingehen. Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren. 3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei. 4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen. 5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen. 6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bieterbogen Anlage 11). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen. 8. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden. |
| procedure_id | a6c20d55-985c-44be-9244-a81183418371 |
| procedure_type | open |
| publication_date | 2026-07-07 |
| publication_number | 464853-2026 |