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      <name>Erweiterte Planungsleistungen</name>
      <description>Es sollen Architektenleistungen nach § 34 HOAI und Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Ein DDR – Typenbau, ursprünglich als Serienobjekt Kindergarten/ -krippe in WBS-70-Bauweise, errichtet und seit Umnutzung und Teilsanierung in 2000 in Mehrfachnutzung. In den Jahren ab 2000 wurden bereits Teilsanierungen im Gebäude durchgeführt wie z.B.: Sanierung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Fenster, Einbau einer Aufzugsanlage, Erweiterun-gen der Nutzfläche durch einen Anbau und spätere /-erweiterung, Überprüfung und Aktualisie-rung des Brandschutzkonzepts, Dachflächensanierung, Erneuerung der Außenanlagen. Nun soll, im Rahmen des Förderprogramms „Europa im Quartier (EQ)“, das Gebäude bei laufendem Betrieb energetisch und mit einer innovativen Fassadengestaltung saniert, sowie die Innenbereiche in Teilen, entsprechend flexibel für die Mehrfachnutzung, qualifiziert werden. In diesem Rahmen sind in unterschiedlichem Umfang die Innenräume, durch Mauer-/, Beton-/, Trockenbau-/, Maler-/, Akustik-/ und Schallschutz-/, Bodenbelags-/, Fliesen-/, Tischler-/ Metallbau-/ und Schließarbeiten, inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, zu ertüchtigen. Die Barrierefreie Erschließung im Gebäude ist gem. „Design for all“ zu prüfen und ggf. zu optimieren. Des Weiteren sind zusätzliche Sanitäranlagen zu Ergänzung. Die Elektro-, Beleuchtungs- und DV-installationen sollen in Teilen nach Erfordernis erneuert, sowie die EMA ergänzt werden. Der Serverraum ist zu klimatisieren. Durch die Energetische Fassadensanierung ist vom Einbau von Verschattungs¬elementen, sowie die Planung und/ oder Integrierung einer PV-Anlage auszugehen. Bei der Einrichtung von nutzerabhängigen spezifischen Räumen sind die besonderen Anforderungen an Raumakustik und /-schallschutz gem. der vorhanden Nutzungseinheiten (Bibliothek, Kiezklub, Kinder-Jugendklub (Tonstudio und Proberaum), Gesundheitsamt und weitere Nutzungen) zu beachten. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.</description>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>Objektplanungsleistungen Gebäude</name>
         <description>Es sollen Architektenleistungen nach § 34 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Die Leistungen umfassen eine Zielplanung für den Altbau im Sinne einer Machbarkeitsstudie/ Bedarfsermittlung in Anlehnung an die Leistungsphase 1, nach § 34 HOAI. Hier sind die Möglichkeiten 1.) einer Energetische Gebäudesanierung, mit Innovativer Fassadengestaltung, als Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung darzustellen, sowie 2.) die Qualifizierung der Innenräume, durch flexible Raumnutzungsmöglichkeiten und Gestaltung mit festinstallierten Einbaumöbeln, zu untersuchen und dabei verschiedene Varianten als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung, jeweils inkl. Grobkostenschätzung, auszuarbeiten und gegenüberzustellen. Auf Grundlage der ermittelten Vorzugsvariante wird dann unmittelbar der weitere Projektumfang zwischen Fördermittelgeber, den Nutzern und der Bauherrenvertretung abgestimmt und entschieden. Angestrebt sind, die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepaßt werden. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.</description>
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         <options-description>Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2-3 und 5-8 gemäß § 34 HOAI optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang, sowie besondere Leistungen zu vergeben. Diese können dem Angebotsformular entnommen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden. Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.</options-description>
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               <name>Personal</name>
               <description>Personalkonzept, Qualifikation und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter, Bürointerne Organisation, geplante Zusammenarbeit mit dem AG und anderen Planern. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">35</number>
               <name>Herangehensweise</name>
               <description>Darstellung der Herangehensweise unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bspw. anhand von vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Aufgabenstellung. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">15</number>
               <name>Kosten, Termine, Qualitäten</name>
               <description>Darstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenene Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten, sowie Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentation. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">25</number>
               <name>Honorar</name>
               <description>Angebot für die Gesamtleistung der Planungsleistungen, einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen und Nebenkosten. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <name>Stundensätze</name>
               <description>Stundensätze Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).</review-deadline-description>
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         <name>Technische Ausrüstung</name>
         <description>Es sollen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Die Leistungen umfassen eine Zielplanung für den Altbau im Sinne einer Machbarkeitsstudie/ Bedarfsermittlung in Anlehnung an die Leistungsphase 1. Hier sind die Möglichkeiten 1.) einer Energetische Gebäudesanierung, mit Innovativer Fassadengestaltung, als Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung darzustellen bzw. bei deren Erstellung mitzuwirken, sowie 2.) die Qualifizierung der Innenräume, durch flexible Raumnutzungsmöglichkeiten und Gestaltung mit festinstallierten Einbaumöbeln, zu untersuchen und dabei verschiedene Varianten als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung, jeweils inkl. Grobkostenschätzung, auszuarbeiten und gegenüberzustellen, bzw. bei deren Erstellung mitzuwirken. Auf Grundlage der ermittelten Vorzugsvariante wird dann unmittelbar der weitere Projektumfang zwischen Fördermittelgeber, den Nutzern und der Bauherrenvertretung abgestimmt und entschieden. Angestrebt sind in den Anlagegruppen 1-5, die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepaßt werden. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.</description>
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      <contract-description>
         <options-description>Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2-3 und 5-8 gemäß § 34 HOAI optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang, sowie besondere Leistungen zu vergeben. Diese können dem Angebotsformular entnommen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden. Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.</options-description>
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               <name>Personal</name>
               <description>Personalkonzept, Qualifikation und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter, Bürointerne Organisation, geplante Zusammenarbeit mit dem AG und anderen Planern. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <name>Herangehensweise</name>
               <description>Darstellung der Herangehensweise unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bspw. anhand von vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Aufgabenstellung. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <description>Darstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenene Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten, sowie Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentation. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <name>Honorar</name>
               <description>Angebot für die Gesamtleistung der Planungsleistungen, einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen und Nebenkosten. Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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               <name>Stundensätze</name>
               <description>Stundensätze Für die Berechnung der Punkte der Zuschlagskriterien ist eine schriftliche Präsentation abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie in der "Vergabeinformation", welche in den Vergabeunterlagen hinterlegt ist.</description>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).</review-deadline-description>
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