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      <description>Bereitstellung eines funktionsfähigen und betriebsbereiten open-source-basierten Videokonferenzsystems für die Verwaltungsmitarbeitenden des Landes Berlin sowie externe Partner, welches die in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 802), im Katalog der Ausschlusskriterien (Anlage Nr. 605_01) und im Technischen Wert_B-Kriterien (Anlage Nr. 605_02) festgelegten Anforderungen erfüllt.</description>
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         <options-description>Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mit einer Frist von vier (4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitteilt, dass er die Verlängerung in Anspruch nimmt. Maximal zwei (2) Verlängerungen sind möglich.</options-description>
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               <description>Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer] einzureichen.

Jedes unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

•	Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer umfasst haben [Mindestanforderung];
•	Erbringungszeitraum (mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote) [Mindestanforderung];
Für den Erbringungszeitraum ist anzugeben ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Leistungserbringung. 
Sollte die Leistungserbringung zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende der Leistungserbringung anzugeben „fortlaufend“. 
Der Beginn (TT.MM.JJJJ) der Leistungserbringung desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2023 liegen.
Anzugeben ist ferner, dass mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erbracht worden sind [Mindestanforderung]. 
Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend.
•	Angabe des Auftragswert (brutto) (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR (brutto)) in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt; 
Als Auftragswert (brutto) ist anzugeben die vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR (brutto) für die im Rahmen des jeweiligen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts erbrachten Leistungen der Bereitstellung eines  Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. 
•	Der Beginn (TT.MM.JJJJ) der Leistungen der Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2023 liegen.

Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:

•	Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);

•	Kurzbeschreibung der in dem Referenzprojekt ausgeführten Leistungen der Bereitstellung eines  Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer;

der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen –  Bereitstellung eines  Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer – aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht;

•	Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“;

•	Name des Auftraggebers, für den das unternehmensbezogene Referenzprojekt erbracht wurde.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt.

Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots.

Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

2. Ordnungsgemäße Informationen
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

3. Hinweise
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.</description>
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            <description>Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) muss der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Wirt-2141). 
Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
Zudem gelten die Regelungen zum Mindestlohn und zur Tariftreue gemäß Wirt 214.1.</description>
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               <description>Bewerteter Gesamtpreis (netto) für die ausgeschriebene Leistung gemäß Angebot (Preisblatt).</description>
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               <description>Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.</description>
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            <award-criteria-complicated>Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung (Qualität) als Quotient zu einer Kennzahl „Z" errechnet (Z = L/P). Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden.</award-criteria-complicated>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).</review-deadline-description>
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