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      <name>Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für 
die Umwandlung einer Industriebrache in 
ein Naherholungsgebiet 

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      <description>Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für 
die Umwandlung einer Industriebrache in 
ein Naherholungsgebiet 

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         <name>Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für 
die Umwandlung einer Industriebrache in 
ein Naherholungsgebiet 


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         <description>Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für 
die Umwandlung einer Industriebrache in 
ein Naherholungsgebiet 

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         <main-nature>works</main-nature>
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         <start-date>2027-04-01+02:00</start-date>
         <end-date>2037-04-30+02:00</end-date>
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      <contract-description>
         <options-description>Leistungsstufen
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen verteilen sich auf die folgenden drei Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1:

Projektsteuerungsleistungen gemäß Projektstufe 1 der ZVB-PS, Fassung 2023	

Projektvorbereitung – Leistungen der Projektvorbereitung und Einschaltung der fachlich Beteiligten

Projektsteuerungsleistungen (anteilig) gem. Leistungsstufe 2 der ZVB-PS Fassung 2023	

Vorplanung, Entwurfsplanung

HOAI-Leistungsphase 1 bis einschl. 3	Grundleistungen der Leistungsphasen in allen für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Leistungsbildern, einschl. 
-	Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen mit Kostenbewertung,
-	Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) 
sowie weiterer erforderlicher oder vom Auftraggeber geforderter Planungsleistungen (z. B. Besondere Leistungen), sofern noch nicht vom Auftraggeber beauftragt.

Leistungsstufe 2:
Projektsteuerungsleistungen (anteilig) gem. Leistungsstufe 2 der ZVB-PS Fassung 2023	
Genehmigungsplanung

Projektsteuerungsleistungen gemäß Leistungsstufe 3 der ZVB-PS, Fassung 2023	
Ausführungsvorbereitung - Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
HOAI-Leistungsphasen 4 bis einschl. 7	Grundleistungen der Leistungsphasen in allen für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Leistungsbildern, einschl. weiterer erforderlicher oder vom Auftraggeber geforderter Planungsleistungen (z. B. Besondere Leistungen), sofern noch nicht vom Auftraggeber beauftragt.

Leistungsstufe 3:
Projektsteuerungsleistungen gemäß Leistungsstufen 4 und 5 der ZVB-PS, Fassung 2023	

Objektüberwachung; Projektabschluss
HOAI-Leistungsphasen 8, 9


Grundleistungen der Leistungsphasen in allen für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Leistungsbildern, einschl. weiterer erforderlicher oder vom Auftraggeber geforderter Planungsleistungen (z. B. Besondere Leistungen), sofern noch nicht vom Auftraggeber beauftragt.
Bauleistungen	Ausführung aller in Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlichen Bauleistungen im Hinblick auf eine betriebs- und / oder schlüsselfertige Herstellung des Naherholungsgebietes.
Bei den Beratungsleistungen in rechtlichen Angelegenheiten als Hilfs- und Nebentätigkeit handelt es sich um laufende Leistungen, die während aller Leistungsstufen zu erbringen sind, sofern sie erforderlich werden.
Mit Auftragserteilung werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1 abgerufen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen oder auch nur einzelne Leistungen weiterer Leistungsstufen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (Abruf). 
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils weiter beauftragten Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages zu erbringen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des Auftraggebers) und unverzüglich mit der Leistungserbringung zu beginnen, sofern der Abruf innerhalb von sechs Monaten nach vollständiger Erbringung der jeweils zuvor beauftragten Leistungen erfolgt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht. 
Aus einer Beauftragung nur mit einzelnen Stufen oder aus der Nichtbeauftragung von Leistungen kann der Auftragnehmer keine Ansprüche herleiten, insbesondere kann der Auftragnehmer keine Erhöhung des Honorars nach diesem Vertrag, keinen Schadensersatz oder Entschädigung oder Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
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      </contract-description>
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               <description>Es wird auf § 16a VOB/A-EU hingewiesen.</description>
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         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-to-avg">
            <description>Umsatz (2023, 2024 und 2025)

Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung / -management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von
­
- unter und bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 0 Punkten,
­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.500.000,00 mit 1 Punkt
­- mehr als EUR 7.500.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 2 Punkten,
­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 12.500.000,00 mit 3 Punkten,
­- mehr als EUR 12.500.000,00 bis einschließlich EUR 15.000.000,00 mit 4 Punkten, und
­- mehr als EUR 15.000.000,00 mit 5 Punkten
bewertet.

</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Jahresabschlüsse gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A

Gefordert ist die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Finanzierungszusage

Gefordert ist die Finanzierungszusage eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zur ausgeschriebenen Bauaufgabe über ein Volumen von 8,5 Mio. EUR.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Anzahl der technischen Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025)

Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung / -management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten
bewertet.


</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025)

Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung /-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von

­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten
bewertet.
</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025)
Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung / -management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
­
- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten
bewertet.
</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Unternehmensbezogene Referenzen seit 01/2021

Zur Bewerberauswahl werden jeweils 5 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet.

Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 
1.	der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 01/2021 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 
2.	die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist.
Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:

- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- inkl. (Vor-)Finanzierung der Maßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 8,5 Mio. brutto;
- im Bereich Umgestaltung oder Revitalisierung von Brach- oder Gewerbeflächen oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen.

Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgen-der Matrix:
­- 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte,
- 6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt,
­- 11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte,
­- 16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte,
­- 21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und
­- 26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.
</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A

Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den
Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen
werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer
Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER
ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus
enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der
gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige
Versicherungsschein nachgereicht werden.
</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">500</number>
               <description>Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen

Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei 
­- konkret sein, 
­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und 
­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. 

Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können.
Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.1 Nr. 1) wer-den jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt:
­	
- 5 Punkte:	Das Kriterium wird sehr gut dargestellt.
­- 4 Punkte: 	Das Kriterium wird gut dargestellt.
­- 3 Punkte:	Das Kriterium wird befriedigend dargestellt.
­- 2 Punkte: 	Das Kriterium wird ausreichend dargestellt.
­- 1 Punkt:		Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt.
­- 0 Punkte: 	Das Kriterium wird gar nicht oder ungenügend dargestellt.

(1)	Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Industriebrache in ein Naherholungsgebiet" 

Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat:
­- Erläuterung möglicher Förder- und Zuwendungsprogramme 
­- Vorgehen zur Erfüllung aller spezifischen Anforderungen des Projekts
­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und die Projektdokumentation
­- Darstellung an Herangehensweise bei der Gestaltung des Gebiets, insbesondere unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und der städtischen Vorstellung 
­- Darstellung der Einbindung des Auftraggebers in die wesentlichen Entscheidungen sowie Gewährleistung von Transparenz und Abstimmung 
­- Einbindung der Bürger sowie Öffentlichkeitsarbeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche, inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann.

(2)	Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die konkrete Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine"

Da es sich bei dem Projekt um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten wer-den.
Der Auftraggeber erwartet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann.

(3)	Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen"

Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. 
Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
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            </awarding-criterion>
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               <number type="weight" code="poi-exa">500</number>
               <description>Preis/ Honorarangebot

Die Wertung des Preises erfolgt auf Grundlage eines Gesamtwertungsbetrags in EUR. Dieser ergibt sich aus der Addition der Wertungsbeträge nach den Ziffern (1) bis (4): 

Hinweis:
Alle vom Bieter im „Formular zur Angebotsabgabe“ anzugebenden Beträge sind netto (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. 
Zu Wertungszwecken werden diese Beträge einheitlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % auf brutto hochgerechnet; hiervon unberührt bleibt die tatsächliche steuerliche Behandlung der Leistungen. Diese Annahme gilt ausschließlich für die Wertung und begrün-det keinen Anspruch auf eine entsprechende vertragliche Vergütung. 

(1)	Pauschale EUR netto

Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6.1a) Geschäftsbesorgungsvertrag). 

(2)	Zuschlag in %

Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6.1.c) Geschäftsbesorgungsvertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von EUR 8,5 Mio. zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 8,5 Mio. EUR brutto).

(3)	Stundensatz EUR netto

Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6.1d) Geschäftsbesorgungsvertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30 x 1,19).

(4)	Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit 

Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Geschäftsbesorgungsvertrag, wobei zu Wertungszwecken der 3-Monats-Euribor in der am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist gültigen (ersatzweise der zuletzt vor diesem Zeitpunkt veröffentlichte Wert) zu Grunde gelegt wird. Die Wertung erfolgt zweistufig: Für die vertragliche Laufzeit von 3 Jahren werden fiktive Brutto-Kosten in Höhe von EUR 8,5 Mio. brutto zugrunde ge-legt; für die Laufzeit von 7 Jahren werden Kosten in Höhe von EUR 850.000,00 brutto be-rücksichtigt.
(Wertungsbetrag = Laufzeit in Jahren × [3-Monats-Euribor + Marge des Bieters in % p. a.] × fiktive Brutto-Kosten in Höhe von EUR 8,5 Mio. brutto bzw. EUR 850.000,00 + Summe der einmaligen Gebühren (Strukturierungs- / Arrangement-, Underwriting- sowie sonstige Kre-ditnehmergebühren) x 1,19. 

Rechenbeispiel:

Marge: 1,00 % p. a.
einmalige Gebühren: EUR 1.000,00 netto = EUR 1.190,00 brutto
3- Monats-Euribor: 2,670 %
•	Ermittlung Jahreszinssatz = 2,670 % + 1,000 % = 3,670 % p. a.
•	Jahre 1 bis 3 (Wertungsbetrag: EUR 8.500.000,00 brutto): 3 × 3,670 % × EUR 8.500.000,00 
= EUR 935.850,00 brutto 
•	Jahre 4 bis 10 (Wertungsbetrag: EUR 850.000,00 brutto): 7 × 3,670 % × EUR 850.000,00 = EUR 218.365,00 brutto
Summe der laufzeitabhängigen Kosten: 
EUR 935.850,00 + EUR 218.365,00 
= EUR 1.154.215,00 brutto
+ einmaliger Gebühren von EUR 1.190,00 brutto
= EUR 1.155.405,00 brutto

(5)	Wertung
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungsbetrag erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Angebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem nied-rigsten Gesamtwertungsbetrag und dem zu wertenden Gesamtwertungsbetrag mit der ma-ximalen Punktzahl multipliziert wird. 
Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. 
Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. 
Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte. 
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         <communication>
            <review-deadline-description>Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind</review-deadline-description>
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