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      <name>Bürgerrathaus - Los 23 - Tischlerarbeiten Holztreppe </name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>Bürgerrathaus - Los 23 - Tischlerarbeiten Holztreppe </name>
         <description>In der Lutherstadt Eisleben soll das denkmalgeschützte Schulgebäude "Ehemalige Grabenschule" zum Bürgerrathaus umgebaut, instandgesetzt, modernisiert und erweitert werden.

Die Baustelle befindet sich in der Stadtstraße "Grabenstraße" Hausnummer 39 bis 43 und ist über diese auch erschlossen.

Im Gewerkelos 23 ist die vorhandene Holztreppe vom 1. Obergeschoss zum Dachgeschoss einschl. einer Holzwand sowie aller Handläufe in den beiden Treppenhäusern des Gebäudes herzustellen, zu liefern und einzubauen
Folgende Leistungen sind im Los 23- Tischlerarbeiten Holztreppe 1.OG / DG zu erbringen:
1 St		Holztreppe mit 11 Stg und 13 Stg ausbauen 
12 m2 		Holztrennwand ausbauen
6,5 m2 		Podestbelag ausbauen
1 St		Holztreppe, gerade mit 11 Stg, 1-läufig herstellen
1 St		Holztreppe, gerade mit 13 Stg, 1-läufig herstellen
5 m2 		Holztrennwand herstellen
194 m		Treppenhandlauf aus Holz, Eiche herstellen
6,5 m2 		Podestbelag herstellen
21,5 m2	Oberflächenbehandlung für Trittstufen und Podestbelag herstellen
47,5 m2	Oberflächenbehandlung der Restflächen herstellen
198,5 m	Oberflächenbehandlung Handlauf herstellen</description>
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         <start-date>2026-12-23+01:00</start-date>
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            <location>Vergabestelle der Lutherstadt Eisleben</location>
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         <selection-criteria code="slc-abil-staff-qual">
            <description>Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
•	Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (FB 124), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
•	oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor auf gesondertes Verlangen
•	die Gewerbeanmeldung,
•	den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
•	die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern. 
Einzureichende Unterlagen:
•	Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41-3257/03
•	Eigenerklärung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05
•	Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe nach VOB/A EU § 6e; Eintrag im Gewerbezentralregister aufgrund einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-staff-tech-work">
            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
•	Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (FB 124), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
•	Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
•	Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind min. 3 Referenznachweise mit folgenden Angaben einzureichen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
•	Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal vorzulegen.</description>
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            <description>Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
•	Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (FB 124), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
•	Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
•	Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
•	Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung das ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
bzw. das ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
•	Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung vorzulegen) von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig
•	Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate 
•	Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle (mittels Dritterklärung vorzulegen) von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
•	Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (mittels Dritterklärung vorzulegen) von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die
Vergabekammer
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160
Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1
Nummer 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2
GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3
Satz 1 Nummer 3 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner
Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines
Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem
Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen:
- innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der
betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz
2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB),
- ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach
Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB),
- wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2
Satz 2 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.</review-deadline-description>
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