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      <name>Rahmenvereinbarung Stakeholder Monitoring &amp; Stakeholder Management zur nuklearen Entsorgung</name>
      <description>Das BASE ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für nukleare Sicherheit und kerntechnische Entsorgung und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Der Auftragnehmer (AN) unterstützt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen, indem er öffentliche Diskussionen, Wahrnehmungen, Meinungsbilder und Entwicklungen beobachtet und das BASE dabei unterstützt, einen zielgerichteten Dialog mit Akteuren aus der Öffentlichkeit zu führen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Endlagersuche und damit zusammenhängenden Themenfeldern der nuklearen Entsorgung. Es ist zentrale Aufgabe des BASE, Information und Beteiligung verschiedener Stakeholder bzw. Anspruchsgruppen (u. a. Bürger:innen, kommunale Gebietskörperschaften, gesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler:innen) zu ermöglichen. Ein umfassendes und aktuelles Stimmungsbild der öffentlichen (veröffentlichten) (d.h. „offensichtlich öffentlich gemachten“ im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO) Wahrnehmungen und Meinungen zur nuklearen Entsorgung mit besonderem Fokus auf die Endlagersuche und die Zwischenlagerung bildet dafür eine wichtige Grundlage.
-
Weitere Einzelheiten zum Vertragsgegenstand und zur konkreten Leistungserbringung ergeben sich aus der Vergabeunterlage 04 „Leistungsbeschreibung“.</description>
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Der Auftragnehmer (AN) unterstützt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen, indem er öffentliche Diskussionen, Wahrnehmungen, Meinungsbilder und Entwicklungen beobachtet und das BASE dabei unterstützt, einen zielgerichteten Dialog mit Akteuren aus der Öffentlichkeit zu führen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Endlagersuche und damit zusammenhängenden Themenfeldern der nuklearen Entsorgung. Es ist zentrale Aufgabe des BASE, Information und Beteiligung verschiedener Stakeholder bzw. Anspruchsgruppen (u. a. Bürger:innen, kommunale Gebietskörperschaften, gesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler:innen) zu ermöglichen. Ein umfassendes und aktuelles Stimmungsbild der öffentlichen (veröffentlichten) (d.h. „offensichtlich öffentlich gemachten“ im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO) Wahrnehmungen und Meinungen zur nuklearen Entsorgung mit besonderem Fokus auf die Endlagersuche und die Zwischenlagerung bildet dafür eine wichtige Grundlage.
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Weitere Einzelheiten zum Vertragsgegenstand und zur konkreten Leistungserbringung ergeben sich aus der Vergabeunterlage 04 „Leistungsbeschreibung“.</description>
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         <options-description>Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen der Höchstmenge i.H.v. 1.600.000,00 € netto, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Zuschlagserteilung. Die AG ist bis zum Ablauf der genannten Laufzeit berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern, soweit die Höchstmenge noch nicht erreicht ist. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die AG dem AN mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende der Laufzeit eine Verlängerungserklärung in Textform zukommen lassen.</options-description>
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               <description>Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.</description>
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            <description>Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.</description>
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            <description>Der Bieter bestätigt durch Eigenerklärung mit dem Angebot, dass eine branchenübliche Haftpflichtversicherung für Sach- Personen- und Vermögensschäden besteht und soweit eine branchenübliche Haftpflichtversicherung keine Versicherung von Sach- und/oder Personenschäden und/oder Vermögensschäden umfasst, eine weitere Versicherung über die Abdeckung dieser Schadenspositionen besteht. Eine Versicherung aus dem EU-Ausland sowie eines GPA-Staates hat diese Voraussetzungen ebenfalls nachzuweisen. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein oben genannter Versicherungsschutz bestehen, verpflichtet sich der Bieter eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. 
Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung ist ein Nachweis (Kopie) der Versicherung mit einer aktuellen Gültigkeit, nicht älter als sechs Monate, entweder zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder nach späterer Aufforderung durch die Auftraggeberin beizubringen (siehe auch Abschnitt 4.1.2.1 der Bewerbungsbedingungen).</description>
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            <description>Jahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld (d. h. in Tätigkeitsbereichen, die mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbar sind) von mind. 250.000 Euro (netto). Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze zusam-mengerechnet. Eine Erklärung ist dennoch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln einzureichen.
Die Erklärung ist als Eigenerklärung im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.2.2 der Bewerbungsbedingungen).</description>
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            <description>Mindestens 7 Vollzeit-Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente); Teilzeitstellen können anteilig berücksichtigt werden (ein Aufrunden ist nicht zulässig), ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Personalzahlen zusammengerechnet.
Die Erklärung ist als Eigenerklärung im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.1 der Bewerbungsbedingungen).</description>
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            <description>Einzureichen sind min. drei, jedoch maximal fünf Referenzen, wobei die Referenzenprojekte nicht mehr als 5 Jahre alt sein dürfen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die geforderten Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Die Referenzprojekte müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h. tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde, auch im Umgang mit politischen Meinungsäußerungen (Art. 9 DSGVO), zulassen.

Die Referenzen müssen kumulativ folgende Aufgabenbereiche abdecken:

•	Stakeholder Monitoring 
•	Stakeholder-Management
•	Stakeholder Analysen und -Mappings 
•	Begleitung politischer Prozesse 

Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.2 der Bewerbungsbedingungen).</description>
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            <description>Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Es dürfen keine Interessen bestehen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten oder Abhängig­keiten im Zusammenhang mit der Nuklearbranche.
Sofern potenzielle Interessenkonflikte bestehen, ist darzulegen, durch welche strukturellen, per­sonellen und/oder organisatorischen Maßnahmen eine nachteilige Beeinflussung der Auftrags­ausführung ausgeschlossen wird.
Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.3 der Bewerbungsbedingungen).</description>
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            <description>Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten: Der Bieter verfügt über einen Datenschutzbeauftragten. Bei Bietergemeinschaften muss jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft über einen Datenschutzbeauftragten verfügen. Es sind folgende Angaben zu machen: Name des Datenschutzbeauftragten, Kontaktdaten sowie Unternehmenszu­gehörigkeit (insbesondere im Falle extern bestellter Datenschutzbeauftragter).
Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.3.4 der Bewerbungsbedingungen).</description>
         </selection-criteria>
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            <description>Die Bietenden bestätigen durch Eigenerklärung, dass eine Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vorliegt, oder dass eine Eintragung für sie nicht erforderlich ist. 
Die Angaben sind im Formblatt 08 „Erklärung zur Eignung“ mit dem Angebot einzureichen (siehe auch Abschnitt 4.1.1 der Bewerbungsbedingungen).</description>
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               <name>Qualität der angebotenen Leistung, siehe Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen</name>
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            <review-deadline-description>Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</review-deadline-description>
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