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   <identification id="Sanierung Tropfkörperpumpwerk 1">
      <name>Planungsleistungen Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Sanierung Tropfkörperpumpwerk 1: Los 1 – Planung Mittelspannungsversorgung. Los 2 – Planung Tropfkörperpumpwerk 1 (Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).</name>
      <description>Die Stadt Karlsruhe betreibt eine zweistufige biologische Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 875.000 EW und einem maximalen Mischwasserzufluss von 4.000 l/s. Gegenstand der Maßnahme ist die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des derzeit stillgelegten Tropfkörperpumpwerks 1 mit trocken aufgestellten Kreiselpumpen. Hierzu wurde im Jahr 2026 eine Bedarfsplanung erstellt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist und als Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen dient.
Die weitere Beschreibung erfolgt unter Ziff. 5.1.</description>
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      <description>Gelände Klärwerk, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe</description>
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         <name>Stadt Karlsruhe Tiefbauamt</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0001">
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         <name>Los 1 – Klärwerk/Tropfkörperpumpwerk 1, Planung Mittelspannungsversorgung</name>
         <description># 5.1.a Leistungsumfang.
a) Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für Starkstromanlagen (Provisorium Trafostation inkl. Mittelspannungsschaltanlage). 
b) Demontage Altanlage und Provisorium Trafostation inkl. MS-Anlage (Neuerstellung Trafostation in nachgelagertem anderem Projekt).
c) Optional funktions- und qualifikationsabhängige Leistungen auf Zeitnachweis.

Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke: 
LP 6 - Erstellen der KVHB-Formulare;
LP 6 - Ausschreibung von Wartungsleistungen;
LP 8 - Kostenkontrolle, Zuarbeit an den Projektsteuerer zum baubegleitenden Soll-/Ist-Abgleich im monatlichen Rhythmus (Mittelabflussplanung);
LP 8 - Prüfen von Nachträgen;
LP 8 - Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen;
LP 8 - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand "as built";
LP 8 - Inbetriebnahmemanagement;
LP 8 - Plausibilitätsprüfung der Revisionsunterlagen der ausführenden Firmen (AHO Nr. 6, Punkt 8.3.4);
LP 9 - Überwachung der Mängelbeseitigung;

Besondere Leistungen Technische Ausrüstung:
LP 1 - Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile;
LP 2 - Erstellen des technsichen Teils eines Raumbuches;
LP 3 - Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches;
LP 3 - vertiefte Kostenberechnung bis zur 3. Ebene;
LP 5 - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchplanung;
LP 5 - Anfertigen von einpoligen Stromlaufplänen;
LP 5 - Installationspläne mit Kabeltrassen und Durchbrüchen;
LP 5 - 3D-Darstellung der Leitungen und Medientrassen zur Kollisionsvermeidung;
LP 5 - Darstellung der Wartbarkeit der geplanten Anlagenteile;
LP 6 - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation;
LP 6 - Ausschreibung von Wartungsleistungen;
Lp 6 - Erstellen der KVHB-Formulare;
LP 8 - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand;
LP 8 - Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfung;
LP 8 - Mitwirkung bei Inbetriebnahmemanagement;
LP 8 - Zusammenstellen der Vertrags- und Planungsunterlagen für den Auftragnehmer ("Ausführungsordner") als Basis der techn. Zusammenarbeit;
LP 8 - Plausibilitätsprüfung der Revisionsunterlagen der ausführenden Firmen (AHO Nr. 6, Punkt 8.3.4);
LP 9 - Überwachung der Mängelbeseitigung;


# 5.1.b Terminschiene.
Beauftragung des Planungsloses: Vsl. April 2027.
Entwurfsplanung: Bis Dezember 2027.
Ausführungsplanung und Ausschreibung: Bis Juni 2028.
Auftragsvergabe: Vsl. Oktober 2028.
Baubeginn: Vsl. Januar 2029. 
Bauzeit: Tropfkörperpumpwerk vsl. 15 Monate, Trafo/MS-Anlage damit abzustimmen.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Vergabeverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden. Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.</description>
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      <additional-info>Korrektur: Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. 

# 5.1.6.1.1) Teilnahmeanträge.
TN-Anträge sind mithilfe elektron. Mittel in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen.
Hinweis: 
TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
 
# 5.1.6.1.2) Eigenerklärung (EE).
Eine EE (Dateivorlage in Vergabeunterlagen) ist verlangt. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen und ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen. 
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen. 
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.


5.1.6.1.3) Weitere mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die in der Vergabeunterlage „010 Übersicht“ für den Teilnahmewettbewerb als einzureichend gekennzeichneten Unterlagen vorzulegen. Hierzu gehören die Datenschutzerklärung, die Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung (VerpflG) sowie die Selbstauskunft/Verpflichtung zur Informationssicherheit.


 
# 5.1.6.1.4) Bewerbergemeinschaften (BG).
BG sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der BG (später Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) hinaus. In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.

# 5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA).
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben; vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat vorzulegen. 

# 5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE).
VE der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.
 
# 5.1.6.1.7) Originale.
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung in angemessener Frist im Original vorzulegen.

# 5.1.6.1.8) Erläuterung zur Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber fordert gemäß § 42 Abs. 2 VgV nur diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Die Prüfung der Teilnahmebedingungen (insbesondere Vollständigkeit und formale sowie inhaltliche Richtigkeit der geforderten Unterlagen) erfolgt anhand der Vergabeunterlage „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“.
Der Auftraggeber begrenzt gemäß § 51 Abs. 2 VgV die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Anwendung der unter Ziffer 5.1.9 bekanntgemachten Auswahlkriterien einschließlich ihrer Gewichtung. Die Auswahl erfolgt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl aus den gewichteten Auswahlkriterien gemäß der Vergabeunterlage „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem letzten zur Angebotsabgabe berechtigenden Rang entscheidet das Los.</additional-info>
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               <description>Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.</description>
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               <description>Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person, siehe auch Erklärung zum Personal. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter, Stellv. Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer</description>
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            <description># 5.1.9.1.1)  Registereintrag.
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als ein Jahr. Bei ausländ. Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. 
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung. 
Aus dem Nachweis sollen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. 
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen. 

# 5.1.9.1.2) Berufshaftpflichtversicherung (BHV).
Nachweis zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer Bietergemeinschaft wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert, soweit dieses eigene leistungsrelevante Leistungen erbringt. 
Geforderte MDS:
Für Personenschäden: 2,0 Mio. EUR.
Für sonstige Schäden: 2,0 Mio. EUR.

# 5.1.9.1.3) Personal/Beschäftigte.
Erklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, inkl. Angabe der Anzahl der Ingenieure und Architekten); wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
Der Bewerber muss mindestens über 2 Personen verfügen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt zu führen oder berechtigt sind, in Deutschland als Ingenieur/Architekt tätig zu werden, und für die ausgeschriebenen Leistungen als Projektteam bereitgestellt werden. Bei Bewerbungen auf mehrere Lose ist eine ausreichende Personalkapazität für jedes Los sicherzustellen. 

# 5.1.9.1.4) Benennung Schlüsselpersonal.
Erklärung zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt.
Die Angaben sind im Teilnahmeantrag zu machen; hierfür kann die Eigenerklärung (EE) verwendet werden. Ergänzende Unterlagen, insbesondere ein Organigramm oder eine Übersicht zur Aufgabenverteilung, können beigefügt werden.

# 5.1.9.1.5) Personalreferenzen und Ausbildungsnachweise Schlüsselpersonal.
Diese Unterlagen werden erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens gefordert und müssen im Teilnahmewettbewerb noch NICHT eingereicht werden. Personalreferenzen müssen vom im Projekt eingesetzten Personal nachgewiesen werden (jeweils mind. 1 Ref. vom Projektleiter u. mind. 1 Ref. vom stellvertretenden Projektleiter, andere Ref. ggf. auch von Fachbearbeitern). Eine Bewertung der Personalreferenzen erfolgt nicht im Teilnahmewettbewerb, sondern ausschließlich im Rahmen der Zuschlagswertung der zweiten Verfahrensstufe.

# 5.1.9.1.6) Qualitätssicherung.
Erklärung des Bewerbers zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung im Dokument EE, ggf. ergänzt durch geeignete Nachweise, z.B. Zertifikate).</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-to-spec">
            <description>Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
# 5.1.9.2.1) Umsatz.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in Form einer Eigenerklärung; wird im Formular EE (Vergabeunterlagen) abgefragt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen. Bei Neugründungen sind die vorhandenen Geschäftsjahre anzugeben.
Der aus den vorhandenen Angaben ermittelte durchschnittliche spezifische Jahresumsatz wird wie folgt gewertet: &lt; 50.000 EUR/a = 1 Pkt., &lt; 75.000 EUR/a = 2 Pkt., &lt; 100.000 EUR/a = 3 Pkt., &lt; 125.000 EUR/a = 4 Pkt., &gt;= 125.000 EUR/a = 5 Pkt. Die vergebenen Punkte werden mit der genannten Wichtung durch Multiplikation gewertet. 
Umsatz: Wichtung: 15. 
Max. gewichtete Punktzahl: 75. 
Die Bewertung dient ausschließlich der Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe.</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">75</second-stage-invite>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
# 5.1.9.4.1) Referenzen des Bewerbers (Unternehmen).
Nachweis geeigneter Unternehmensreferenzen des Bewerbers über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen. Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem Mitglied der Gemeinschaft) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe erbracht werden. Referenzen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 10 Jahre sein.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). 
Referenzen werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Die Bewertung erfolgt anhand des Grades der Vergleichbarkeit und Qualität der Referenz, bestehend aus einer Grundbewertung (Erfüllung der Mindeststandards) sowie ggf. Zusatzpunkten für optionale Leistungsinhalte.  
Je Referenz werden jeweils max. 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung durch Multiplikation gewertet. 
Zu den geforderten Referenzangaben können optional beschreibende Darstellungen auf max. jeweils zwei DIN A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
Mindestanforderungen (Eignung): 
Je Bewerber ist jeweils mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen für: 
- Planung Transformator &gt;= 400 kVA. 
- Planung Mittelspannungsschaltanlage. 
Die Referenzen 1 und  2 sind Mindestreferenzen. Werden die Mindeststandards für Ref. 1 oder Ref. 2 nicht erfüllt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenz 3 ist zusätzliches Auswahlkriterien. Wird diese nicht oder nicht wertbar nachgewiesen, erhält der Bewerber hierfür 0 Punkte, ohne dass dies allein zum Ausschluss führt.

Referenz-Anforderungen. 

Ref. 1 = MINDESTREFERENZ = Planung Transformator &gt;= 400 kVA, ggf. auch Provisorium.
Mindeststandard: Planung einer provisorischen oder einer dauerhaften Trafostation &gt;= 400 kVA zur Mittelspannungsversorgung, Mittelspannungsanschluss &gt;= 10 kV, Technische Ausrüstung Starkstromanlagen nach § 55 HOAI, mit mind.: LPH 2 bis 8, Honorarzone III, anrechenbare Kosten &gt;= 50.000 EUR [3,5 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) inkl. MS-Schaltanlage [+1,0 Pkt.]. b) als/mit Provisorium [+0,5 Pkt.].
Ref. 1: Wichtung: 30. Max. gewichtete Punktzahl: 150. 
 
Ref. 2 = MINDESTREFERENZ = Planung Mittelspannungsschaltanlage. 
Mindeststandard: Planung Mittelspannungsschaltanlage mit Mittelspannungsanschluss &gt;= 10 kV, Technische Ausrüstung Starkstromanlagen nach § 55 HOAI, mit mind.: LPH 2 bis 8, Honorarzone III,
anrechenbare Kosten &gt;= 75.000 EUR [3,5 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) inkl. Trafo
[+1,0 Pkt.]. b) als/mit Provisorium [+0,5 Pkt.].
Ref. 2: Wichtung: 30. Max. gewichtete Punktzahl: 150. 

Ref. 3 = Planung Trafostation inkl. MS-Schaltanlage. 
Mindeststandard: Planung Trafostation inkl. MS-Schaltanlage, Technische Ausrüstung Starkstromanlagen 
nach § 55 HOAI, mit mind.: LPH 5 bis 8, Honorarzone II, anrechenbare Kosten &gt;= 50.000 EUR [4,0 Pkt.]. 
Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) mit/als Provisorium [+1,0 Pkt.]. 
Ref. 3: Wichtung: 25. Max. gewichtete Punktzahl: 125. 

Referenzen 1-3: Max. gewichtete Punktzahl: 425.</description>
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               <name>Honorar (Preis)</name>
               <description>Das niedrigste wertungsfähige Honorar (Bruttohonorar inkl. Nebenkosten), dessen Auskömmlichkeit geprüft wurde und das nicht nach § 60 VgV ausgeschlossen wurde, erhält die Maximalpunktzahl von 30 Punkten. 
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Formel: 
Punkte = (niedrigstes wertungsfähiges Honorar / Honorarangebot des jeweiligen Bieters) × 30. 
Die Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 
Siehe auch Vergabeunterlagen „Zuschlagskriterien“.</description>
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               <number type="weight" code="per-exa">14</number>
               <name>Leistungskriterien - Personalreferenzen Schlüsselpersonal</name>
               <description>Im Zuschlagskriterium „Personalreferenzen Schlüsselpersonal“ erfolgt die Bewertung der Qualität des konkret für die Auftragsausführung vorgesehenen Schlüsselpersonals. Die Bewertung erfolgt unabhängig von der Eignungsprüfung.
Vom Bieter sind insgesamt drei Personalreferenzen vorzulegen. Davon muss mindestens eine Referenz durch den vorgesehenen Projektleiter sowie mindestens eine durch den stellvertretenden Projektleiter erbracht werden. Die Referenzen müssen jeweils von dem konkret vorgesehenen Personal stammen.
Zur Vorlage ist die Vergabeunterlage „Personalreferenzen“ zu verwenden, in der die verbindliche Reihenfolge der Referenzen sowie die Anforderungen an die Referenzen festgelegt sind
Jede Referenz wird mit bis zu 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des Grades der Projektzuordnung und Vergleichbarkeit der Referenz mit dem ausgeschriebenen Auftrag, insbesondere unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit der Projektart und Aufgabenstellung, der erbrachten Leistungen sowie des Projektumfangs und der Projektkomplexität. Die Bewertung erfolgt nach einem abgestuften Punktesystem.
Die für die einzelnen Referenzen vergebenen Punkte werden in der Angebotsbewertung wie folgt gewichtet: Die für die erste Referenz erzielten Punkte werden mit dem Faktor 8 multipliziert, die Punkte der zweiten Referenz mit dem Faktor 8 und die dritte Referenz mit dem Faktor 4.
Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen werden addiert. Die maximal erreichbare gewichtete Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Formel: 
Punkte = (Punkte Personalreferenzen des jeweiligen Bieters / höchste erreichte Punktzahl eines Bieters) × 14. 
Die Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 
Siehe auch Vergabeunterlagen „Zuschlagskriterien“.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">56</number>
               <name>Leistungskriterien - Vorstellung in der Verhandlung</name>
               <description>Bestandteil des Zuschlagskriteriums sind Unterkriterien, die entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtbewertung einbezogen werden. 
Für jedes Unterkriterium werden jeweils max. 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung durch Multiplikation die gewichtete Punktzahl ermittelt. 
Die Kriterien und die jeweilige Punktedefinition sind in der Vergabeunterlage „Hinweise zum Vergabeverfahren“ detailliert beschrieben.

Die Bewertung erfolgt anhand folgender Unterkriterien: 
- Projektleiter: Bewertung des im Bietergespräch dargestellten projektbezogenen Auftretens und der fachlichen Eignung hinsichtlich Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Fachkompetenz sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln (Wichtung: 16. Max. gewichtete Punktzahl: 80).
- Stellvertretender Projektleiter: Bewertung des im Bietergespräch dargestellten projektbezogenen Auftretens und der fachlichen Eignung hinsichtlich Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Fachkompetenz sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln (Wichtung: 14. Max. gewichtete Punktzahl: 70).
- Aussagen zur Projektorganisation und zu Erfahrungen des vorgesehenen Projektteams hinsichtlich erfolgreicher Zusammenarbeit in der vorgesehenen Konstellation bei früheren Maßnahmen (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- Aus der Präsentation eines vergleichbaren Projektes erkennbare Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Projekt, ggf. Teil-Aspekte aus mehreren Projekten (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- Vorgestellte Inhalte zur Herangehensweise an die vorliegende Aufgabenstellung, mit beispielhafter Darstellung einzelner Besonderheiten des Projektes, relevanter Lösungsansätze und Aussagen zur Projektabwicklung (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- vorgestellte Methoden zur Termin- und Kostenverfolgung im Projekt, Qualitätssicherung (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- Aussagen und Zusicherungen zur Verfügbarkeit und zur Präsenz des Schlüsselpersonals vor Ort (Wichtung: 5. Max. gewichtete Punktzahl: 25).
- Gesamteindruck der Präsentation, insbesondere Struktur, Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Einhaltung der Zeitvorgabe sowie Qualität der visuellen Darstellung (Wichtung: 5. Max. gewichtete Punktzahl: 25).
Summe für alle Unterkriterien: Max. gewichtete Punktzahl: 400. 
Die Bewertung erfolgt anhand beobachtbarer und nachvollziehbarer Kriterien, insbesondere:
Struktur und Nachvollziehbarkeit der Antworten, Klarheit und Verständlichkeit der Darstellung, Bezug zur Aufgabenstellung, Konsistenz der Aussagen innerhalb des Projektteams.

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Formel: 
Punkte = (Punkte Verhandlung des jeweiligen Bieters / Höchste erreichte Punktzahl eines Bieters) × 56. 
Die Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 
Siehe auch Vergabeunterlagen „Zuschlagskriterien“.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
         <awarding-terms>
            <no-negotiation-necessary>true</no-negotiation-necessary>
         </awarding-terms>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Bestimmungen des § 160 GWB zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
         </communication>
         <second-stage-procedure>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="LOT-0002 E43858786">
         <name>Los 2 – Klärwerk, Planung Tropfkörperpumpwerk 1 (Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung)</name>
         <description># 5.1.a Leistungsumfang.
a) Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, Gruppe 2, Bauwerke und Anlagen der Abwasserversorgung: Grundleistungen, Bauzeitlicher Verbau, Optional Besondere Leistung örtliche Bauüberwachung.
b) Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für: Lufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3), Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4) inkl. Niederspannungsanlagen und PV, Förderanlagen (Anlagengruppe 6), Verfahrenstechnische Anlagen (Anlagengruppe 7.2), Gebäude- und Anlagenautomation (Anlagengruppe 8). 
c) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI; für: Kranaustausch, Neubau Schacht, Optional weitere statische Nachweise nach Bedarf. 
d) Optional funktions- und qualifikationsabhängige Leistungen auf Zeitnachweis

Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke: 
LP 2 - Erstellen eines Raumbuches;
LP 3 - Erstellen Ex-Schutzzonenplan;
LP 3 - Erstellen Ex-Schutzdokument;
LP 3 - Gefährdungsbeurteilungen;
LP 3 - Erstellen Flucht- und Rettungswegeplan;
LP 3 - Erstellen Feuerwehrplan;
LP 3 - vertiefte Kostenberechnung bis zur 3. Ebene;
LP 3 - Fortschreiben des Raumbuches;
LP 5 - 3D-Darstellung der Leitungen und Medientrassen zur Kollisionsvermeidung;
LP 5 - Darstellung der Wartbarkeit der Anlagenteile;
LP 6 - Erstellen der KVHB-Formulare;
LP 6 - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation;
LP 6 - Ausschreibung von Wartungsleistungen;
LP 8 - Kostenkontrolle, Zuarbeit an den Projektsteuerer zum baubegleitenden Soll-/Ist-Abgleich im monatlichen Rhythmus (Mittelabflussplanung);
LP 8 - Prüfen von Nachträgen;
LP 8 - Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen;
LP 8 - Protokollieren der wöchentlichen Baubesprechungen;
LP 8 - Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach LBO;
LP 8 - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand "as built";
LP 8 - Inbetriebnahmemanagement;
LP 8 - Erstellen von fachübergreifenden Betriebsanleitungen (AHO Nr. 6, Punkt 8.1.5);
LP 8 - Plausibilitätsprüfung der Revisionsunterlagen der ausführenden Firmen (AHO Nr. 6, Punkt 8.3.4);
LP 9 - Einpflegen sämtlicher Wartungspunkte (Objekt- und Fachplanungen) und Intervalle in das bestehende Wartungssystem Anexio;
LP 9 - Überwachung der Mängelbeseitigung;

Besondere Leistungen Technische Ausrüstung:
LP 1 - Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile an den Schnittstellen zum Bestand;
LP 2 - Erstellen des technsichen Teils eines Raumbuches;
LP 3 - Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches;
LP 3 - vertiefte Kostenberechnung bis zur 3. Ebene;
LP 5 - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchplanung;
LP 5 - 3D-Darstellung der Leitungen und Medientrassen zur Kollisionsvermeidung;
LP 5 - Darstellung der Wartbarkeit der geplanten Anlagenteile;
LP 6 - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation;
LP 6 - Ausschreibung von Wartungsleistungen;
LP 6 - Erstellen der KVHB-Formulare;
LP 8 - Fortschreiben der Ausführungspläne bist zum Bestand;
LP 8 - Erstellen von fachübergreifenden Betriebsanleitungen (AHO Nr. 6, Punkt 8.1.5);
LP 8 -Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfung;
LP 8 - Mitwirkung bei Inbetriebnahmemanagement;
LP 8 - Plausibilitätsprüfung der Revisionsunterlagen der ausführenden Firmen (AHO Nr. 6, Punkt 8.3.4);
LP 9 - Überwachung der Mängelbeseitigung;

Besondere Leistungen Tragwerksplanung:
LP 2 - Aufstellen Lastenplan für Gründungsberatung;
LP 3 - Nachweis Erdbebensicherheit;
LP 8 - Ing. -techn. Kontrolle Ausführung Tragwerk;
LP 8 - Kontrolle Betonverarbeitung u. Ausw. Güteprüfungen;
LP 8 - Betontechnologische Beratung;
LP 9 – Baubegehung;

# 5.1.b Terminschiene.
Beauftragung des Planungsloses: Vsl. April 2027.
Entwurfsplanung: Bis Dezember 2027.
Ausführungsplanung und Ausschreibung: Bis Juni 2028.
Auftragsvergabe: Vsl. Oktober 2028.
Baubeginn: Vsl. Januar 2029. 
Bauzeit: Vsl. 15 Monate.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Vergabeverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden. Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
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      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>Korrektur: Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. 

# 5.1.6.1.1) Teilnahmeanträge.
TN-Anträge sind mithilfe elektron. Mittel in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen.
Hinweis: 
TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
 
# 5.1.6.1.2) Eigenerklärung (EE).
Eine EE (Dateivorlage in Vergabeunterlagen) ist verlangt. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen und ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen. 
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen. 
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.


5.1.6.1.3) Weitere mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die in der Vergabeunterlage „010 Übersicht“ für den Teilnahmewettbewerb als einzureichend gekennzeichneten Unterlagen vorzulegen. Hierzu gehören die Datenschutzerklärung, die Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung (VerpflG) sowie die Selbstauskunft/Verpflichtung zur Informationssicherheit.


 
# 5.1.6.1.4) Bewerbergemeinschaften (BG).
BG sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der BG (später Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) hinaus. In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.

# 5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA).
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben; vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat vorzulegen. 

# 5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE).
VE der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.
 
# 5.1.6.1.7) Originale.
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung in angemessener Frist im Original vorzulegen.

# 5.1.6.1.8) Erläuterung zur Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber fordert gemäß § 42 Abs. 2 VgV nur diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Die Prüfung der Teilnahmebedingungen (insbesondere Vollständigkeit und formale sowie inhaltliche Richtigkeit der geforderten Unterlagen) erfolgt anhand der Vergabeunterlage „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“.
Der Auftraggeber begrenzt gemäß § 51 Abs. 2 VgV die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Anwendung der unter Ziffer 5.1.9 bekanntgemachten Auswahlkriterien einschließlich ihrer Gewichtung. Die Auswahl erfolgt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl aus den gewichteten Auswahlkriterien gemäß der Vergabeunterlage „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem letzten zur Angebotsabgabe berechtigenden Rang entscheidet das Los.</additional-info>
      <sme suitable="false"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>71000000</main-classification-code>
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      </cpv>
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         <geographic-location>
            <country-subentity>DE122</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <description>Klärwerk, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe</description>
      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-04-01+02:00</start-date>
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      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
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               <code>late-all</code>
               <description>Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.</description>
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               <description>Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.</description>
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            <reserved-execution>yes</reserved-execution>
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               <description>Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person, siehe auch Erklärung zum Personal. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter, Stellv. Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer</description>
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         </contract-terms>
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         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description># 5.1.9.1.1)  Registereintrag.
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als ein Jahr. Bei ausländ. Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. 
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung. 
Aus dem Nachweis sollen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. 
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen. 

# 5.1.9.1.2) Berufshaftpflichtversicherung (BHV).
Nachweis zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer Bietergemeinschaft wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert, soweit dieses eigene leistungsrelevante Leistungen erbringt. 
Geforderte MDS:
Für Personenschäden: 2,0 Mio. EUR.
Für sonstige Schäden: 2,0 Mio. EUR.

# 5.1.9.1.3) Personal/Beschäftigte.
Erklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, inkl. Angabe der Anzahl der Ingenieure und Architekten); wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
Der Bewerber muss mindestens über 2 Personen verfügen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt zu führen oder berechtigt sind, in Deutschland als Ingenieur/Architekt tätig zu werden, und für die ausgeschriebenen Leistungen als Projektteam bereitgestellt werden. Bei Bewerbungen auf mehrere Lose ist eine ausreichende Personalkapazität für jedes Los sicherzustellen. 

# 5.1.9.1.4) Benennung Schlüsselpersonal.
Erklärung zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt.
Die Angaben sind im Teilnahmeantrag zu machen; hierfür kann die Eigenerklärung (EE) verwendet werden. Ergänzende Unterlagen, insbesondere ein Organigramm oder eine Übersicht zur Aufgabenverteilung, können beigefügt werden.

# 5.1.9.1.5) Personalreferenzen und Ausbildungsnachweise Schlüsselpersonal.
Diese Unterlagen werden erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens gefordert und müssen im Teilnahmewettbewerb noch NICHT eingereicht werden. Personalreferenzen müssen vom im Projekt eingesetzten Personal nachgewiesen werden (jeweils mind. 1 Ref. vom Projektleiter u. mind. 1 Ref. vom stellvertretenden Projektleiter, andere Ref. ggf. auch von Fachbearbeitern). Eine Bewertung der Personalreferenzen erfolgt nicht im Teilnahmewettbewerb, sondern ausschließlich im Rahmen der Zuschlagswertung der zweiten Verfahrensstufe.

# 5.1.9.1.6) Qualitätssicherung.
Erklärung des Bewerbers zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung im Dokument EE, ggf. ergänzt durch geeignete Nachweise, z.B. Zertifikate).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-to-spec">
            <description>Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
# 5.1.9.2.1) Umsatz.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in Form einer Eigenerklärung; wird im Formular EE (Vergabeunterlagen) abgefragt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen. Bei Neugründungen sind die vorhandenen Geschäftsjahre anzugeben.
Der aus den vorhandenen Angaben ermittelte durchschnittliche spezifische Jahresumsatz wird wie folgt gewertet: &lt; 100.000 EUR/a = 1 Pkt., &lt; 150.000 EUR/a = 2 Pkt., &lt; 200.000 EUR/a = 3 Pkt., &lt; 250.000 EUR/a = 4 Pkt., &gt;= 250.000 EUR/a = 5 Pkt. Die vergebenen Punkte werden mit der genannten Wichtung durch Multiplikation gewertet. 
Umsatz: Wichtung: 10. 
Max. gewichtete Punktzahl: 50. 
Die Bewertung dient ausschließlich der Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe.</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">50</second-stage-invite>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
# 5.1.9.4.1) Referenzen des Bewerbers (Unternehmen).
Nachweis geeigneter Unternehmensreferenzen des Bewerbers über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen. Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem Mitglied der Gemeinschaft) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe erbracht werden. Referenzen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 10 Jahre sein.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). 
Referenzen werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Die Bewertung erfolgt anhand des Grades der Vergleichbarkeit und Qualität der Referenz, bestehend aus einer Grundbewertung (Erfüllung der Mindeststandards) sowie ggf. Zusatzpunkten für optionale Leistungsinhalte.  
Je Referenz werden jeweils max. 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung durch Multiplikation gewertet. 
Zu den geforderten Referenzangaben können optional beschreibende Darstellungen auf max. jeweils zwei DIN A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
Mindestanforderungen (Eignung): 
Je Bewerber ist jeweils mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen für: 
- Planung IBW - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
- Planung TA - Starkstromanlagen im industriellen Bereich o.vglb.
- Planung TA - Verfahrenstechn. Anlagen mit Pumpwerken im industriellen Bereich o.vglb.
Die Referenzen 1, 2 und 3 sind Mindestreferenzen. Werden die Mindeststandards für Ref. 1, 2 oder 3 nicht erfüllt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenzen 4 und 5 sind zusätzliche Auswahlkriterien. Werden diese nicht oder nicht wertbar nachgewiesen, erhält der Bewerber hierfür 0 Punkte, ohne dass dies allein zum Ausschluss führt.

Referenz-Anforderungen. 
Ref. 1 = MINDESTREFERENZ = Planung IBW - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung. 
Mindeststandard: Planung Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung / Pumpwerk o. vglb., Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI oder Gebäude nach § 34 HOAI, mit mind.: Wassermengenstrom &gt;= 1 m³/s, LPH 2 bis 8, Honorarzone III, anrechenbare Kosten &gt;= 800.000 EUR [3,0 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) Örtliche Bauüberwachung [+0,75 Pkt.]. b) Sanierungsprojekt [+0,75 Pkt.]. c) im laufenden Betrieb [+0,5 Pkt.]. 
Ref. 1: Wichtung: 25. Max. gewichtete Punktzahl: 125. 
 
Ref. 2 = MINDESTREFERENZ = Planung TA - Starkstromanlagen im industriellen Bereich o.vglb. 
Mindeststandard: Planung Starkstromanlagen, Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI / Starkstromanlagen im industriellen Bereich o.vglb., mit EMSR-Technik, vorzugweise auf Kläranlagen
mit mind.: LPH 2 bis 8, Honorarzone II, anrechenbare Kosten &gt;= 500.000 EUR [3,5 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) Kläranlagenprojekt [+0,5 Pkt.]. b) Sanierungsprojekt [+0,5 Pkt.]. c) Photovoltaik-Anlage [+0,5 Pkt.]. 
Ref. 2: Wichtung: 25. Max. gewichtete Punktzahl: 125. 

Ref. 3 = MINDESTREFERENZ = Planung TA - Verfahrenstechn. Anlagen mit Pumpwerken im industriellen Bereich o.vglb.
Mindeststandard: Planung Verfahrenstechnische Anlagen mit Pumpwerken im industriellen Bereich o.vglb.,   
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, vorzugweise auf Kläranlagen, mit mind.: Wassermengenstrom &gt;= 1 m³/s, LPH 2 bis 8, Honorarzone II, anrechenbare Kosten &gt;= 800.000 EUR [3,5 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) Kläranlagenprojekt [+0,5 Pkt.]. b) im laufenden Betrieb, mit Provisorien [+0,5 Pkt.]. c) Sanierungsprojekt [+0,5 Pkt.]. 
Ref. 3: Wichtung: 25. Max. gewichtete Punktzahl: 125. 

Ref. 4 = Planung Techn. Ausrüstung / Ergänzung zur Abdeckung weiterer Anlagengruppen. 
Mindeststandard: Planung Techn. Ausrüstung nach § 55 HOAI mit mind.: LPH 2 bis 8, Honorarzone III,
Anlagengruppen (und/oder): Abwasser- und Wasseranlagen, Lufttechn. Anlagen, Starkstromanlagen, 
Fernmelde- / IT-Anlagen bzw. Automation, Förderanlagen, verfahrenstechnische Anlagen.
Der Mindeststandard dieser Referenz besteht insbesondere darin, dass mit den vorgelegten Referenzen insgesamt mind. vier der geforderten Anlagengruppen nachgewiesen werden. [3,0 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) Kläranlagenprojekt [+1,0 Pkt.]. b) mehr als vier Anlagengruppen [+1,0 Pkt.]. 
Ref. 4: Wichtung: 5. Max. gewichtete Punktzahl: 25. 

Ref. 5 = Tragwerksplanung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung / der Wasserversorgung. 
Mindeststandard: Tragwerksplanung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung oder der Wasserversorgung, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI mit mind.: HZ III, LPH 3 bis 6, Anrechenbare Kosten &gt;= 250.000 EUR [4,5 Pkt.]. Optional kombiniert mit (Zusatzpunkte): a) Kläranlagenprojekt [+0,5 Pkt.]. 
Ref. 5: Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50. 

Referenzen 1-5: Max. gewichtete Punktzahl: 450.</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">450</second-stage-invite>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <number type="weight" code="per-exa">30</number>
               <name>Honorar (Preis)</name>
               <description>Das niedrigste wertungsfähige Honorar (Bruttohonorar inkl. Nebenkosten), dessen Auskömmlichkeit geprüft wurde und das nicht nach § 60 VgV ausgeschlossen wurde, erhält die Maximalpunktzahl von 30 Punkten. 
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Formel: 
Punkte = (niedrigstes wertungsfähiges Honorar / Honorarangebot des jeweiligen Bieters) × 30. 
Die Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 
Siehe auch Vergabeunterlagen „Zuschlagskriterien“.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">14</number>
               <name>Leistungskriterien - Personalreferenzen Schlüsselpersonal</name>
               <description>Im Zuschlagskriterium „Personalreferenzen Schlüsselpersonal“ erfolgt die Bewertung der Qualität des konkret für die Auftragsausführung vorgesehenen Schlüsselpersonals. Die Bewertung erfolgt unabhängig von der Eignungsprüfung.
Vom Bieter sind insgesamt drei Personalreferenzen vorzulegen. Davon muss mindestens eine Referenz durch den vorgesehenen Projektleiter sowie mindestens eine durch den stellvertretenden Projektleiter erbracht werden. Die Referenzen müssen jeweils von dem konkret vorgesehenen Personal stammen.
Zur Vorlage ist die Vergabeunterlage „Personalreferenzen“ zu verwenden, in der die verbindliche Reihenfolge der Referenzen sowie die Anforderungen an die Referenzen festgelegt sind
Jede Referenz wird mit bis zu 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des Grades der Projektzuordnung und Vergleichbarkeit der Referenz mit dem ausgeschriebenen Auftrag, insbesondere unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit der Projektart und Aufgabenstellung, der erbrachten Leistungen sowie des Projektumfangs und der Projektkomplexität. Die Bewertung erfolgt nach einem abgestuften Punktesystem.
Die für die einzelnen Referenzen vergebenen Punkte werden in der Angebotsbewertung wie folgt gewichtet: Die für die erste Referenz erzielten Punkte werden mit dem Faktor 8 multipliziert, die Punkte der zweiten Referenz mit dem Faktor 8 und die dritte Referenz mit dem Faktor 4.
Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen werden addiert. Die maximal erreichbare gewichtete Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Formel: 
Punkte = (Punkte Personalreferenzen des jeweiligen Bieters / höchste erreichte Punktzahl eines Bieters) × 14. 
Die Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 
Siehe auch Vergabeunterlagen „Zuschlagskriterien“.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="per-exa">56</number>
               <name>Leistungskriterien - Vorstellung in der Verhandlung</name>
               <description>Bestandteil des Zuschlagskriteriums sind Unterkriterien, die entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtbewertung einbezogen werden. 
Für jedes Unterkriterium werden jeweils max. 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung durch Multiplikation die gewichtete Punktzahl ermittelt. 
Die Kriterien und die jeweilige Punktedefinition sind in der Vergabeunterlage „Hinweise zum Vergabeverfahren“ detailliert beschrieben.

Die Bewertung erfolgt anhand folgender Unterkriterien: 
- Projektleiter: Bewertung des im Bietergespräch dargestellten projektbezogenen Auftretens und der fachlichen Eignung hinsichtlich Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Fachkompetenz sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln (Wichtung: 16. Max. gewichtete Punktzahl: 80).
- Stellvertretender Projektleiter: Bewertung des im Bietergespräch dargestellten projektbezogenen Auftretens und der fachlichen Eignung hinsichtlich Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Fachkompetenz sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln (Wichtung: 14. Max. gewichtete Punktzahl: 70).
- Aussagen zur Projektorganisation und zu Erfahrungen des vorgesehenen Projektteams hinsichtlich erfolgreicher Zusammenarbeit in der vorgesehenen Konstellation bei früheren Maßnahmen (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- Aus der Präsentation eines vergleichbaren Projektes erkennbare Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Projekt, ggf. Teil-Aspekte aus mehreren Projekten (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- Vorgestellte Inhalte zur Herangehensweise an die vorliegende Aufgabenstellung, mit beispielhafter Darstellung einzelner Besonderheiten des Projektes, relevanter Lösungsansätze und Aussagen zur Projektabwicklung (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- vorgestellte Methoden zur Termin- und Kostenverfolgung im Projekt, Qualitätssicherung (Wichtung: 10. Max. gewichtete Punktzahl: 50).
- Aussagen und Zusicherungen zur Verfügbarkeit und zur Präsenz des Schlüsselpersonals vor Ort (Wichtung: 5. Max. gewichtete Punktzahl: 25).
- Gesamteindruck der Präsentation, insbesondere Struktur, Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Einhaltung der Zeitvorgabe sowie Qualität der visuellen Darstellung (Wichtung: 5. Max. gewichtete Punktzahl: 25).
Summe für alle Unterkriterien: Max. gewichtete Punktzahl: 400. 
Die Bewertung erfolgt anhand beobachtbarer und nachvollziehbarer Kriterien, insbesondere:
Struktur und Nachvollziehbarkeit der Antworten, Klarheit und Verständlichkeit der Darstellung, Bezug zur Aufgabenstellung, Konsistenz der Aussagen innerhalb des Projektteams.

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgender Formel: 
Punkte = (Punkte Verhandlung des jeweiligen Bieters / Höchste erreichte Punktzahl eines Bieters) × 56. 
Die Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 
Siehe auch Vergabeunterlagen „Zuschlagskriterien“.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
         <awarding-terms>
            <no-negotiation-necessary>true</no-negotiation-necessary>
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      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Bestimmungen des § 160 GWB zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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