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      <name>Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH &amp; Co. KG</name>
      <description>Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH &amp; Co. KG</description>
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         <name>Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH &amp; Co. KG</name>
         <description>Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Darüber hinaus umfasst der Beschaffungsgegenstand die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. I  Die Leistungen beinhalten die Annahme, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage, die Dokumentation der Wiegeergebnisse, das Trennen der Boden-Bauschutt-Gemische, das Ab- und Verladen mithilfe von Ladegeräten, die Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Boden gegen Witterungseinflüsse geschützt, die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 sowie die Bodenanalyse durch ein akkreditiertes Labor.  Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17).  Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu:  - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0    5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0*    5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0*    5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1    3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2    1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3    5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0       250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1       250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2       250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3          50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial     5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung         8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung      20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch    4.000 Tonnen (t) - Container An-&amp; Abfahrt             75 Touren - Umlagerung Sammelmiete          900 Tonnen (t)  Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge.  Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt:  - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0    6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0*    6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0*    6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1    3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2    1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3    6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0       750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1    2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2    1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3       500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial    6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung       10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung      24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch    5.000 Tonnen (t) - Container An-&amp; Abfahrt             96 Touren - Umlagerung Sammelmiete        1.200 Tonnen (t)  Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten):  - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0   60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0*   60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0*   60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1   36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2   12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3   60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0     7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1   24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2   12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3     4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial   60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung                 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung                235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch  48.000 Tonnen (t) - Container An-&amp; Abfahrt           950 Touren - Umlagerung Sammelmiete     11.500 Tonnen (t)  Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden.   Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung am 14.09.2026 in Kraft getreten.</description>
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         <renewal-maximum>7</renewal-maximum>
         <renewal-description>Leistungsbeginn ist der 29. Juni 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 28. Juni 2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.  Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.  Die Beförderung von bituminösem Straßenaufbruch zu der/ den Annahmestelle/n ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.</renewal-description>
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               <name>Niedrigster Preis</name>
               <description>(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht ausschließlich in dem unter Ziffer 02 genannten Umfang. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Es sind ausschließlich die orangefarbig unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Tabellenblatt "Angebotspreis" des Preisblattes angegebene Brutto-Gesamtpreis (für den Zeitraum vom 29.06.2026 bis 28.06.2034) maßgeblich. (5.) Der Bildung des Angebotspreises liegt für das Vertragsjahr 2 eine rechnerische Verlängerungswahrscheinlichkeit von 90 % zugrunde; für die Vertragsjahre 3 bis 8 liegt der Bildung des Angebotspreises eine rechnerische Verlängerungswahrscheinlichkeit von jeweils 80 % zugrunde. Entsprechend fließen die im Vordruck 08: Preisblatt für das Vertragsjahr 1 angegebenen Preise zu 100 %, die für das Vertragsjahr 2 angegebenen Preise zu 90 % und die für die Vertragsjahre 3 bis 8 angegebenen Preise jeweils nur zu 80 % in die Bildung des Brutto-Gesamtpreises ein. (6.) Für jedes Vertragsjahr ist im Preisblatt ein gesondertes Tabellenblatt vorgesehen. Für die Vertragsjahre 1 bis 8 sind daher insgesamt acht Tabellenblätter vollständig auszufüllen. In jedem Tabellenblatt ist der jeweilige Gesamtpreis für das betreffende Vertragsjahr zu ermitteln. Der Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe der Gesamtpreise der Vertragsjahre 1 bis 8. Die Zusammenrechnung erfolgt automatisch im zusätzlichen Tabellenblatt "Angebotspreis" auf Grundlage der in den Tabellenblättern für die Vertragsjahre 1 bis 8 eingetragenen Werte. (7.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.</description>
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               <name>Umsetzungskonzept</name>
               <description>(1.) Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Umsetzungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der Tabelle jeweils direkt unter der Tabellenüberschrift in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Umsetzungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:  - Rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Abfallsammelkapazitäten und Sachmittel   15 % (= 15 Punkte) - Rechtzeitige Bereitstellung der Personalmittel  05 % (= 05 Punkte)  (5.) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:  - Rechtzeitige Bereitstellung der benötigen Abfallsammelkapazitäten und Sachmittel: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die rechtzeitige Bereitstellung der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung benötigten Abfallsammelkapazitäten (einschließlich technischer Ausstattung, Geräte und Genehmigungen) im Gebiet der Stadt Leverkusen sichergestellt wird.  - Rechtzeitige Bereitstellung der Personalmittel: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die vertragsgemäße Bereitstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals und dessen Verfügbarkeit für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird.  (6.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept wird nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.  10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.  (7.) Der Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.</description>
            </awarding-criterion>
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               <name>Organisationskonzept</name>
               <description>(1.) Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Organisationskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Organisationskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der Tabelle jeweils direkt unter der Tabellenüberschrift in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Organisationskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:  - Ablauforganisation      10 % (= 10 Punkte) - Vermeidung von Wartezeiten    05 % (= 05 Punkte) - Verfügbarkeit      05 % (= 05 Punkte)  (5.) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:  - Ablauforganisation: Das Konzept legt dar, wie die Auftragnehmerin die vertragsgemäße Durchführung der Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die unterschiedlichen Boden- und Deponieklassen sowie den bituminösen Straßenaufbruch organisatorisch sicherstellt.  - Vermeidung von Wartezeiten: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen Wartezeiten der Auftraggeberin an Annahme-, Wiege- oder Lagerplätzen vermieden werden.  - Verfügbarkeit: Das Konzept legt dar, in welchem Umfang die Auftragnehmerin über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestleistungen hinaus einen Ansprechpartner außerhalb der vorgesehenen Regelanlieferungszeiten sowie zusätzliche Annahme-, Wiege- und Lagerplätze oder weitergehende Abfallsammelkapazitäten bereitstellt.  (6.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Organisationskonzept wird nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.  10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (7.) Der Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.</description>
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            <review-deadline-description>Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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