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      <name>Vergabe Einsammlung RA BA PPK</name>
      <description>Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber (AWMT) schreibt die Einsammlung und den Transport von Rest-, Biomüll und Altpapier in einem Vergabeverfahren neu aus.</description>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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         <name>Einsammlung und Transport von Restabfall</name>
         <description>Einsammlung und Transport von Restabfall</description>
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      <additional-info>Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.  Die Eignung (Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung) ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.   Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).  Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.  Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend.  Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.  Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.  Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.</additional-info>
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         <renewal-description>1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.03.2034 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.03.2036.  2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und den Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31.03.2035 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.03.2037.  3. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und den Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31.03.2036 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.03.2038.</renewal-description>
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               <description>Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.</description>
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               <description>Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.  Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.  Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss je Los eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen</description>
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            <description>Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.</description>
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            <description>Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für  Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.</description>
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            <description>Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen zum Vorliegen folgender Referenzen einzureichen:   Los 1:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 8.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.   Los 2:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 10.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.  Los 3:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 5.000 Mg in diesem Leistungszeitraum. - Mindestens eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 5.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.  Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 36 Monaten vor Abgabe des Angebots liegen.  Es ist zulässig, die für die Lose 1, 2 und 3 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.  Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).</description>
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            <description>Mit dem Angebot einzureichen:  Lose 1 bis 3: Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern" der jeweils leistungsgegenständlichen Abfallarten.   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - das/die Zertifikat(e).  Los 3: Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Lagern" der leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den/die verbindlich angebotenen Standort(e).  Sofern der Standort der Übergabe-/Übernahmestelle nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt für diesen Standort ersatzweise eine Genehmigung für den Umschlag von Abfällen vor.  Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderten Zertifizierungen für den/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort(e) bis zum Leistungsbeginn erteilt sind und vorliegen.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - das/die Zertifikate(e), die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte Standorte.  Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für das Lagern des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für den Umschlag des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.</description>
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               <description>Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.04.2028).</description>
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               <name>Einsatz von Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik</name>
               <description>Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt anhand des für die Leistungserbringung vorgesehenen Einsatzumfangs an Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik, welcher über den vorgegebenen Mindesteinsatzumfang von 15 % (bezogen auf die je Los eingesammelte Tonnage an Abfällen pro Jahr) hinaus geht.</description>
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               <name>Umweltverträglichkeit der Fahrten ins Sammelgebiet</name>
               <description>Bei der Bewertung dieses Kriteriums wird die einfache Entfernung vom Betriebsstandort der Fahrzeuge (Betriebshof) zum Einwohnerschwerpunkt des Entsorgungsgebietes bewertet.</description>
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            <review-deadline-description>Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung  an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.</review-deadline-description>
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      <additional-info>Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.  Die Eignung (Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung) ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.   Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).  Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.  Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend.  Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.  Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.  Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.</additional-info>
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         <renewal-description>1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.03.2034 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.03.2036.  2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und den Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31.03.2035 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.03.2037.  3. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und den Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31.03.2036 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.03.2038.</renewal-description>
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               <description>Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.</description>
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               <description>Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.  Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.  Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss je Los eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen</description>
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         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.</description>
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            <description>Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für  Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen zum Vorliegen folgender Referenzen einzureichen:   Los 1:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 8.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.   Los 2:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 10.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.  Los 3:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 5.000 Mg in diesem Leistungszeitraum. - Mindestens eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 5.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.  Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 36 Monaten vor Abgabe des Angebots liegen.  Es ist zulässig, die für die Lose 1, 2 und 3 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.  Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-qual-inst">
            <description>Mit dem Angebot einzureichen:  Lose 1 bis 3: Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern" der jeweils leistungsgegenständlichen Abfallarten.   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - das/die Zertifikat(e).  Los 3: Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Lagern" der leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den/die verbindlich angebotenen Standort(e).  Sofern der Standort der Übergabe-/Übernahmestelle nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt für diesen Standort ersatzweise eine Genehmigung für den Umschlag von Abfällen vor.  Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderten Zertifizierungen für den/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort(e) bis zum Leistungsbeginn erteilt sind und vorliegen.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - das/die Zertifikate(e), die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte Standorte.  Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für das Lagern des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für den Umschlag des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.</description>
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         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <selection-criteria-source>epo-procurement-document</selection-criteria-source>
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               <name>Preis</name>
               <description>Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.04.2028).</description>
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               <name>Einsatz von Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik</name>
               <description>Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt anhand des für die Leistungserbringung vorgesehenen Einsatzumfangs an Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik, welcher über den vorgegebenen Mindesteinsatzumfang von 15 % (bezogen auf die je Los eingesammelte Tonnage an Abfällen pro Jahr) hinaus geht.</description>
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               <name>Umweltverträglichkeit der Fahrten ins Sammelgebiet</name>
               <description>Bei der Bewertung dieses Kriteriums wird die einfache Entfernung vom Betriebsstandort der Fahrzeuge (Betriebshof) zum Einwohnerschwerpunkt des Entsorgungsgebietes bewertet.</description>
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            <review-deadline-description>Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung  an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.</review-deadline-description>
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               <description>Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten.  Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.  Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss je Los eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen</description>
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         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für  Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen zum Vorliegen folgender Referenzen einzureichen:   Los 1:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 8.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.   Los 2:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 10.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.  Los 3:  - Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerung für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 5.000 Mg in diesem Leistungszeitraum. - Mindestens eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten mit einer Leistungsmenge von mindestens 5.000 Mg in diesem Leistungszeitraum.  Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 36 Monaten vor Abgabe des Angebots liegen.  Es ist zulässig, die für die Lose 1, 2 und 3 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.  Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-qual-inst">
            <description>Mit dem Angebot einzureichen:  Lose 1 bis 3: Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern" der jeweils leistungsgegenständlichen Abfallarten.   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - das/die Zertifikat(e).  Los 3: Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Lagern" der leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den/die verbindlich angebotenen Standort(e).  Sofern der Standort der Übergabe-/Übernahmestelle nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt für diesen Standort ersatzweise eine Genehmigung für den Umschlag von Abfällen vor.  Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderten Zertifizierungen für den/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort(e) bis zum Leistungsbeginn erteilt sind und vorliegen.  Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:  - das/die Zertifikate(e), die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte Standorte.  Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für das Lagern des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für den Umschlag des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <selection-criteria-source>epo-procurement-document</selection-criteria-source>
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               <number type="weight" code="poi-exa">900.0</number>
               <name>Preis</name>
               <description>Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.04.2028).</description>
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               <number type="weight" code="poi-exa">50.0</number>
               <name>Einsatz von Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik</name>
               <description>Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt anhand des für die Leistungserbringung vorgesehenen Einsatzumfangs an Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik, welcher über den vorgegebenen Mindesteinsatzumfang von 15 % (bezogen auf die je Los eingesammelte Tonnage an Abfällen pro Jahr) hinaus geht.</description>
            </awarding-criterion>
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               <number type="weight" code="poi-exa">50.0</number>
               <name>Umweltverträglichkeit der Fahrten ins Sammelgebiet</name>
               <description>Bei der Bewertung dieses Kriteriums wird die einfache Entfernung vom Betriebsstandort der Fahrzeuge (Betriebshof) zum Einwohnerschwerpunkt des Entsorgungsgebietes bewertet.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung  an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.</review-deadline-description>
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