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            <description>Die Angebotsabgabe erfolgt schriftlich (siehe FB211 EU). Personen die bei der Angebotseröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte</description>
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         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Der Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an
Personen oder Unternehmen vergeben werden, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom
Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er
entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende
Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e
EU VOB/A verlangt: - Erklärung, dass das
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet. - Erklärung,
dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen. - Erklärung, dass für das
Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a
Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten
Wettbewerbsregister anfordern - Vorlage der
Freistellungsbescheinigung nach §48 b
Einkommenssteuergesetz</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Der Nachweis der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst: -
Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen
ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. -
Erklärung, dass die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
vorzulegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags
der Unternehmer unter Umständen an andere
Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-prof">
            <description>Der Nachweis der Befähigung zur
Berufsausübung umfasst die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder die
Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von
Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch
Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder
durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen
werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere
Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten
Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von
6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot
eines präqualifizierten Unternehmens in die
engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die
in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret
auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz
und zu den Referenzen nach Aufforderung
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit
die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten
Unterlagen die beschriebenen Anforderungen
quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Durch ausländische Unternehmen sind
gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt
sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind
die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen
gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch
genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A
die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen
erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat
der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen,
deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses
Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung
nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe
gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen. Auf
Verlangen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft vorzulegen.</description>
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         <communication>
            <review-deadline-description>(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.</review-deadline-description>
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         <name>Los 2 Möblierung Garderoben und Küchenzeilen</name>
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            <description>Die Angebotsabgabe erfolgt schriftlich (siehe FB211 EU). Personen die bei der Angebotseröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte</description>
         </tenders-public-opening>
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         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Der Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an
Personen oder Unternehmen vergeben werden, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom
Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er
entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende
Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e
EU VOB/A verlangt: - Erklärung, dass das
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet. - Erklärung,
dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen. - Erklärung, dass für das
Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a
Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten
Wettbewerbsregister anfordern - Vorlage der
Freistellungsbescheinigung nach §48 b
Einkommenssteuergesetz</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Der Nachweis der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst: -
Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen
ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. -
Erklärung, dass die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
vorzulegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags
der Unternehmer unter Umständen an andere
Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-prof">
            <description>Der Nachweis der Befähigung zur
Berufsausübung umfasst die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder die
Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von
Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch
Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder
durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen
werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere
Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten
Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von
6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot
eines präqualifizierten Unternehmens in die
engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die
in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret
auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz
und zu den Referenzen nach Aufforderung
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit
die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten
Unterlagen die beschriebenen Anforderungen
quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Durch ausländische Unternehmen sind
gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt
sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind
die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen
gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch
genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A
die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen
erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat
der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen,
deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses
Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung
nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe
gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen. Auf
Verlangen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft vorzulegen.</description>
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            <review-deadline-description>(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.</review-deadline-description>
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