<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<notice xmlns="http://xse.pages.kosit.org/namespace/eforms-simplified"
        sub-type="16"
        tender-id="d400da0f-2df2-4710-a236-2f966d69180d"
        notice-id="5c9604a6-b322-4a8d-b88b-72ae5f007cd5"
        notice-version="04"
        type="cn-standard"
        phase="competition"
        eforms-version="eforms-sdk-1.13"
        sdk="eforms-sdk-1.13"
        xml:lang="de">
   <legal-basis-eu>32014L0024</legal-basis-eu>
   <legal-basis-de>vgv</legal-basis-de>
   <dispatch-date>2026-10-15T16:33:48.7252979+02:00</dispatch-date>
   <preferred-publication-date>2026-10-16+02:00</preferred-publication-date>
   <buyer ref-org="ORG-0001">
      <legal-type>la</legal-type>
      <activity-authority>gen-pub</activity-authority>
   </buyer>
   <ted-esender ref-org="ORG-0003"/>
   <procurement-procedure>
      <type>open</type>
      <max-lots-allowed>3</max-lots-allowed>
      <max-lots-awarded>3</max-lots-awarded>
   </procurement-procedure>
   <identification id="30.ZVS.4/40/07/2026 (L)">
      <name>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK</name>
      <description>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK
Los 1: Bereich Zeitz
Los 2: Bereich Naumburg
Los 3: Bereich Weißenfels</description>
   </identification>
   <nature>
      <main-nature>services</main-nature>
   </nature>
   <cpv>
      <main-classification-code>71630000</main-classification-code>
   </cpv>
   <place-performance>
      <geographic-location>
         <country-subentity>DEE08</country-subentity>
         <country>DEU</country>
      </geographic-location>
      <description>Los 1: verschiedene Einrichtungen im Bereich Zeitz
Los 2: verschiedene Einrichtungen im Bereich Naumburg
Los 3: verschiedenen Einrichtungen im Bereich Weißenfels</description>
   </place-performance>
   <organisations>
      <organisation id="ORG-0001" organisation-id="Leitweg-ID: 15084-0000-36">
         <name>Burgenlandkreis</name>
         <contact>
            <name>Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle</name>
            <telephone>000</telephone>
            <electronic-mail>vergabestelle@blk.de</electronic-mail>
            <telefax>+49 3445731755</telefax>
         </contact>
         <postal-address>
            <street-name>Schönburger Straße 41</street-name>
            <city>Naumburg (Saale)</city>
            <postal-code>06618</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEE08</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
      </organisation>
      <organisation id="ORG-0002" organisation-id="t:03455141536">
         <name>1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt</name>
         <contact>
            <telephone>+49 345 514-0</telephone>
            <electronic-mail>vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de</electronic-mail>
         </contact>
         <postal-address>
            <street-name>Ernst-Kamieth-Straße 2</street-name>
            <city>Halle (Saale)</city>
            <postal-code>06112</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEE02</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
      </organisation>
      <organisation id="ORG-0003" organisation-id="0204:994-DOEVD-83">
         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
         <contact>
            <telephone>+49228996100</telephone>
            <electronic-mail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</electronic-mail>
         </contact>
         <postal-address>
            <city>Bonn</city>
            <postal-code>53119</postal-code>
         </postal-address>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEA22</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
      </organisation>
   </organisations>
   <lot type="Lot" id="LOT-0001">
      <identification id="30.ZVS.4/40/07/2026 (L) - Los 1">
         <name>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK</name>
         <description>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK
Los 1: Bereich Zeitz</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>71630000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEE08</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <description>Los 1: verschiedene Einrichtungen im Bereich Zeitz  (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen)</description>
      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-02-08+01:00</start-date>
         <end-date>2030-12-31+01:00</end-date>
      </duration>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-19T10:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">78</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Nicht Nachgefordert werden folgenden Unterlagen:
1. Leistungsverzeichnis je angebotenen Los  – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage/n führt zum Ausschluss des Angebotes.</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>false</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>required</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=898534</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Leistungsverzeichnis je angebotenen Los – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
2. Angebotsschreiben (Formblatt 633)
3. Muster des verwendeten Prüfprotokolls
4. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
5. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird) --&gt; sofern erforderlich/ zutreffend
6. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird) --&gt; sofern erforderlich/ zutreffend 
7. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
8. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist 
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
5. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht
6. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen -  sofern zutreffend
7. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) - sofern zutreffend

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Referenznachweise: 
mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124_LD-BLK):
1.	Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2.	Art der ausgeführten Leistung
3.	Angabe des Auftragswertes
4.	Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte


Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <name>Angebotspreis</name>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <participate-request-recipient ref-org=""/>
      <result>
         <tender-recipient ref-touchpoint="" ref-org=""/>
      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="30.ZVS.4/40/07/2026 (L) - Los 2">
         <name>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK</name>
         <description>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK
Los 2: Bereich Naumburg</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>71630000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEE08</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <description>Los 2: verschiedene Einrichtungen im Bereich Naumburg (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen)</description>
      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-02-08+01:00</start-date>
         <end-date>2030-12-31+01:00</end-date>
      </duration>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-19T10:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">78</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Nicht Nachgefordert werden folgenden Unterlagen:
1. Leistungsverzeichnis je angebotenen Los  – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage/n führt zum Ausschluss des Angebotes.</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>false</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>required</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=898534</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Leistungsverzeichnis je angebotenen Los – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
2. Angebotsschreiben (Formblatt 633)
3. Muster des verwendeten Prüfprotokolls
4. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
5. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird) --&gt; sofern erforderlich/ zutreffend
6. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird) --&gt; sofern erforderlich/ zutreffend 
7. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
8. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist 
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
5. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht
6. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen -  sofern zutreffend
7. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) - sofern zutreffend

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Referenznachweise: 
mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124_LD-BLK):
1.	Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2.	Art der ausgeführten Leistung
3.	Angabe des Auftragswertes
4.	Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte


Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <name>Angebotspreis</name>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <participate-request-recipient ref-org=""/>
      <result>
         <tender-recipient ref-touchpoint="" ref-org=""/>
      </result>
   </lot>
   <lot type="Lot" id="LOT-0003">
      <identification id="30.ZVS.4/40/07/2026 (L) - Los 3">
         <name>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK</name>
         <description>Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an schulischen Einrichtungen im BLK
Los 3: Bereich Weißenfels</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
         <strategic-procurement type-code="none">
            <cvd-scope>false</cvd-scope>
         </strategic-procurement>
      </procurement-type>
      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#</additional-info>
      <sme suitable="true"/>
      <cpv>
         <main-classification-code>71630000</main-classification-code>
      </cpv>
      <place-performance>
         <geographic-location>
            <country-subentity>DEE08</country-subentity>
            <country>DEU</country>
         </geographic-location>
         <description>Los 3: verschiedene Einrichtungen im Bereich Weißenfels (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen)</description>
      </place-performance>
      <duration>
         <start-date>2027-02-08+01:00</start-date>
         <end-date>2030-12-31+01:00</end-date>
      </duration>
      <tendering-terms>
         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <submission-terms>
            <language>DEU</language>
            <electronic-catalogue>not-allowed</electronic-catalogue>
            <variants-permission>not-allowed</variants-permission>
            <multiple-tenders-permitted>not-allowed</multiple-tenders-permitted>
            <tender-deadline>
               <date-time>2026-11-19T10:00:00+01:00</date-time>
            </tender-deadline>
            <tender-validity-period unit-code="DAY">78</tender-validity-period>
            <missing-info>
               <code>late-some</code>
               <description>Nicht Nachgefordert werden folgenden Unterlagen:
1. Leistungsverzeichnis je angebotenen Los  – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage/n führt zum Ausschluss des Angebotes.</description>
            </missing-info>
            <electronic-code>required</electronic-code>
         </submission-terms>
         <contract-terms>
            <electronic-ordering-indicator>false</electronic-ordering-indicator>
            <electronic-payment-indicator>true</electronic-payment-indicator>
            <electronic-invoicing>required</electronic-invoicing>
            <reserved-execution>no</reserved-execution>
         </contract-terms>
         <other-requirements>
            <reserved-participation>none</reserved-participation>
         </other-requirements>
         <documents>
            <non-restricted-document-url>https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=898534</non-restricted-document-url>
         </documents>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Leistungsverzeichnis je angebotenen Los – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
2. Angebotsschreiben (Formblatt 633)
3. Muster des verwendeten Prüfprotokolls
4. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
5. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird) --&gt; sofern erforderlich/ zutreffend
6. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird) --&gt; sofern erforderlich/ zutreffend 
7. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
8. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-ins">
            <description>Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-stand-other">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist 
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
5. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht
6. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen -  sofern zutreffend
7. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) - sofern zutreffend

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Referenznachweise: 
mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124_LD-BLK):
1.	Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2.	Art der ausgeführten Leistung
3.	Angabe des Auftragswertes
4.	Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren

Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte


Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-suit-reg-trade">
            <description>Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
Hinweise:
1.	Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.

2.	Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.

3.	Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.

4.	Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU).

5.	Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6.	Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.

7.	Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 

8.	Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 

9.	Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.


(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria-source>epo-notice</selection-criteria-source>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="price">
               <name>Angebotspreis</name>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <techniques>
            <dynamic-purchasing-system>none</dynamic-purchasing-system>
         </techniques>
         <communication>
            <review-deadline-description>Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).</review-deadline-description>
         </communication>
         <gpa-covered>false</gpa-covered>
      </tendering-process>
      <reviewer ref-touchpoint="ORG-0002" ref-org=""/>
      <participate-request-recipient ref-org=""/>
      <result>
         <tender-recipient ref-touchpoint="" ref-org=""/>
      </result>
   </lot>
</notice>
