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      <features>Die Vergabe der Liefer- und Dienstleistungen zur "Lieferung von Elektrorädern für ein Bike-Sharing" erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) als EU-weites Verfahren oberhalb der Schwellenwerte. Das Verfahren wird als einstufiges Verfah-ren durchgeführt. Das bedeutet, dass die Prüfung der Eignung des Bieters und die Wertung des Angebots in zwei Prozessschritten nacheinander nach der Angebotsabgabe stattfinden.</features>
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      <name>Elektroräder</name>
      <description>Auftraggeber ist die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), welche der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder) ist. Außerdem versteht sich die SVF als lokaler Mobilitätsdienstleister. Das Unternehmen ist darauf ausgerichtet eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen. In Ergänzung zum Nahverkehr plant die SVF die Errichtung von Fahrradstationen mit unterschiedlichen Elekt-rorädern, die in Form eines Bike-Sharings.</description>
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         <name>Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder)</name>
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         <name>Elektroräder</name>
         <description>Leistungsgegenstand ist die Lieferung und vollständige Montage von 76 Pedelecs, 10 E-Lastenräder mit Family-Kit sowie 10 Elektro-Lastenräder inklusive Elektronischer Schlösser für ein Bike-Sharing. Den Leistungsgegenstand beschreiben ausführlich das Lastenheft in Anlage 1 sowie die Ver-tragsbedingungen, welche die Anlagen 2.1., 2.2. und 2.3 zu diesen Verfahrenshinweisen abbilden. Die Vorgaben sind zwingend und bedingungslos einzuhalten.</description>
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Für die Erstellung des Angebots und soweit gefordert alle Erklärungen sind die, von der SVF zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, welche Teil dieser Vergabeunterlagen sind. Sie werden als ausfüllbare Excel- oder PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt, sodass der Bewer-ber/Bieter bei der Ausfüllung keine Probleme mit fehlendem Platz haben wird. Sollten Formulare fehlen, darf der Bewerber/Bieter eigene Unterlagen verwenden. Die Bieter werden jedoch gebeten ihre Darstellung klar und umfassend aber auch so kurz wie möglich zu gestalten.  Im Falle von auftretenden Widersprüchen, Lücken zwischen den übermittelten Vordrucken und dem Bieter abgegebenen Exemplar ist ausschließlich die von den Auftraggebern überreichte Fassung der Vordrucke maßgeblich. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Kommunikation, d. h., Schriftver-kehr sowie Gespräche und Verhandlungen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Ver-tragsdurchführung, werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Allen voran ist das Angebotschreiben auszufüllen, dessen Muster die Anlage 12 dieser Unterlagen darstellt und einzureichen sowie das Lastenheft 1 mit allen Blättern innerhalb dieses Doku-ments. Diese finden Sie im PDF-Format aber auch in einer beschreibbaren Excel-Datei vor.</additional-info>
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         <options-description>1. Optional sind weitere 25 Ersatzakkus für die Pedelecs anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Option bei Beauftragung oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss optional abzurufen. Ein Anspruch des Bieters auf den Abruf der Option besteht nicht.  2. Optional ist die Jahres-Inspektion für alle gelieferten Räder anzubieten.  Die Jahresinspektion ist von allen Bietern zwingend anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtoption. Angebote, die diese Option nicht beinhalten oder bei denen die entsprechenden Preisangaben fehlen, sind unvollständig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Option bei Beauftragung oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss optional abzurufen. Ein Anspruch des Bieters auf den Abruf der Option besteht nicht.</options-description>
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               <description>1. Elektronische Kommunikation und Angebotsabgabe Die Kommunikation im gesamten Verfahren sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz. Angebote, die in Papierform, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion des Marktplatzes eingereicht werden, sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. 2. Holschuld der Bieter und Aktualisierungen Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem Vergabemarktplatz darüber zu informieren, ob Bieterinformationen (z. B. Beantwortung von Fragen) oder Änderungen an den Vergabeunterlagen bereitgestellt wurden. 3. Bieterfragen Fragen zum Verfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes einzureichen. Um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten, müssen Bieterfragen bis spätestens zum 10.11.2026 bei der Vergabestelle eingegangen sein. Später eingehende Fragen werden nur nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle beantwortet. 4. Nachforderung von Unterlagen Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, unvollständige, fehlerhafte oder fehlende unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Rechtsanspruch der Bieter auf eine solche Nachforderung besteht jedoch nicht; unvollständige Angebote können auch direkt ausgeschlossen werden.</description>
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               <name>Gesamtpreisbewertung</name>
               <description>Die Berechnung der Punkte für den Gesamtpreis erfolgt analog zur Methode der linearen Inter-polation (Quotientenmethode):    Punktezahl Bieter =  Niedrigster Preis (Preisblatt)/Preis Bieter (Preisblatt) x40  Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet.</description>
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               <name>Betriebskosten</name>
               <description>Die Berechnung der Punkte für den Gesamtpreis erfolgt analog zur Methode der linearen Interpolation (Quotientenmethode): Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Blatt Inspektion)/Preis Bieter (Blatt Inspektion)  x10 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet. Dazu gibt es maximal 5 Punkte für das Inspektionskonzept, welches den  Umfang, Häufigkeit und den Aufwand für Inspektionen innerhalb eines Jahres darstellt. Muss-Bedingung ist, dass die Jahresinspektion im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) durchgeführt wird oder die Elektroräder auf Kosten des AN transportiert werden. Hinzu kommt die Bewertung des Ersatzteilbedarfs anhand des des Gesamtpreises eines fiktiven Warenkorbs: Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis (Ersatzteile)/Preis Bieter (Ersatzteile)  x5</description>
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               <name>technische Bedingungen</name>
               <description>Aus dem Produkt der Punktzahl des Erfüllungsgrades (A=100 %, B=70% und C= 0%) multipliziert mit der Gewichtung der geforderten Leistung (z. B Erfüllungsgrad B = 70 Punkte X Gewichtung 5 = 350 Punkte) ergibt eine Punktezahl. Die Berechnung der Bewertungs-Punkte für die technischen Bedingungen erfolgt  nach folgender Formel: Punktezahl Bieter =  Punktezahl Bieter/Höchste Punktezahl x 40 Die Punkte werden auf 2 Kommastellen nach dem Komma gerundet.</description>
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            <review-deadline-description>(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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