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      <name>Planerleistung für Abbruch und Schadstoff- und Abfallmanagement</name>
      <description>Auf dem Gelände des Ernst-Reuter-Sportfeldes, Onkel-Tom-Str. 40, 14169 Berlin soll ein in den 1950er Jahren geplantes und erstelltes Bestandsgebäude zugunsten eines Neubaus abgebrochen werden. Das Gebäude weist eine BGF von ca. 205 m² auf. Das Dachgeschoss ist ungenutzt.

Das teilunterkellerte Bestandsgebäude wurde mehrfach überarbeitet. Planunterlagen zeigen Sanierungsmaßnahmen um 1980 sowie um 2000. Das Gebäude weist ein Reetdach auf Holzdachstuhl auf, Mauerwerkswände und Betonfundamente, Innenwände und Decken tw. im Bestand als MW bzw. Putz auf Holzwolleträger und tw. in Leichtbau-/GK-Bauweise. Fenster und Türen sind als Holzprodukte ausgeführt, Heizung, Sanitär und Elektro aus den Jahren ca 1980 - ca 2000, Wäremerzeuger Ölheizung, Öltanks im Gebäude.

Für das Bestandsgebäude liegt ein Schadstoffgutachten aus dem Jahr 2022 vor. Demnach ist Asbest v.a. in Spachtelmassen auf Massivwänden, verdachtsweise in Heizkörperflanschdichtung sowie als Asbestzement in Fensterbänken enthalten. Künstliche Mineralfasern (keine WHO-Fasern) sind v.a. in Leichtbauwänden und als Deckenauflage verbaut und teilweise auch in technischen Anlagen vorhanden. 
Für die Leuchtmittel wird der Verdacht auf PCB-haltige Kondensatoren und Quecksilber formuliert. Detaillierte Angaben sind dem Gutachten zu entnehmen.</description>
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         <name>Planerleistung für Abbruch und Schadstoff- und Abfallmanagement</name>
         <description>Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die vollumfängliche planerische Veranwortlichkeit für den Abbruch des Bestandsgebäudes inkl. des Handlings des Schadstoff- und Abfallmanagements sowie die Kommunikation mit Behörden und beteiligten Firmen als auch der ökologischen Baubegleitung ausgeschrieben. Der für den Neubau beauftragte Architekt ist explizit nicht in den Abbruch des Gebäudes eingebunden, d.h., auch diese Leistung ist nachfolgend in die Leistungsbestandteile einzupreisen. Die TRGS, VDI 6202, VDI 6210, ArbStättV, BaustellV sind im Besonderen zu beachten und anzuwenden.

Der Abbruch des Gebäudes soll im Winter 2026-27 erfolgen. Bis Ende Februar 2027 muss der Rückbau soweit fortgeschritten sein, dass keine Niststätten o.ä. mehr am Gebäude verbleiben. Der Bieter hat bei Bezuschlagung seines Angebotes die Arbeiten unverzüglich aufzunehmen. Der Abbruch ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig.

Der Bauherr stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:

- Bestandsgrundrisse (PDF) aus ca. 2000
- Schadstoffgutachten aus 2022
- grobes Mengengerüst für den Abbruch als Planungshilfe, durch AN zu konkretisieren
- 3D-Modell mit wesentlichen Gebäudeabmessungen und innerer Aufteilung als Planungshilfe</description>
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               <description>Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Formblatt IV 128 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))</description>
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               <description>Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
- Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung
- Fach- bzw. sachkundiger Koordinator n. TRGS 524
- Einhaltung der Fristen</description>
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            <description>Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt  IV-124 F (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 221HEUO26 zum Download zur Verfügung gestellt. 
Es ist zu erklären, dass
- keine Ausschlussgründe entsprechend den §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- der Bieter als zuverlässig im Sinne des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 Abs. 1
  und 2 SchwarzArbG gilt
- keine Ausschlussgründe gem. AufenthG, SchwarzArbG, SGB III, AÜG sowie StGB vorliegen (oder 
  ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden)
- die genannten Erklärungen auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der
  Eignungsleihe vorgelegt werden.
- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister bestehen.</description>
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            <description>Leistungsfähigkeit:
- Der Jahresumsatz für die vergangenen drei Kalenderjahre (2023-25) beträgt je
Kalenderjahr mindestens 30.000€ netto im Leistungsbild Schadstoff- und
Rückbauplanung (Nachweis über Eintragung im Formblatt IV124F)</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Anforderungen an die Referenzen:
Die Unternehmen haben im Zuge der Angebotseinreichung drei Referenzen mit
vergleichbarem Leistungsspektrum bezüglich der im Verfahren anzubietenden Leistung
einzureichen. Als geeignet werden hierbei – zusätzlich zu den gemäß IV124F
anzugebenden Angaben – Leistungen der Schadstoffsanierung und des
Gebäuderückbaus bei Projekten bewertet. Dabei ist in der Referenz die Art (Sanierung,
Abbruch) und der Umfang der Leistung (Anrechenbare Kosten, Auftragsvolumen) zu
beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mindestens von der LP3 bis zur LP8 vom
Bieter (oder seinem Erfüllungsgehilfen) bearbeitet worden sein. Referenzbezogen ist
zudem die zeitliche Abwicklung zu beschreiben, Ursachen eventueller Störungen des
Planungs-/bauablaufs sind zu benennen. Je Referenz ist zwingend ein Kontakt des
zugehörigen Auftraggebers anzugeben, welcher im Bedarfsfall von der ausschreibenden
Stelle hin auf die Richtigkeit der Angaben zur Referenz befragt wird.

Ausschlussgründe:
- die Referenz deckt nicht Schadstoffsanierung oder Gebäuderückbau ab
- die Referenz wurde nicht mindestens in den Leistungsphasen 3-8 bearbeitet
- die Leistung wurde nicht im Unternehmen selbst erbracht und der
Leistungserbringer (Erfüllungsgehilfe) steht dem Bieter zum hier
ausgeschriebenen Projekt nicht glaubhaft zur Verfügung (Nachweis über
IV125F)
- Die Leistung des Bieters im Referenzprojekt wird vom zugehörigen
Auftraggeber als unzureichend befunden (schuldhafte AN-seitige
Terminverzögerung oder qualitative Schlechtleistung, die nur durch Dritte oder
unter erheblichem AG-seitigen Mehraufwand behoben werden konnte) und
Zweifel an der Leistungsfähigkeit können vom Bieter nicht glaubhaft
ausgeräumt werden.</description>
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            <description>Nachweis über Eintragung in das Berufsregister oder eine anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung sowohl für den Bewerber/Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bewerber-/  Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird.</description>
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            <description>- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit Personenschäden in Höhe von mind. 1.500.000 €             und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 €.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre.
- Angaben zu vorhandenen Arbeitskräften der letzten der Geschäftsjahre.
- Angaben zu Mitarbeitern am Projekt

- Nachweis  Fach- bzw. sachkundiger Koordinator n. TRGS 524</description>
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            <description>- Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern mit Verzeichnis IV 125 F</description>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den 
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu 
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den 
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige 
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, 
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).</review-deadline-description>
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