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      <name>Universitätsklinikum Münster - 1012 Sanierung und Erweiterung AWT - Abfallzentrale - P30 Planung der technischen Ausrüstung</name>
      <description>Planung der technischen Ausrüstung LP 3 - 8 für das Projekt "Sanierung und Erweiterung AWT - Abfallzentrale" des Universitätsklinikum Münster</description>
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         <name>Universitätsklinikum Münster - 1012 Sanierung und Erweiterung AWT - Abfallzentrale - P30 Planung der technischen Ausrüstung</name>
         <description>Im Zuge der Fördermaßnahme "Sanierung und Erneuerung AWT" am Universitätsklinikum Münster ist in einem Teilprojekt die Abfallzentrale zu modernisieren. Zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs wird eine alternative Fläche im bestehenden Versorgungszentrum 1 zum Einbau der AWT-Anlage hergerichtet. Dabei ist der laufende Betrieb in den umliegenden Berei-chen (z.Bsp. AEMP) eine wichtige Priorität.  

Umsetzungszeitraum: 
Beginn der Planung   nach Auftragserteilung 

Als Grundlage für die HU-Bau sind bereits Planungsleistungen um Umfang der Leistungsphase 2 erbracht. Bisher ist der Förderantrag nicht genehmigt. Daher werden die Planungsstufen zu den Leistungsphasen 6-8 zunächst optional beauftragt.

Die zur Verfügung stehende Fläche im Bestand wird aktuell frei. Dann beginnt eine vorlaufende Schadstoffsanierung.</description>
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         <options-description>Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise/optional und steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.</options-description>
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         <renewal-description>Da das Projekt  gefördert werden soll steht der zeitliche Ablauf unter dem Vorbehalt der Anpassung wg. fördermittelrechtlicher Vorgaben.</renewal-description>
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               <description>Die nicht rechtzeitige Vorlage der geforderten Eignungsnachweise kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.</description>
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               <description>Voraussetzung für die Teilnahme am vorliegenden Verfahren ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt " oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.</description>
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            <description>Durchschnittliche jährliche QUALIFIZIERTE Belegschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter.
Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl der an der AG beteiligten addiert werden.</description>
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            <description>Durchschnittlicher Jahresumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025. Auf Anforderung der Vergabestelle ist der Nachweis zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend tes-tierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.</description>
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            <description>Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Voraussetzung für die Teilnahme am vorliegenden Verfahren ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.</description>
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            <description>Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Handelsregister</description>
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            <description>Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen Eignung sind 3 Referenzen zu einer Objektplanung jeweils eine vergleichbare Baumaßnahme betreffend vorzulegen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Planungsleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen.

Die Referenzen werden nur dann gewertet, 
- wenn die Baumaßnahme fertiggestellt ist und die Fertigstellung nach dem 01.01.2021 er-folgt ist,
- wenn der Bewerber / die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mindestens die Leistungs-phasen 3-8 bearbeitet hat. (Die Bearbeitung der Leistungsphasen müssen von einer Be-werbergemeinschaft nicht zwingen in einem Projekt nachgewiesen werden) 
- die Herstellungskosten zur KG 300+400 mindestens 2.000.000 EUR betragen haben</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Referenz 1 - Herstellungskosten Referenz 1

Herstellungskosten Kgr. 400
&lt; 1 Mio. EUR: 0 Punkte
über 3 Mio. EUR: 250 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">250.00</second-stage-invite>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Referenz 2 - Herstellungskosten Referenz 2

Herstellungskosten Kgr. 400
&lt; 1 Mio. EUR: 0 Punkte
über 3 Mio. EUR: 250 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">250.00</second-stage-invite>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Referenz 3 - Herstellungskosten Referenz 3

Herstellungskosten Kgr. 400
&lt; 1 Mio. EUR: 0 Punkte
über 3 Mio. EUR: 250 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">250.00</second-stage-invite>
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         <selection-criteria code="slc-abil-staff-yrly-avg-mp">
            <description>Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeite - Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025

Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter
&lt;= 5 Mitarbeiter: 0 Punkte
&gt; 16 Mitarbeiter: 250 Punkte

Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf eine Nachkommastelle gerundet</description>
            <second-stage-invite number-type="weight" code="poi-exa">250.00</second-stage-invite>
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            <description>Berufsbezeichnung "Architekt " oder "Ingenieur" - Voraussetzung für die Teilnahme am vorliegenden Verfahren ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt " oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsange-hörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkom-mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Per-sonen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.</description>
         </selection-criteria>
         <selection-criteria code="slc-abil-ref-services">
            <description>Mindestanforderung an Referenzuen - Die Referenzen können nur dann gewertet werden, 
- wenn die Baumaßnahme fertiggestellt ist und die Fertigstellung nach dem 01.01.2021 erfolgt ist,
- wenn der Bewerber die Leistungsphasen 3-8 bearbeitet hat.
- wenn die Herstellungskosten zur KG 300+400 mindestens 2.000.000 EUR betragen haben</description>
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            <review-deadline-description>Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.</review-deadline-description>
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