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      <name>Planungsleistungen inkl. OSA für die Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee - Stadt Essen</name>
      <description>Die Überführungsbrücke über Wilhelm-Nieswandt-Allee ist dringend sanierungsbedürftig. Die 
Zustandsnote der letzten Hauptprüfung beträgt 3,7. 

An der Stahlkonstruktion (Überbau) sind bereits an zahlreichen Stellen Korrosionsschäden 
erkennbar. Zudem sind mehrere Nieten durchgerostet oder fehlen vollständig. Die festgestellten Schäden sollen im Rahmen der Sanierung instandgesetzt werden. 

Im Bereich des Unterbaus sind örtlich Betoninstandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus besteht im Bereich des Mauerwerks partieller Instandsetzungsbedarf an den Fugen. 

Auf Grundlage der Ergebnisse der durchzuführenden Schadensanalyse, der statischen Berechnung des Gesamtbauwerks (gemäß HOAI) sowie der Erstellung und Prüfung der erforderlichen Standsicherheitsnachweise ist ein geeignetes Sanierungskonzept zu erarbeiten. 
Darüber hinaus ist eine Neuplanung der Verkehrsfläche (Fußbelag) inklusive Geländer vorzu-
nehmen. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit der bestehenden Fuß- und Radwegbrücke.</description>
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         <name>Planungsleistungen inkl. OSA für die Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee - Stadt Essen</name>
         <description>Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen, die u.a. den unten aufgeführten  Bereichen der HOAI zugeordnet werden, wobei das Leistungsverzeichnis eine weitere Detaillierung der zu erbringenden Leistungen enthält.  
Die Auftraggeberin weist insbesondere ausdrücklich darauf hin, dass auch umfangreiche besondere Leistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses Bestandteil der Planungsleistungen sind. 

Die Vorbereitung von los- bzw. abschnittsweisen Ausschreibungsunterlagen kann ggf. erforderlich sein und ist somit Teil des Leistungsumfangs. Eine gesonderte Vergütung findet in  diesen Fällen nicht statt.  

Die Beauftragung der einzelnen Leistungen und Leistungsphasen erfolgt stufenweise und  
steht daher unter dem Vorbehalt entsprechender Zustimmungen. Die Stufenbeauftragungen 
der einzelnen Leistungsbilder müssen nicht parallel, sondern können auch zeitversetzt erfolgen. 

Die Unterlagen sind unabhängig vom Bearbeitungsstand stets so zu gestalten, dass diese  
für Planfeststellungsverfahren, politische Beschlüsse und Förderanträge oder sonstige offizielle Zwecke verwendet werden können. 

Im Folgenden sind die jeweiligen Leistungsbilder, unterteilt nach den beabsichtigten Beauftragungsstufen aufgeführt. Gegebenenfalls werden je nach den projektspezifischen Erfordernissen auch nur Anteile einer Stufe beauftragt. 

1. Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, § 43 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI  Lph 1 - 9 inkl. örtl. Bauüberwachung sowie besondere Leistungen  

2. Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 51 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI  
Lph 2 - 6 sowie besondere Leistungen 

Als zusätzliche Leistungen sind die Einbindung eines Baumgutachters, die Qualitäts- und Fertigungsüberwachung, Prüfstatiker, SiGeKo sowie die Bauleitung und Bauüberwachung anzubieten. Zudem ist die Verkehrsführung / Verkehrsplanung für den Ausführungszeitraum mit zu 
planen.</description>
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         <description>Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee Essen</description>
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               <description>Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert</description>
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               <description>Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.</description>
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            <description>Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):</description>
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            <description>Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 3 bis einschließlich 5  = 2 Punkte 

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 5 bis einschließlich 8  = 4 Punkte 

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.</description>
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            <description>Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,  Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 3 bis einschließlich 5  = 2 Punkte

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 5 bis einschließlich 8  = 4 Punkte 

Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 8 = 6 Punkte

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke, mindestens Honorarzone III 

Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige 
Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren 
Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige 
Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 5 oder 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren 
Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

 Eine Referenz - Planung von Ingenieurbauwerken / Brückenbauwerken, die als Nachweis der Leistungsphase 8 einschließlich Objektüberwachung bzw. örtlicher 

Bauüberwachung des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen erfüllt.

Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der 
Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit 
zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 oder 6 abgedeckt sein. Die Leistungsphase 8 wird bei der Bepunktung nicht 
zwingend vorausgesetzt. Liegen mehrere Referenzen vor, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, wird die Referenz mit 
der höchsten Honorarzoneneinstufung berücksichtigt. 
(Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet, auch wenn 
eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.)

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben. 

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben. 


Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.</description>
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            <description>Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung, mindestens Honorarzone III 

Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 5 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen.

Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der 
Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich jeweils um diejenigen Referenzen mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abgedeckt sein. Liegen mehr als zwei Referenzen vor (weil die einzelnen 
Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden), die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, bleibt dies bei 
der Bepunktung unberücksichtigt. 
(Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abdeckt und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet, 
auch wenn eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abdeckt und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.)

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben.
 
Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung Ingenieurbauwerke Brückenbauwerke - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 100.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3,  die Lph 5 oder 6, sowie die Lph 8 abgedeckt sein. Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 200.000,- EUR brutto bis einschließlich 400.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 400.000,- EUR brutto bis einschließlich 700.000 EUR brutto aufweist, werden 
4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 700.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.  

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-ref-work">
            <description>Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Fachplanung Tragwerksplanung - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 90.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3, die Lph 5 sowie die Lph 6 abgedeckt sein.Liegen 
mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen 
übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt.

Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 100.000,- EUR brutto bis einschließlich 300.000 EUR brutto aufweist, werden 2 
Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 300.000,- EUR brutto bis einschließlich 600.000 EUR brutto aufweist, werden 
4 Punkte vergeben.

Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 600.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben.  

Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.</description>
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            <description>Betriebshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungsumme 2.000.000,- EUR für Personen- / Sach- / Vermögensschäden</description>
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         <selection-criteria code="slc-abil-facil-tools">
            <description>Technische Ausstattung - Die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags notwendige technische Ausstattung nach heutigem Stand der Technik muss vorhanden sein.</description>
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            <description>Allgemeinen personelle Leistungsfähigkeit - Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorliegen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.</description>
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            <review-deadline-description>Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. 
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). 
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).</review-deadline-description>
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