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      <name>EX-POST-BEKANNTMACHUNG Gmund am Tegernsee: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Gmund am Tegernsee (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.</name>
      <description>Die Gemeinde Gmund am Tegernsee (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.</description>
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         <name>Energie Südbayern GmbH</name>
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         <name>Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</name>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0001">
      <identification id="Los 1">
         <name>Bereich Norden/ Süden/ Westen</name>
         <description>Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.</description>
      </identification>
      <nature>
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            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">70</number>
               <name>1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</name>
               <description>Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. 

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHP1P/documents) darzulegen.</description>
            </awarding-criterion>
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               <number type="weight" code="poi-exa">15</number>
               <name>2. Höhe der Endkundenpreise für Privatkundenprodukte</name>
               <description>Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: 

a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 100 Mbit/s im Download und mindestens 40Mbit/s im Upload 
b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz 
c. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr 
d. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). 

Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen als Nachweis der Buchbarkeit des Produkts. 

Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. 

Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB Datenübertragungsraten von minimal 100 Mbit/s im Download und minimal 40 Mbit/s im Upload bieten.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">10</number>
               <name>3. Servicekonzept für Privatkunden für alle Wochentagen in Stunden</name>
               <description>a) Servicebereitschaft Telefonische Störungsannahme 
(Beispiel: Mo-Fr 8-18 Uhr = 10 Stunden x 5 Tage = 50 Stunden) 
Die Servicezeiten der telefonischen Störungsannahme für Privatkunden werden über eine Woche (Mo.-So.) aufaddiert.

Der Bieter mit der höchsten Servicezeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den halben Wert der höchsten Servicebereitschaftszeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

b) Servicebereitschaft Fieldservice 
(Beispiel: Techniker besucht zur Entstörung die Kunden Mo-Fr zwischen 8 und 16 Uhr = 8 Stunden x 5 Tage = 40 Stunden)
Die Servicebereitschaftszeiten des Fieldservice werden über eine Woche (Mo.- So.) aufaddiert.

Der Bieter mit der höchsten Servicebereitschaftszeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den halben Wert der höchsten Servicebereitschaftszeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

c) Garantierte Reaktionszeit (Erste Rückmeldung nach Störungseingang) 
Der Bieter mit der geringsten garantierten Reaktionszeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der garantierten Reaktionszeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

d) Garantierte Dauer der Entstörung nach Störungseingang 
Der Bieter mit der geringsten garantierten Entstörzeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten garantierten Entstörzeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

Hinweis zu c) und d): Werden Reaktionszeit und Entstörungsdauer für Privatkunden nicht garantiert, so werden 24 Stunden/Tag gewertet.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">5</number>
               <name>4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</name>
               <description>Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen sowie grundsätzlich im Auswahlverfahren als Bewertungskriterium zu berücksichtigen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0).

Bei Zusicherung, dass alternative Netztechnologien und/oder alternative Verlegemethoden zum Einsatz kommen werden die vollen Leistungspunkte vergeben. Bei fehlender Bestätigung werden 0 Leistungspunkte vergeben.</description>
            </awarding-criterion>
         </award-criteria>
      </tendering-terms>
      <tendering-process>
         <communication>
            <review-deadline-description>Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</review-deadline-description>
         </communication>
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               <buyer-amount currency-id="EUR">0</buyer-amount>
               <value-description>Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer
Dienstleistungskonzession im
Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird
hierbei aus der angebotenen
Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus
Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten
sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer
berechnet.</value-description>
            </concession-revenue>
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   <lot type="Lot" id="LOT-0002">
      <identification id="Los 2">
         <name>Bereich Osten</name>
         <description>Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.</description>
      </identification>
      <nature>
         <main-nature>services</main-nature>
      </nature>
      <procurement-type>
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         <postal-address>
            <city>Gmund</city>
            <postal-code>83703</postal-code>
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            <country-subentity>DE21F</country-subentity>
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         <eu-funded>no-eu-funds</eu-funded>
         <award-criteria>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">70</number>
               <name>1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</name>
               <description>Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. 

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHP1P/documents) darzulegen.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="cost">
               <number type="weight" code="poi-exa">15</number>
               <name>2. Höhe der Endkundenpreise für Privatkundenprodukte</name>
               <description>Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: 

a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 100 Mbit/s im Download und mindestens 40Mbit/s im Upload 
b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz 
c. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr 
d. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). 

Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen als Nachweis der Buchbarkeit des Produkts. 

Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. 

Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB Datenübertragungsraten von minimal 100 Mbit/s im Download und minimal 40 Mbit/s im Upload bieten.</description>
            </awarding-criterion>
            <awarding-criterion type="quality">
               <number type="weight" code="poi-exa">10</number>
               <name>3. Servicekonzept für Privatkunden für alle Wochentagen in Stunden</name>
               <description>a) Servicebereitschaft Telefonische Störungsannahme 
(Beispiel: Mo-Fr 8-18 Uhr = 10 Stunden x 5 Tage = 50 Stunden) 
Die Servicezeiten der telefonischen Störungsannahme für Privatkunden werden über eine Woche (Mo.-So.) aufaddiert.

Der Bieter mit der höchsten Servicezeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den halben Wert der höchsten Servicebereitschaftszeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

b) Servicebereitschaft Fieldservice 
(Beispiel: Techniker besucht zur Entstörung die Kunden Mo-Fr zwischen 8 und 16 Uhr = 8 Stunden x 5 Tage = 40 Stunden)
Die Servicebereitschaftszeiten des Fieldservice werden über eine Woche (Mo.- So.) aufaddiert.

Der Bieter mit der höchsten Servicebereitschaftszeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den halben Wert der höchsten Servicebereitschaftszeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

c) Garantierte Reaktionszeit (Erste Rückmeldung nach Störungseingang) 
Der Bieter mit der geringsten garantierten Reaktionszeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der garantierten Reaktionszeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

d) Garantierte Dauer der Entstörung nach Störungseingang 
Der Bieter mit der geringsten garantierten Entstörzeit erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten garantierten Entstörzeit werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. (max. 2,5 Punkte)

Hinweis zu c) und d): Werden Reaktionszeit und Entstörungsdauer für Privatkunden nicht garantiert, so werden 24 Stunden/Tag gewertet.</description>
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               <name>4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</name>
               <description>Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen sowie grundsätzlich im Auswahlverfahren als Bewertungskriterium zu berücksichtigen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0).

Bei Zusicherung, dass alternative Netztechnologien und/oder alternative Verlegemethoden zum Einsatz kommen werden die vollen Leistungspunkte vergeben. Bei fehlender Bestätigung werden 0 Leistungspunkte vergeben.</description>
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            <review-deadline-description>Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</review-deadline-description>
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               <value-description>Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer
Dienstleistungskonzession im
Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird
hierbei aus der angebotenen
Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus
Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten
sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer
berechnet.</value-description>
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