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      <features>Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents) genügen müssen.

Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents).</features>
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   <identification id="30912 II 26">
      <name>Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Ringgau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.</name>
      <description>Die Gemeinde Ringgau (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Be-trieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) abgeschlossen werden. 

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" vom 26.06.2023 beantragt, der vorzeitige Vorhabensbeginn wurde daraufhin zugelassen.

Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. 

Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents heruntergeladen werden können.</description>
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         <name>Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Ringgau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.</name>
         <description>Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.</description>
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      <additional-info>#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Anforderungen an die Inhalte der Teilnahmeanträge:

Als Inhalt des Teilnahmeantrags ist ein Unternehmensprofil vorzulegen. Das Unternehmensprofil muss beinhalten: 

Allgemeine Unternehmensangaben:
o	Firmenname und Rechtsform
o	Hauptsitz und weitere Standorte
o	Gründungsjahr
o	Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail, Website)
o	Vertretungsberechtigte Personen

Unternehmensstruktur:
o	Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse
o	Organisationsstruktur
o	Anzahl der Beschäftigten, nach Qualifikationen gegliedert

Leistungsportfolio:
o	Beschreibung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen
o	Kerngeschäft und Schwerpunkte
o	Besondere Kompetenzen und Alleinstellungsmerkmale
o	Eingesetzte Methoden, Technologien oder Verfahren

Personal und Qualifikationen:
o	Fachliche Qualifikationen des Personals
o	Zertifizierungen, Aus- und Weiterbildungen
o	Schlüsselpersonen und deren Expertise

Wirtschaftskennzahlen:
o	Darlegung einer stabilen wirtschaftlichen Situation samt Umsatzkennzahlen

Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement:
o	Vorhandene Managementsysteme und Zertifizierungen
o	Maßnahmen zur Qualitätssicherung
o	Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepte
o	Soziale Verantwortung und Compliance-Maßnahmen

Zusätzlich zum Unternehmensprofil sind die unter Ziff. D. V. 4. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise neben dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter Ziff. D. V. 3. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung genannten Hinweise zu Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz sind dabei zu beachten. 

Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.</additional-info>
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               <description>Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen.

Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents.</description>
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               <description>Der Konzessionsgeber behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund fehlender Zustimmung kommunaler Gremien) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des Gigabit-Netzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben.

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents.</description>
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            <description>Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents zum Download zur Verfügung.

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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. a) mit "Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft" überschrieben.

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- Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

- Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.</description>
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            <description>Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents zum Download zur Verfügung.

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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. b) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen.

- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</description>
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            <description>Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents zum Download zur Verfügung.

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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. c) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.

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- Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. 

Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.</description>
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. c) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.

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- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</description>
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. d) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.

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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Die Referenzen müssen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms erbracht worden sein, wobei dieser Fördermittelbezug auch durch entsprechende Referenzen mit Fördermittelbezug eines eignungsbeliehenen Planungsbüros und nicht nur durch Referenzen im Bereich des Baus und/ oder Betriebs nachgewiesen werden können.

Es ist mindestens eine geeignete Referenz anzugeben.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell - und somit auch die Anforderung an den Förderbezug - durch eine Eignungsleihe (bspw. Einbeziehung eines entsprechend erfahrenen Planungsbüros) nachgewiesen werden können.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</description>
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. d) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.

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- Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.</description>
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. e) mit "Eignungsleihe / Nachunternehmer" überschrieben.

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Bei Eignungsleihe / Nachunternehmer

aa) Bei Eignungsleihe: 

- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 13., Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers.

- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen.

_Sofern sich zusätzlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich zusätzlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.

- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.

HINWEIS: 
Sofern sich der Befähigung zur Berufsausübung und/ oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist das eignungsbeliehene Unternehmen zwingend auch als Nachunternehmer mit den nachstehenden Anforderungen zu benennen.


bb) Bei Nachunternehmern:

- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers.

- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung (hier insbesondere die Leistung des Netzbetriebs) handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: 

_Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers.

_Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 9) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und / oder

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.

- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</description>
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               <number type="weight" code="poi-exa">75</number>
               <name>1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</name>
               <description>Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.</description>
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               <number type="weight" code="poi-exa">20</number>
               <name>2. Realisierungszeitraum</name>
               <description>Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.</description>
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               <number type="weight" code="poi-exa">5</number>
               <name>3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</name>
               <description>Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Ziff. C. IV. 2. b) der Leistungsbeschreibung).

Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet:

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).</description>
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            <review-deadline-description>Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB- § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Im Bundesland Hessen ist die zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren die 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt.</review-deadline-description>
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